Wer fliegt in die USA und kann was mitbringen?

  • Jap. Netteller ist für das globale Bezahlen super, Ablehnungen kommen selten vor. Kostet leider etwas mehr Gebühren (Transaktion) und der Kurs ist bei Abrechnung nicht der beste und ist nicht über einen Einlagenfonds (in der EU) gesichert, aber trotzdem kann man relativ gefahrlos sein Geld drauf packen..:-)


    system02:


    Zahlst du denn dem Mitringer auch den Zoll und Einfuhrumsatzsteuer? Sonst geht das nämlich nicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    system02:


    Zahlst du denn dem Mitringer auch den Zoll und Einfuhrumsatzsteuer? Sonst geht das nämlich nicht.



    Was hatte er denn dazu geschrieben? :rolleyes:

  • Dann lies mal lieber im Startposting genau nach, bevor du diese Frage mit einem unpassenden Smiley verzierst..... :rolleyes:

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Dann lies mal lieber im Startposting genau nach, bevor du diese Frage mit einem unpassenden Smiley verzierst..... :rolleyes:



    So zu einem wie dir fällt einen auch nichts mehr ein! ::D
    Halte dich doch von Diskussionen einfach fern,wenn du nichts sinnvolles dazu beitragen kannst! :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Immer auch an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer denken, damit es keine bösen Überraschungen gibt...


    Gruß Jörg


    Zitat

    Original geschrieben von system02
    Danke, die habe ich schon einkalkuliert.

  • Leute, auch wenn's heiss ist: Ruhig bleiben! :)


    Um's klarzustellen:
    Ich zahle selbstverständlich den Kaufpreis, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer plus einen Bonus für die Mühe.


    Dieser Bonus impliziert aber keinen 14 Tage USA Urlaub. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    Dieser Bonus impliziert aber keinen 14 Tage USA Urlaub. :D


    damit bin ich raus :D

  • Sagen wir mal so:


    Da allein das Teil wertmäßig die Freigrenze sprengt - derjenige der es also mitbringt sich dann selbst nicht mal mehr ein T-Shirt für den Eigengebrauch kaufen kann ohne dieses zu verzollen halte ich es für unwahrscheinlich das sich da jemand findet.


    Da würde ich schon eher schauen ob es nicht doch irgendwie über borderlinx o.ä. geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sagen wir mal so:


    Da allein das Teil wertmäßig die Freigrenze sprengt - derjenige der es also mitbringt sich dann selbst nicht mal mehr ein T-Shirt für den Eigengebrauch kaufen kann ohne dieses zu verzollen halte ich es für unwahrscheinlich das sich da jemand findet.


    Da würde ich schon eher schauen ob es nicht doch irgendwie über borderlinx o.ä. geht.


    Verstehe ich nicht... du kannst doch das Teil verzollen und alles andere was Du mitbringst dann in deine Wertgrenze reinhauen. Das ist kein Problem. Im gegenteil, theoretisch könntest Du, weil Du nur 1 T-Shirt in USA kaust, dann einen Teil des SONYs in die Freigrenze übernehmen.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    . Im gegenteil, theoretisch könntest Du, weil Du nur 1 T-Shirt in USA kaust, dann einen Teil des SONYs in die Freigrenze übernehmen.


    Nö - wenn Du einen Artikel hast der Wertmäßig über der Freigrenze liegt kannst Du nicht X € auf die Freigrenze anrechnen lassen.


    "Ist bei nicht teilbaren Waren (z.B. eine Lederjacke oder ein Schmuckstück) die Reisefreimenge überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben."


    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…de.html#doc18638bodyText4



    Davon ab spielt das eigentlich keine Rolle weil die Freimengenregelung in so einem Fall streng genommen nicht greift:


    "Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich."


    (Gut muss man dem Zoll jetzt nicht direkt unter die Nase halten...)



    Ansonsten habe ich mich da ein wenig verhaspelt was Freimenge und pauschalierte Abgabenerhebung angeht - ja natürlich kann ich mein T-Shirt im Rahmen der Freimenge so einführen wenn ich den Reader mit seinem kompletten Wert verzollt habe und muss das nicht auch noch verzollen.

  • Was eine Diskussion...


    Ich wollte ja nur drauf aufmerksam machen, dass man das nicht "einfach so" mitbringen kann, sondern beim Zoll anmelden sollte, damit es keine Überraschungen gibt. Und dann müssen natürlich auch vom Verzoller die Gebühren bezahlt werden.


    "system02" hat ja geschrieben, dass er das auf dem Schirm hat. Ist also alles gut.


    Gruß Jörg

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