1&1 jetzt auch mit Routerzwang

  • Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79
    Wenn dieses Vertriebsmodell erfolgreich auf Dauer läuft, wird der (Gebrauchtwaren-)Markt bald noch mehr mit AVM Produkten überschwemmt werden.

    Warum? Der einzige Unterschied zum Status Quo bei 1&1 ist doch, dass der Router zukünftig separat auf der Rechnung auftaucht, während er bislang in der (höheren) Grundgebühr (39,99 € statt 29,99 € + 5 € bei VDSL 50) eingerechnet war.


    Schon bisher haben 1&1 Kunden die AVM-Geräte bei Vertragsschluss bekommen und wenn sie nach Ablauf der MVLZ aktiv wurden, auch wieder eine neues.

  • Grundsätzlich hast Du recht, jedoch wird mit dieser Strategie der Absatz neuer Router nach der MVLZ noch stärker gefördert. Schließlich MUSS der Kunde jetzt erst recht aktiv werden, um einer weiteren "Routergebühr" entgegenzuwirken. Ob eine Fortsetzung nach den 2 Jahren OHNE neuen Router möglich ist, bleibt auch noch abzuwarten. Aber alles andere wäre auch wenig sinnvoll.


    Im Übrigen kann ich die Erfahrung nicht teilen, dass man nach Ablauf der MVLZ und Kontaktaufnahme durch das Retention Team von 1&1 einen neuen Router angeboten bekommt. Mir hat man das kategorisch verwehrt, mit den Worten "...Sie haben ja 5 Jahre Garantie auf Ihre Fritz!Box, da brauchen Sie noch keine neue...". Auf Nachverhandlungen wollte man sich nicht einlassen. Es mag natürlich sein, dass die Bereitschaft zum Verhandeln bei jedem Kundenbetreuer unterschiedlich ausgeprägt ist. Meine telefonische Erfahrung mit der Kundenrückgewinnung war jedoch weniger positiv geprägt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tomy2000
    Eine WLAN-Option Option ist eigentlich ein fester Vertragsbestandteil und somit die Grundgebühr de facto höher. Es sollte doch nur eine Frage der Zeit sein, bis ein anderer Anbieter dagegen (unlauterer Wettbewerb) vorgeht.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Guter Punkt. Das würde im Ergebnis aber nicht die Pflicht-Option als solche unzulässig machen, sondern nur das Bewerben des DSL-Preises ohne diese Option.

    Hierzu gibt's jetzt auch einen Artikel bei Teltarif. Der dort befragte RA äußert sich in die gleiche Richtung.


    Allerdings hat 1&1 ja jahrelange Übung darin, wichtige Informationen im Sternchentext zu verpacken und das rechtlich zu verteidigen. Ich denke da zum Beispiel an die aktuelle TV-Werbung mit der Allnetflatrate zu 9,99 €, die aber nur in der ersten Hälfte der MVLZ gelten.

  • Das ist doch genau mein Reden 😉. Entweder die Möglichkeit schaffen ohne Mietrouter bestellen zu können, oder mit einpreisen.
    Ich denke auch Richter werden sich dieser Meinung anschliessen - wobei, bei dem Technikverständnis einiger Richter hätte ich trotzdem meine Bedenken ... :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist doch genau mein Reden 😉. Entweder die Möglichkeit schaffen ohne Mietrouter bestellen zu können, oder mit einpreisen.
    Ich denke auch Richter werden sich dieser Meinung anschliessen - wobei, bei dem Technikverständnis einiger Richter hätte ich trotzdem meine Bedenken ... :p

    Man muss es nicht einpreisen, es darf schon weiterhin ein separater Optionspreis sein. Aber man darf nicht mit einem Preis werben, der sich als Endpreis nicht erzielen lässt.


    Und mit Technikverständnis hat das überhaupt nichts zu tun (und erst recht nicht mit Routerzwang). Das ist eine recht einfache UWG-Frage.


    Auf der Startseite der Homepage wird (jetzt) übrigens im Sternchentext explizit darauf hingewiesen, dass es an der Hotline weitere Hardwareangebote gibt:

    Zitat

    1&1 DSL-Tarife auf Wunsch z. B. mit 1&1 WLAN-Modem Tarif-Option für 3,– €/Monat oder mit 1&1 HomeServer Tarif-Option für 5,– €/Monat.
    Weitere Angebote unter 0721/9605958 verfügbar.

    Dürfte aber auch wohl nicht ausreichen, da der online beworbene Preis online nicht zu erzielen ist und es keinen Hinweis darauf gibt, dass das telefonisch verfügbare Angebot eine kostenlose Lösung beinhaltet.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Man muss es nicht einpreisen, es darf schon weiterhin ein separater Optionspreis sein. Aber man darf nicht mit einem Preis werben, der sich als Endpreis nicht erzielen lässt.


    Und wie vermeidet man das? Ja, richtig, dadurch das es eingepreist wird ;).


    Aber ich habe da meine Meinung und du deine ;). Viel spannender ist doch, wie sich KabelDeutschland/Vodafone in Zukunft verhalten wird. Ob sie die Zugangsdaten jetzt endlich ohne Mätzchen rausgeben, oder ob man besser vorher noch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen sollte (Wartezeit mit einkalkulieren ;)).

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Klar, die werden die Daten rausgeben. Das ist im Gesetzentwurf ja sogar strafbewehrt.


    Ich meinte, ob vorauseilender Gehorsam, oder werden die tatsächlich sich so lange zieren, bis sie nicht mehr anders können?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ... bis sie nicht mehr anders können?


    Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Zugangsdaten unaufgefordert spätestens mit Vertragsbeginn bereitgestellt werden. Das wird sonst relativ unangenehm (teuer) für die Anbieter.


    Bis dahin besteht wohl von Seiten der Anbieter keine Notwendigkeit etwas zu ändern.

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