Sonderkündigungsrecht

  • Hallo Leute,


    ich würde gerne den Vertrag meiner Frau kündigen, da absolut unverhältnismäßige Kosten und Unzufriedenheit an diversen anderen Stellen -- unter anderem grenzen die ständigen Anrufe des Anbieters schon an eine Belästigung. Dann ist unter anderem auch folgendes vorgefallen: Auf der Rechnung meiner Frau war plötzlich eine Internet-Flat-Paket gebucht, was wirklich nicht sein kann, denn meine Frau hat nicht mal ein internetfähiges Handy! Naja genug davon, ich wollte mal Fragen ob sich jemand mit Sonderkündigungsrecht auskennt?
    Bzw. hat schonmal jemand geschafft vor Ende der Vertragslaufzeit unplanmäßig aus seinem Vertrag rauszukommen?


    Freue mich über Tipps und Erfahrungswerte


    BG


    Helge

    Nehmt das Leben nicht zu ernst, ihr kommt eh nicht lebend raus!

  • So einfach funktioniert das nicht.


    Was genau meinst du mit unverhältnismäßigen Kosten? Nur weil der Vertrag teuer ist hast du keinem Grund ihn vorzeitig zu beenden. Schließlich wurde er ja zu diesen Konditionen abgeschlossen.


    Habt ihr dem Anbieter denn schon einmal z.B. per Mail mitgeteilt dass Anrufe nicht mehr erwünscht sind? Ansonsten auch hier keinerlei Grund für die Kündigung. Einfach mal einen Blick in die Datenschutzbestimmungen werfen, dort steht wo bzw. wie ihr der Kontaktaufnahme widersprechen könnt.

  • Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von helge77
    Dann ist unter anderem auch folgendes vorgefallen: Auf der Rechnung meiner Frau war plötzlich eine Internet-Flat-Paket gebucht, was wirklich nicht sein kann, denn meine Frau hat nicht mal ein internetfähiges Handy!


    Das eine hat mit dem anderen ja nicht unbedingt zu tun. Ich kann mir auch ein Auto kaufen ohne einen Führerschein zu haben. Insofern kann ein Tarif auch tatsächlich eine Internetflat beinhalten ohne das man ein entsprechendes Handy hat. Was heißt "plötzlich" ? Was für ein Tarif wurde denn abgeschlossen ?

  • Hey Helge,


    ich befürchte deine Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht stehen eher gering. Kurz zusammengefasst greift dieses nur, wenn der Vertragspartner:


    - verstorben ist
    - ins Ausland verzogen ist
    - Insolvenz anmeldet oder Arbeitslos ist ( und in diesem Fall ist es im Interesse des Anbieters den Vertrag früher zu beenden)


    Du kannst dir das hier nochmal genauer durchlesen, da steht alles wichtige zum Thema Kündigung Mobilfunkvertrag: https://www.vertragslotse.com/…endigung-mobilfunkvertrag


    In meinen Augen hat deine Frau schlichtweg einen veralteten Vertrag, ich denke mal das meinst du mit unverhältnismäßigen Kosten? Lass dich mal anständig beraten, am besten vor Ort in einer Filiale (wenns die bei dem Anbieter gibt) und vielleicht gibt es eine Alternative, mit der alle glücklich sind.


    Zu dieser ominösen Internet-Flat: Einfach Einspruch erheben und das Geld zurückfordern. Sollte deine Frau dem wirklich zugestimmt haben, sind die in der Beweispflicht. Deswegen werden die Telefongespräche ja auch aufgezeichnet.


    Das Problem mit den störenden Anrufen kenne ich -.- leider nutzt da oft auch wiederholtes Bitten nicht, sie rufen trotzdem immer wieder an. Bei mir besonders nervig: Ich habe bestimmt 5 mal vermerken lassen, dass ich Vollzeit arbeiten und nicht nachmittags um 2 ans Handy kann ... keine Chance. Wenn überhaupt musst du alles schriftlich machen und bestätigen lassen, z.B. auch beim Kündigungsschreiben mit reinnehmen, dass du nicht weiter kontaktiert werden möchtest.


    VG


    Lasse :top:

    Das Geheimnis des Erfolgs ist anzufangen.
    – Mark Twain

  • Zitat

    Original geschrieben von lasse-88
    Kurz zusammengefasst greift dieses nur, wenn der Vertragspartner:


    - verstorben ist


    In dem Fall wird zwar in der Regel von den Anbietern der Vertrag beendet aber ein Recht darauf hat man nicht soweit ich weiß. Das ist eine Kulanzsache ansonsten geht das ganze auf die Erben über.

    Zitat

    - Insolvenz anmeldet oder Arbeitslos ist ( und in diesem Fall ist es im Interesse des Anbieters den Vertrag früher zu beenden)


    Ich wüsste auch nicht wieso man hier ein SoKü-Recht hätte bzw. wieso es im Interesse des Anbieters sein sollte das der Vertrag beendet wird ? Der Anbieter kommt schon an sein Geld und wenn es auf dem Gerichtsweg ist.

  • Hey FraDi,



    da hast du Recht, bei Arbeitslosigkeit/Insolvenz ist es offziziell kein Sonderkündigungsrecht, aber auf Kulanz kann man bei vielen Anbietern hoffen.


    Bei Todesfall kann ich nur berichten, was zB bei einem Mietvertrag ist - da geht der Vertrag an die Erben über und man hat innerhlab eines Monats die Möglichkeit sein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Für Mobilfunkverträge habe ich jetzt auf die schnelle Suche keine Lösung im Netz gefunden, kann mir aber vorstellen dass aus Kulanz der Vertrag in der Regel aufgehoben wird. Wer das nicht macht ist als Mobilfunkanbieter ein richtiger ****


    VG

    Das Geheimnis des Erfolgs ist anzufangen.
    – Mark Twain

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    In dem Fall wird zwar in der Regel von den Anbietern der Vertrag beendet aber ein Recht darauf hat man nicht soweit ich weiß. Das ist eine Kulanzsache ansonsten geht das ganze auf die Erben über.

    Abgesehen davon, daß mir beim Anbieterverhalten keine Ausnahme bekannt ist, bin ich mir auch nicht sicher, ob so ein Dienstleistungsvetrag nicht tatsächlich mit dem Tod endet. Wie sollten denn Erben einen Nichtottonormalbürgervetrag (Selbstständig, Student, Schwerbehindert,...), von anderen Szenarien ganz zu schweigen? Bereits existierende Außenstände gehören genau wie Guthaben zur Erbmasse, aber Dienstleistungen sind ja schlecht übertragbar. Ein eventuell gleichzeitig mit dem Vertrag erworbenes Handy o.ä. könnte natürlich abgegolten werden müssen. Damit habe ich keine Erfahrung. Anyone?

    Je suis Charlie

  • Was mit den Verträgen passiert, wenn jemand stirbt (welt.de)


    Den Begriff "Sonderkündigungsrecht" gibt es nur im Zusammenhang mit Versicherungen und Mietverträgen, aber nicht mit Mobilfunk. Zu dem Thema gibt es hier bei TT bereits zahllose threads (einfach mal *jehova* als Suchbegriff eingeben). Es hat auch Nichts mit Tarifberatung zu tun.

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