[Mietwohnung] Kosten für Ablesung der Heizung bei Auszug?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.


    (M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)


    100 % Zustimmung (auch zur Rechtmäßigkeit im speziellen Fall)!


    Wenn man mal hier im Forum sucht, findet man rund ums Thema Mietvertrag, Verhältnis Vermieter/Mieter etc. schon einiges, auch zu Klauseln in (ur)alten Verträgen, die - vorsichtig formuliert - nicht mehr zeitgemäß sind ;-)


    Unwirksam sind z.B. Klauseln zu Schönheitsreparaturen mit starren Fristen oder ohne jegliche Bedingung "immer" beim Auszug etc.pp., sodass laut jüngerer BGH-Rechtsprechung in diesem Fall im Ergebnis GAR KEINE (Maler- etc.)Arbeiten bei Auszug fällig sind. Und da geht es bekanntlich nicht nur um 50-100 Euro..
    Trotzdem gibt es noch immer - insbesondere - private Vermieter, die solche Klauseln in neue Verträge reinschreiben - Motto: Man kann's ja mal probieren..


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Die Blacklist zwischen privatgesellschaftlichen Vermietern über Wohnungskunden über solchen Kleinkram bei Aus- und Einzug möchte ich gern mal sehen. Kann man sich angesichts der Vielzahl Akteure überhaupt nicht vorstellen, deren Geheimhaltung eigentlich noch weniger. Größere Vermietungsgesellschaften hingegen haben - wie obige Banken sowieso - Rechtsabteilungen, die Rechtsänderungen zeitnah in die Abläufe einarbeiten, sodaß Handlungen und Reaktionen rechtskonform erfolgen sollten.


    Jeder Bürger hat das Recht auf - kostenfreie, schriftliche, jährliche - Eigenauskunft, also Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten/übermittelten Daten (Bundesdatenschutzgesetz); eine solche "Blacklist" müsste also offengelegt werden.
    "Kleine", einzelne private Vermieter haben oft keinen Rechtsanwalt, gebärden sich aber wie ein Richter bzw. meinen, sich bestimmte Rechte herausnehmen zu können. Und "bekommen dann einen knallroten Kopf", wenn im Einzelfall sich herausstellt, dass sie im Unrecht sind.
    Letzteres Verhalten ist schlicht unprofessionell.
    (An dem Punkt könnten sich nun Immobilienmakler mit Anwälten zusammentun, um ein "Rundum-Sorglos-Paket" für ebensolche Vermieter anbieten zu können; erst recht jetzt, da Vermieter - und eben nicht mehr der Mieter - den eingeschalteten Makler bezahlen müssen. Aber das nur am Rande..)


    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus - und das gilt für BEIDE Vertragsparteien.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Klausel aber nicht rechtswidrig.
    Bei uns: Wir hatten Bearbeitungskosten=Vermittlungsprovisionen in den Kreditverträgen sauber ausgewiesen, auch im Sinne der Transparenz. Und dann entscheidet ein Gericht, dass der Kunde das Geld unter Umständen zurückverlangen kann. Wir hatten aber diese erheblichen Kosten längst selber an Dritte bezahlt.
    Im Ergebnis rechnen alle Banken diese Kosten in den effektiven Jahreszins ein, und der Kunde sieht jetzt nicht mehr, welche Provisionen angefallen sind...


    Und nochmal: Auf Kunden, welche auch nur versuchen, sich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden, können wir verzichten, weil deren Unterschrift nichts wert ist. Sie fallen dauerhaft als Geschäftspartner aus.
    Es besteht das erhöhte Risiko, dass diese Kunden versuchen werden, sich auch wieder aus neuen Verträgen rauszuwinden. Selbst wenn das nicht klappt, hätten wir Aufwand in der Rechtsabteilung, der nicht einkalkuliert ist.


    Man kann mit solchen Leuten neue Verträge nur mit extra Risikoaufschlag abschließen, um nicht draufzuzahlen!


    Wir können mit 1 Blick auf den PC-Bildschirm feststellen, ob der Kunde ansonsten (ohne den angefochtenen Vertrag) für uns attraktiv ist. Falls nicht, kündigen wir ohne 1s nachzudenken fristgemäß zum nächsten Zeitpunkt. Auf Nachfrage wegen Kündigungsgrund und die Bitte, z.B. das Konto nicht zu kündigen, berufen wir uns sachlich auf unser Recht zur fristgemäßen Kündigung. Da können dann die Kollegen anderer Banken einen wertvollen Neukunden gewinnen :cool: .

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ...
    Und nochmal: Auf Kunden, welche auch nur versuchen, sich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden, können wir verzichten, weil deren Unterschrift nichts wert ist. Sie fallen dauerhaft als Geschäftspartner aus.
    Es besteht das erhöhte Risiko, dass diese Kunden versuchen werden, sich auch wieder aus neuen Verträgen rauszuwinden. Selbst wenn das nicht klappt, hätten wir Aufwand in der Rechtsabteilung, der nicht einkalkuliert ist.
    ...


    So läuft es eben. Wer im Recht ist versucht dieses auch durchzusetzen. Und da sind Banken oder auch Versicherungen die ersten die jede Lücke ausnutzen. Daher braucht man sich hier nicht künstlich über Verbraucher bzw. Kunden zu echauffieren die es eben genauso machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    So läuft es eben. Wer im Recht ist versucht dieses auch durchzusetzen. Und da sind Banken oder auch Versicherungen die ersten die jede Lücke ausnutzen. Daher braucht man sich hier nicht künstlich über Verbraucher bzw. Kunden zu echauffieren die es eben genauso machen.


    Nochmal: Der Nachteil von "Recht durchsetzen" ist meist der dauerhafte Ausfall des Gegners als Vertragspartner. Wenn man auf den Gegner als Vertragspartner verzichten kann, dann kann man natürlich sein Recht versuchen durchzusetzen.


    Und wir fordern nicht pauschal uns rechtmäßig zustehende Beträge nach ( z.B. weil wir vor 2 Jahren vergessen haben, diese zu berechnen). Wir bilden immer aus den betroffenen Kunden Gruppen. Guten Kunden erlassen wir diese Kosten aus Kulanz und informieren natürlich die Kunden schriftlich darüber. Bei für uns nicht wirtschaftlich rentablen Kunden fordern wir natürlich die Kosten ein. Und falls der Kunde dann verärgert woanders hin gehen möchte, lösen wir dessen Verträge auch gern aus Kulanz vorzeitig auf :).


    Stichwort Vermietung:
    Oft muss der Mietinteressent eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über die einwandfrei gezahlte Miete vorlegen. Da hat der potentielle neue Vermieter schonmal die Kontaktdaten des anderen Vermieters. Dann kann er schnell mal dort anrufen. Dann kann der Vermieter schnell mal sagen, dass es Streit um einen Punkt vom Mietvertrag gibt, mit der Bitte, den Gesprächsinhalt vertraulich zu behandeln. Und schon bekommt der Mietinteressent die neue Wohnung nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Stichwort Vermietung:
    Oft muss der Mietinteressent eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über die einwandfrei gezahlte Miete vorlegen. Da hat der potentielle neue Vermieter schonmal die Kontaktdaten des anderen Vermieters. Dann kann er schnell mal dort anrufen. Dann kann der Vermieter schnell mal sagen, dass es Streit um einen Punkt vom Mietvertrag gibt, mit der Bitte, den Gesprächsinhalt vertraulich zu behandeln. Und schon bekommt der Mietinteressent die neue Wohnung nicht...


    Warum sollte es zu dem Zeitpunkt einer Wohnungs/Haussuche auf der Seite eines Mietinteressenten "Streit um einen Punkt vom Mietvertrag" mit seinem derzeitigen Vermieter geben?
    In den oben angesprochenen Fällen ging es um einen Auszug bzw. danach, wann möglicherweise Streit mit dem dann alten Vermieter entstehen könnte.


    PS: http://www.bfdi.bund.de/DE/Inf…nftMietinteressenten.html
    Gegen Vermieter/Makler etc., die gegen das BDSG verstoßen, können die in jedem Bundesland vorhandenen Datenschutzbeauftragten Geldbußen bis zu 300.000 Euro verhängen, und zwar auch Jahre später nach Bekanntwerden auf Antrag eines (Ex-)Mieters.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Klausel aber nicht rechtswidrig.
    Bei uns: Wir hatten Bearbeitungskosten=Vermittlungsprovisionen in den Kreditverträgen sauber ausgewiesen, auch im Sinne der Transparenz. Und dann entscheidet ein Gericht, dass der Kunde das Geld unter Umständen zurückverlangen kann. Wir hatten aber diese erheblichen Kosten längst selber an Dritte bezahlt.
    Im Ergebnis rechnen alle Banken diese Kosten in den effektiven Jahreszins ein, und der Kunde sieht jetzt nicht mehr, welche Provisionen angefallen sind...


    Aha, ihr habt Kosten gehabt um einen Auftrag zu erhalten? Interessant. Das wird dann an den Kunden weiter gegeben. Ebenfalls interessant. Stell Dir vor, bei meinem AG wird viel Zeit und Geld investiert um einen Kundenauftrag zu bekommen. Ja, es gibt auch Fälle, wo man wochenlang diskutiert, verhandelt, etc und der Kunde sagt nicht zu. Das sind auch Kosten, die wir keinem Kunden weiterbelasten können.


    Das ist das Geschäftsrisiko. Davon abgesehen, was rechtfertigt die Bearbeitungsgebühr? Das der Kundenberater die Daten in den PC eintippt, und der PC ihm dann sagt JA/NEIN? Dafür sind 3% der Kreditsumme gerechtfertigt?


    Die Santander wollte die Bearbeitungsgebühr auch nicht zurückzahlen. Tja... das Gericht musste nachhelfen und die Santander hat jeden einzelnen Cent zurück gezahlt zzgl. meiner Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zinsen etc. (Das war alles VOR dem BGH Urteil)


    Unterm Strich teurer, aber die wollten es ja nicht anders.


    Natürlich, ich war dann auf einer Blacklist bei denen. Hatte den Vorteil, dass ich keine Werbung mehr bekam. Aber die Blacklist ist wohl nur ein paar Monate gültig, weil nach ca 1 Jahr wurde ich wieder mit Kreditangeboten zugespammt.

  • Eben drum. Es handelte sich in den besagten Beiträgen sowieso lediglich um Wiederholung der Drohgebärden. Daß man gegenüber guten, also gewinnbringenden Kunden weiterhin zuvorkommend ist und man bei weniger guten, vielleicht sogar verlustbringenden Kunden spätestens bei Zwischenfällen die Geschäftsbeziehung beendet, das ist doch das allernormalste. Das machen alle Vertragspartner.


    Daß die "Bearbeitungsgebühr" in Wirklichkeit eine Provision an Dritte war, zeigt ja schon auf, wo der Hund begraben lag, über den die Justiz geurteilt hat. Bearbeitung eigener Geschäftsvorfälle gehört nunmal zum Geschäft und ist Kunden nicht in Rechnung zu stellen. Auf sowas kommen wohl ausschließlich Branchen wie Banken und Versicherungen. Das ist, als ob man beim Lebensmitteleinkauf Posten für Kassieren, Reinigung, Logistik, Verwaltung und Immobilie ausweisen und bererechnen wollte.


    Die Urteile über die Unrechtmäßigkeit von Klauseln und Rechnungsteilen ergehen ja auch in der Regel keineswegs nur für zukünftige, noch abzuschließende Verträge, sondern für abgeschlossene und längst laufende. Somit waren diese auch zum Vertragsschluß eben nicht rechtmäßig, sonst würden Änderungen ja nur für zukünftige Verträge verfügt.


    Abgesehen von auch Vermietern nicht unbeschränkt zustehenden Auskunftsrechten - die im aktuellen Wohnungsmarkt sich oft straflos überschritten werden - ist das bei Auszugsproblematiken vollkommen gleichgültig, weil ein neuer Mietvertrag dann ja schon abgeschlossen ist. Oder sollte das in der ominösen schwarzen Liste für den übernächsten Vermieter vermerkt bleiben? <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nochmal: Der Nachteil von "Recht durchsetzen" ist meist der dauerhafte Ausfall des Gegners als Vertragspartner. Wenn man auf den Gegner als Vertragspartner verzichten kann, dann kann man natürlich sein Recht versuchen durchzusetzen.


    ...


    Das ist doch genau hier der Fall. Der TE wird wohl nicht wieder in die Wohnung dieses Vermieters einziehen (wollen).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!