O2 ungewollte Vertragsverlängerung

  • Ja das mit den Kündigungsbestätigungen habe ich hier schon häufig gelesen.
    Kann aber nur sagen, das sie bei mir und meinen Bekannten/Familienmitgliedern meist innerhalb von 1-2 Wochen da sind.

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von Peinhammer
    Echt armselig, was für eine Hetzjagd Goyale hier versucht, zu veranstalten. Und dann lässt er den GmbH Geschäftführer raushängen? Ich lach mich tot - gibt es jetzt schon Döner Buden, die GmbHs sind?


    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich im Geschäftsleben stehe, und mich mit Sicherheit nicht in eine Rücknahme der Kündigung habe reinquatschen lassen (was O2 behauptet hat).


    Und ja, wir bieten auch Dürüm und Falafel an :D .


    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Ja das mit den Kündigungsbestätigungen habe ich hier schon häufig gelesen.
    Kann aber nur sagen, das sie bei mir und meinen Bekannten/Familienmitgliedern meist innerhalb von 1-2 Wochen da sind.


    Komisch, dass hier alle Erfahrungen mit vielen Kündigungsbestätigungen von O2 haben.
    Wir kündigen jedenfalls Verträge nicht immer alle 2 Jahre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wir kündigen jedenfalls Verträge nicht immer alle 2 Jahre.


    Ich schon, vorsorglich.
    Die Kündigung zurücknehmen kann ich immer, die Kündigung aber einpflegen lassen, wenn die 3 Monatsfrist verstrichen ist geht nicht.


    P.S.: Ich habe schon ab 2001 meinen Telekom-Vertrag schön fein immer zum Ende der 2 Jahre gekündigt.
    Sicher ist Sicher, schon damals ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Peinhammer



    Zugegeben finde ich es aber auch etwas merkwürdig, dass in seiner Familie zigmal das gleiche Problem auftritt und bei anderen - Goyale mal aussen vor gelassen, lol - wohl eher weniger. Mit der Internet Hater Kultur... naja... keine Ahnung... also ich würde einfach einen Anwalt einschalten, denn dazu sind die doch da.


    Jetzt muß ich auch mal was schreiben, da scheint es ein paar Hotlein Mitarbeiter zu geben die versuchen bei Rentnern an VVLs die garnicht stattgefunden haben prämien zu kassiern. Meinem Vater ist das gleiche passiert. Er hat 2 Verträge laufen (war mal ein Duo Vertrag) für sich und meine Mutter. Meine Mutter ist nun am 1.2.15 gestorben und er soll die Verträge angeblich telefonisch am 16.2.15 verlängert haben, so das seine Kündigung für einen der Verträge vom 7.5. zum 15.08.15 nicht anerkannt wird.
    Ich möchte gerne mal sehen wie O2 die Verlängerung nachweisen will.

  • Aber auch da gilt: Entweder es kam keine Widerrufsbelehrung für die Vertragsverlängerung, dann kann man noch immer widerrufen. Oder es kam eine Widerrufsbelehrung, dann muss man sich fragen lassen warum man nicht reagiert hat.

  • O2 behauptet in meinem Fall ja felsenfest, dass diese Widerrufsbelehrung in deren System als versendet vermerkt ist, per Email. Ich habe nie eine solche Email erhalten, da es in meinem Leben auch schon vorkam, dass Emails nicht angekommen sind, obwohl ich sie sicher versendet hab (sie auch in meinem gesendet Ordner gelegen wurde), wie steht es in einem solchen Fall?


    Ich kann nicht nachweisen, dass diese Email nie ankam, kann denn O2 tatsächlich weiter davon ausgehen, dass ich sie bekommen habe? Oder reicht denen tatsächlich, dass deren System sagt sie wurde versendet?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aber auch da gilt: Entweder es kam keine Widerrufsbelehrung für die Vertragsverlängerung, dann kann man noch immer widerrufen. Oder es kam eine Widerrufsbelehrung, dann muss man sich fragen lassen warum man nicht reagiert hat.


    Etwas widerrufen was man nicht beauftragt hat ist aber doch auch irgendwie der falsche Ansatz? Würde ich nicht machen, das impliziert doch dass man das selbst beauftragt hat, was nicht zutrifft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vo.IP
    Etwas widerrufen was man nicht beauftragt hat ist aber doch auch irgendwie der falsche Ansatz? Würde ich nicht machen, das impliziert doch dass man das selbst beauftragt hat, was nicht zutrifft.


    So sehe ich das auch. Was ich nicht bestellt habe, brauche ich nicht zu kündigen.


    Beim Fragesteller haben wir aber zusätzlich das Problem, dass scheinbar auch für die ursprüngliche Kündigung keine Bestätigung vorliegt, nur der Versand der Kündigung ist wacklig nachgewiesen (Faxprotokoll).


    Eventuell behauptet O2, dass gar nicht gekündigt wurde. Die angebliche Rücknahme der Kündigung oder aktive Vertragsverlängerung mal außen vor gelassen.


    Auf jeden Fall muss die Handynummer sofort weg von O2, und danach könnte man nach Ende des ursprünglichen Vertrages die Einzugsermächtigung widerrufen und O2 gaaaanz langsam kommen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dany250
    O2 behauptet in meinem Fall ja felsenfest, dass diese Widerrufsbelehrung in deren System als versendet vermerkt ist, per Email. Ich habe nie eine solche Email erhalten, da es in meinem Leben auch schon vorkam, dass Emails nicht angekommen sind, obwohl ich sie sicher versendet hab (sie auch in meinem gesendet Ordner gelegen wurde), wie steht es in einem solchen Fall?


    Ich kann nicht nachweisen, dass diese Email nie ankam, kann denn O2 tatsächlich weiter davon ausgehen, dass ich sie bekommen habe? Oder reicht denen tatsächlich, dass deren System sagt sie wurde versendet?

    Wenn die E-Mail dort nachweisbar als versendet hinterlegt ist und keine Unzustellbarkeitsmeldung zurück kam, besteht zugunsten von o2 ein Anscheinsbeweis, dass die E-Mail auch beim Empfänger eingegangen ist. Den zu widerlegen wird schwierig.


    Zitat

    Original geschrieben von Vo.IP
    Etwas widerrufen was man nicht beauftragt hat ist aber doch auch irgendwie der falsche Ansatz? Würde ich nicht machen, das impliziert doch dass man das selbst beauftragt hat, was nicht zutrifft.

    Ein Gericht würde "Hab ich nicht bestellt" ohnehin als Widerruf auslegen, wenn dieser noch möglich wäre und es sich herausstellt, dass doch ein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Gegenüber dem Vertragspartner würde ich sicherheitshalber aber immer (auch) von Widerruf sprechen. Man kann ohne Weiteres schreiben, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und man entsprechende Willenserklärungen hilfsweise widerruft. Dies wäre hier auch der richtige Weg, weil ja nicht 100%ig klar ist, welche Äußerungen in dem Telefonat gefallen sind.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Auf jeden Fall muss die Handynummer sofort weg von O2, und danach könnte man nach Ende des ursprünglichen Vertrages die Einzugsermächtigung widerrufen und O2 gaaaanz langsam kommen lassen.

    So hatte ich es ja auch vorgeschlagen und würde es (persönlich) weiterhin so machen. Am Ende des Tages müssten in einem Gerichtsverfahren der Call Center Agent und die auf Seiten des Kunden anwesende weitere Person als Zeugen vernommen werden. Ich denke, den Aufwand wird o2 nicht betreiben. Als Richter würde ich einem outbound telefonieren Call Center Agent erst einmal nix glauben. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dany250



    Ich kann nicht nachweisen, dass diese Email nie ankam, kann denn O2 tatsächlich weiter davon ausgehen, dass ich sie bekommen habe? Oder reicht denen tatsächlich, dass deren System sagt sie wurde versendet?


    Es spielt keine Rolle ob du solch eine E-mail erhalten hast oder nicht. Du bist nicht verpflichtet auf Emails von O2 die du nicht angefordert hast zu reagieren. Ausschlaggebend alleine ist ob es telefonisch eine VVL gab und diese muß O2 dir oder dann dem Gericht anhand der Bandaufnahme die in solchen Fällen immer gemacht wird nachweisen.

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