ZitatOriginal geschrieben von eschide
Es spielt keine Rolle ob du solch eine E-mail erhalten hast oder nicht. Du bist nicht verpflichtet auf Emails von O2 die du nicht angefordert hast zu reagieren.
Wofür diese E-Mail relevant ist, wurde hier doch jetzt ausreichend thematisiert. Sie enthält die Widerrufsbelehrung. Wenn die Mail nie angekommen ist, kann der Vertrag auch jetzt noch widerrufen werden, selbst wenn es eine VVL gegeben haben sollte.
ZitatOriginal geschrieben von eschide
Ausschlaggebend alleine ist ob es telefonisch eine VVL gab und diese muß O2 dir oder dann dem Gericht anhand der Bandaufnahme die in solchen Fällen immer gemacht wird nachweisen.
Bandaufnahmen werden ausschließlich zu Trainingszwecken gemacht; nur dazu stimmt der Kunde zu. o2 darf diese daher nicht in ein Gerichtsverfahren einführen, es sei denn, der Kunde erlaubt dies.