Amazon Marketplace / Versand von Amazon & Umsatzsteuer

  • Hallo Leute!


    Seit langem ein neuer Thread von mir. Gleiche Frage habe ich bereits im Amazon-Forum gestellt, dort kann mir das jedoch niemand glaubhaft erklären:


    In letzter Zeit passiert mir immer mehr, dass ich Marketplace Artikel erwerbe, die direkt von Amazon versendet werden.
    Ich gehe davon aus, dass diese in den meisten fällen aus einen Distri-Center aus Deutschland kommen.
    Und ich gehe davon aus, dass meine Vertragspartner in den meisten fällen nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.


    Entsprechend müsste also deutsche Umsatzsteuer abgeführt werden und auch (gegenüber Unternehmern) entsprechende Rechnung gestellt werden.


    Ein Beispiel zum Verständnis:


    http://www.amazon.de/gp/produc…psc=1&smid=A3UDMZXC15EGEA


    Dies ist ein Angebot eines Händlers, der in seinem Impressum selber angibt, ein "globaler Online Händler" zu sein, also fällt er mit Sicherheit nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Er hat seinen Sitz in Texas, USA. Der Versand erfolgt laut Tracking aus Bruchsal, DE.


    Der Händler stellt Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mit Rechnungsabsenderadresse Shenzhen, China. Die Rechnung an sich sieht schon relativ dubios aus.


    Meiner Meinung nach gibt es umsatzsteuerrechtlich zwei Möglichkeiten:



    1. ) Die Ware lagert im Zollfreilager, wird also beim Versand zu mir steuerrechtlich importiert, dann fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an, welche mir (als Unternehmer) ausgewiesen werden muss.
    2.) Die Ware wurde bereits importiert und verzollt, dann fällt normale Umsatzsteuer an.


    Ich denke, da wird das deutsche Finanzamt keinen Cent gesehen haben... und da es nicht um eine einzelne Armatur geht, dürfte sich ein ganzes Sümmchen ergeben...


    In letzter Zeit sehe ich immer mehr, dass chinesische Firmen bei Amazon einlagern. Ist ja auch relativ praktisch. Nur wer kontrolliert die umsatzrechtliche korrekte Besteuerung? Amazon ist als reiner Dienstleister ja raus...


    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!

  • Da gibt es wohl eine Gesetzeslücke, da die Handelsplattform ihre Hände in Unschuld waschen kann. Und die Politk will das wohl auch nicht ändern .
    Wo kämen wir auch hin, wenn deutsche/europäische Politiker die Interessen einheimischer Händler gegen chinesische Wettbewerber und gegen hierzulande kaum Steuern zahlende amerikanische Unternehmen vertreten würden. :flop:

  • Äußerst interessanter Artikel, der meine Vermutungen leider bestätigt.


    Was ich nicht verstehe ist, warum bei Amazon als Logistik-Gehilfe keine Kontrollen durchgeführt werden koennen. Das wäre in der Tat eine Riesenrechtslücke. Kann ich mir kaum vorstellen.


    Edit: Völlig verrückt! Allein aufgrund der Masche können diese dubiosen chinesischen Buden 10% güenstiger agieren, wenn man mal davon ausgeht, dass die bei der Einfuhr ca. den halben Wert angeben, welcher am Ende dann tatsächlich beim Endverbraucherkauf erzielt wird (die zahlen die 19% Einfuhrumsatzsteuer; verzichten auf die Vorsteuer, brauchen dafür aber eben auch nicht die 19% auf den Verkaufspreis zahle. Verrück!

  • Hallo!


    Das ist eben der Preis für günstiges Einkaufen. Das könnte die Politik nur ändern wenn die Regierung für Waren aus Drittländern bis zu 50% (für Kleinstartikel vielleicht mehr) Einfuhrumsatzsteuer verlangt, sofern nicht schon eine andere Umsatzsteuer abgeführt wird. Dann würde sich der Geizkauf im Ausland nicht mehr lohnen. Denn nur der Geiz ist schuld an solchen Auswüchsen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Ich denke, das ginge auch einfacher. Sobald für diese dubiosen Verkäufer klar ist, dass soetwas nicht geht, hört das auch auf.


    Die Steuerfahndung könnte den Anfangsverdacht schon durch einen reinen Abgleich des Verkäufer-Impressums auf Amazon schaffen. Fehlt dort die Umsatzsteuer-ID, liegt für diese Unternehmung auch keine entsprechende ID vor, ist die Sache doch klar. Auch liegen andere Daten vor, welche Verdachtsmomente ergeben könnten (Importdaten; möglicherweise wäre Amazon auch verpflichtet, versendete Stückzahlen anzugeben usw.)


    Und war dann bei einem solchen Verdacht der Steuerhinterziehung keine Beschlagnahmungen bei eine Logistiker vorgenommen werden können, ist mir unerklärlich - hierzu lässt sich der ansonsten gut recherchierte Artikel leider aus.


    Auch wird ja nicht nur gegen Steuerrechte, sondern auch gegen andere geltende Rechte verstoßen, wie man dem Artikel entnehmen kann.

  • Bis der Gesetzgeber passende Maßnahmen getroffen hat, könnte ein 1. Schritt massive Aufklärungsarbeit bei uns Verbrauchern sein. Und wenn kein deutscher (oder europäischer) Händler hinter dem Produkt steht, kauft man eben woanders. Oder man verzichtet sogar ganz auf "Produkte die bei einem großen Versandhändler eingelagert sind".

  • Bisher kann ich eine Gesetzeslücke nicht entdecken ... allerdings ist Steuerrecht auch nicht mein Fachgebiet. Dennoch glaubte ich, das System bisher Verstanden zu haben. Sollte ich einem Irrtum erlegen sein, wäre auch mir an einer Aufklärung gelegen.


    Bisher sehe ich das so:


    1. Verkäufer hat eine eigene Zweigniederlassung in Deutschland, an der er geschäftlich aktiv ist:
    Der Verkäufer führt Umsatzsteuer ab und weist diese auf der Rechnung aus.


    2. Verkäufer hat seinen Sitz ausschließlich im Ausland und die Ware muss eingeführt werden:
    Der Einführende (also der Käufer) schuldet Einfuhrumsatzsteuer (und ggf. Einfuhrzoll). Die durch den Käufer an den Zoll vorgenommene Zahlung wird vom Zollamt quittiert.


    Für den Ausgangsfall 1 ["Die Ware lagert im Zollfreilager, wird also beim Versand zu mir steuerrechtlich importiert, dann fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an, welche mir (als Unternehmer) ausgewiesen werden muss] würde das bedeuten, dass dem einführenden Unternehmer die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll natürlich erst dann bescheinigt werden kann, sobald er sie gezahlt hat.


    Zur Klarstellung:
    Bei diesem im Eingangspost genannten Verkäufer käme die Einfuhrumsatzsteuer m.E. auf den Kaufpreis oberdrauf. Eine Gesetzeslücke kann ich insoweit nicht erkennen. Amazon wäre in diesem Fall reiner Logistiker, der am Kauf (auch steuerrechtlich) nicht beteiligt ist. Und solange der Käufer die Einfuhrumsatzsteuer noch nicht an die Zollbehörde entrichtet hätte, könnte sie ihm auch nicht bescheinigt werden.


    So interpretiere jedenfalls ich die steuerrechtlichen Regelungen und bisher lief das bei mir immer auch so. Nur vielleicht mit dem Unterschied, dass ich nicht über Amazon bestelle. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass bei Direktkauf über die Plattform von Amazon (als Vermittler) andere Regeln gelten.


    Den Ausgangsfall 2 ("Die Ware wurde bereits importiert und verzollt, dann fällt normale Umsatzsteuer an") halte ich für unproblematisch.

  • @ Frank:


    Bei 1. ist es eben genau so, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt und ausgewiesen wird. Vielleicht liest du nochmal den Artikel.


    Zu deiner anderen Vermutung mit dem Zollfreilager: Auf Amazon werden ausdrücklich nur Produkte zum Endpreis verkauft, also inkl. aller Zölle, Umsatzsteuern usw. von daher kommt da nichts obendrauf. Außerdem habe ich bis dato nicht feststellen können, dass auch nur eines der Amazon-Center ein Zollfreilager ist oder Teile davon eins sind. Entsprechend muss man davon ausgehen, dass die Waren, die von dort versendet sind, schon importiert wurden, sofern Sie denn nicht in BRD produziert wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    @ Frank:


    Bei 1. ist es eben genau so, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt und ausgewiesen wird. Vielleicht liest du nochmal den Artikel.
    ...


    Ich habe den Artikel gelesen. In diesem Fall fiele m.E. auch bei "Großunternehmern" keine Umsatzsteuer an, sofern der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat. Also könnte er auch keine Umsatzsteuer ausweisen.


    Statt der deutschen Umsatzsteuer fällt (zumindest nach meinen Erkenntnissen) eine EinfuhrUmsatzsteuer an, die der Einführende (also der Käufer) schuldet. Auch damit hätte der Verkäufer nix zu tun.



    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    ...
    Zu deiner anderen Vermutung mit dem Zollfreilager: Auf Amazon werden ausdrücklich nur Produkte zum Endpreis verkauft, also inkl. aller Zölle, Umsatzsteuern usw. von daher kommt da nichts obendrauf. ...


    Du kaufst aber doch gar nicht bei Amazon. :confused:



    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    ... Entsprechend muss man davon ausgehen, dass die Waren, die von dort versendet sind, schon importiert wurden, sofern Sie denn nicht in BRD produziert wurden.


    Wie kommst Du darauf? Wer außer Dir soll sonst Importeur sein?


    Eingeführt werden die Sachen m.W. nicht bei der Verbringung in das Zollager, sondern erst bei Auslieferung. Dann erst fällt die Einfuhrumsatzsteuer an und wird vom Einführenden (also Dir) geschuldet.


    Daher noch einmal die Frage: Wer außer Dir soll der Importeur sein?



    Edit:
    Für Lieferungen aus Freilagern gilt, dass Einfuhrabgaben erst erhoben werden, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarktes gelangen - also mit Auslieferung au Dich. Daraus folgt, dass es für Dich m.E. keinen Unterschied machen dürfte, ob die Sendung aus einem Freilager oder direkt aus dem Ausland kommt.


    Sollte es sich beim Lager von Amazon nicht um ein Freilager handeln, stellt sich für mich die Frage, wer Importeur der Ware war. Das kann m.W. nur ein Unternehmen aus der EU sein - also nicht ein Verkäufer mit Sitz in den USA. Tritt Amazon als Importeur auf? Möglich wäre das.


    An eine Regelungslücke kann ich jedenfalls nicht wirklich glauben. Vielleicht fragst Du mal bei örtlichen Hauptzollamt nach. Dort müsste man Deine Frage beantworten können.

  • @ Frank:


    Ich glaube wir reden aneinander vorbei.


    In meinen Augen gibt es zwei Möglichkeiten:


    1.) Die Ware lagert im regulären Lager von Amazon. In diesem Fall dürfte es wohl klar sein, dass ganz normale Umsatzsteuer anfällt, da die Ware von dem (chinesichen) bereits importiert wurde und beim Import entsprechende Einfuhrumsatzsteuer vom Importeur gezahlt wurde (hoffentlich). Da auf Amazon Endkundenpreise gelistet sind, verstehen sich also alle Preise von gewerblichen Verkäufern (Kleinunternehmer mal ausgenommen) inkl. 19% Ust., egal wo diese Verkäufer Ihren Firmensitz haben. Wie du dem Bericht entnehmen kannst, nehmen die ausländischen Unternehmer genau das jedoch nicht so ernst, verzichten lieber auf die Einfuhrsteuer als Vorsteuer zu ziehen als dass Sie auch noch die eigentlich im Verkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt ableiten.


    2.) Amazon unterhält Zollfreiläger. In diesem Fall wäre tatsächlich der Endkunde Importeur und (ggfs., je nach Warenwert usw...) einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
    Meine Argumentation ist jedoch, dass ich nirgendwo im Bestellprozess darüber informiert werde, dass die Lieferung aus einem Freilager, respektive steuerrechtlich damit aus einem Nicht-EU-Land erfolgt. Ergo, ich nicht anders als davon ausgehen kann, dass die Waren, welche ja aus dem Inland versendet werden, bereits auch steuerrechtlich importiert wurden. Ich denke, wir können auch aufgrund der gesetzlichen Komplexität von Zollagern davon ausgehen, dass keines der über FBA angebotenen Produkte aus einem Freilager zum Endekunde gesendet wird.

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