Fragen zum Thema Altersvorsorge / sparen

  • Zitat

    Original geschrieben von erbes
    ich könnte dir die Kontonummer von mir geben.
    Meine 4 Kinder freuen sich sicherlich. ;)


    Du meinst mein Geld auf Deinem Konto zu sparen wäre eine gute Idee? :)

  • ich schick Dir dann regelmäßige Bilder von den Grinseköpfen.
    Ist doch Gewinn genug. (Zumindest für mich)

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

    Meine Lieblingsmeldung:
    "click ok to terminate"

    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • Re: Fragen zum Thema Altersvorsorge / sparen


    Zitat

    Original geschrieben von avalox Aus mir unbekannten Gründen berät uns jetzt eine andere Dame, welche nun wieder eine andere Versicherung empfiehlt.


    Du hast leider, wie 90% der Deutschen, das Grundprinzip nicht verstanden:
    Die Dame hat Dich nicht beraten, sondern verkauft. Eine Beratungsleistung ist immer kostenpflichtig.


    Zitat

    Original geschrieben von avalox Sie rät dazu den DBV Vertrag ruhen zu lassen und einen neuen bei der AachenMünchener mit einer Dynamik abzuschließen


    Dummdreister geht es von der Dame nicht mehr: Den Vertrag, wo die Dame nichts verdient (und wo die Abschlusskosten schon bezahlt sind), sollst Du ruhen lassen. Und sollst bei einer extrem zweifelhaften anderen Gesellschaft neu abschließen, mit Abschlusskosten und neuer Bestandsprovision, und noch Dynamik. Was anderes als die Mitteilung eines Hausverbotes würde ich nicht erwidern. Das ist ernst gemeint.


    Bessere Idee: Du lässt Dich von einem Fachmann beraten. Ein Anzeichen für einen Fachmann könnte sein, dass er anerkannte Abschlüsse im Versicherungswesen, der Finanzplanung etc. vorweisen kann.


    Ohne die Aufnahme Deiner persönlichen Situation ist jegliche Vorsorge nicht optimal. Es muss jemand die IST-Situation von Dir aufnehmen, die wahrscheinliche Situation in der Zukunft und dann Empfehlungen aussprechen. Diese betreffen auch Versicherungen, die Altervorsorge in verschiedenen Anlageklassen etc.


    Frage Deine Bank, ob sie Beratung anbietet, und nicht nur Verkaufsgespräche. Oder kontaktiere z.B. die Kollegen der quirin Bank.


    Nebeneffekt: Du bis zwar erst mal 1-2 T€ Beratungskosten los, aber
    -der Berater empfiehlt nach bestem Gewissen
    -der Berater schafft oft Zugang zu provisionsfreien Tarifen (die kosten dann z.B. 5% weniger bei gleicher Leistung, was bei einer Altervorsorge enorm viel Geld sein kann).

  • Das stimme ich Goyale uneingeschränkt gerne zu.


    Die Creme de la Creme ist natürlich das Financial Planning. Aber die Beratungsqualität in den Kreditinstituten hat meistens auch ein gutes Niveau. Who Finance gibt Dir auch gute Anhaltspunkte.


    Zum ETF: Da bin ich hin- und hergerissen.


    Einerseits kaufst Du Dir mit einem ETF einen Markt in der Regel ohne Wenn und Aber, sofern der ETF den Markt voll (und nicht synthetisch) abbildet. (Es gibt auch nicht voll abbildende, die eine andere Risikostruktur aufweisen.) Andererseits gibt es keine sogenannte Downside Protection durch einen Fondsmanager. Ein klassischer vollabbildender ETF ist in der Regel passiv gemanaged; der Fonds kann damit einen Markt (z. B. Dax) nahezu identisch abbilden). Ein aktiv gemanagter Fonds hat ggü. einem ETF Einschränkungen (Liquiditätshaltung, Begrenzung Titelanteil am Fondsvermögen).


    Die Frage is halt, was man als besser geeignet für sich selbst ansieht:


    A) ETF: Volle Abbildung, keine Downside Protection (Absicherung nach unten). Achtung vor synthetische Abbildung.
    B) aktiv gemanagter Fonds: Nur ähnliche und nicht mal eine vollständige Abbildung (wg. Liquiditätshaltung), dafür (einen Teil des Weges nach unten) Downside Protection bei schwierigen Marktsituationen.


    Es gibt welche, die kaufen einen ETF, wenn es nach oben geht und wechseln in ein aktives Mandat, wenn es schwieriger wird.


    Bei dem Wortpaar Privatanleger und ETF bin ich etwas skeptisch aus den genannten Gründen.


    Ein Sparplan routiniert eine Sparbemühung. Das ist gut, wenn man nicht regelmäßig die Augen offen halten möchte. Andererseits kann man auch auf einem Geldmarktkonto (Verzinsung zunächst egal) ansparen und zu besonders schwachen Marktphasen eine größere Position zukaufen. So mache ich es. Sobald die Märkte ein relativ hohes Niveau (bzw. Zyklus-Hoch) erreicht haben, steige ich konsequent zu Gunsten des Geldmarktkontos wieder aus und warte auf zukünftige lukrative Möglichkeiten der Wieder- oder Alternativeinstiegs. Allerdings habe ich die Finanzmärkte täglich (in Echtzeit) im Blick.


    Bei der Altersversorgung spiele ich fast alle Plätze: Lebensversicherung mit 4% Garantiezins; Fonds-Riester mit bewusster Übersparung (wegen der 12/60-Steuer-Regelung); Zusatzversorgungskasse, Zusatzansparung in die Zusatzversorgungskasse; Fondssparen, Sparbuch, Aktien. Nur Immobilien lasse ich aus, weil da eh welche irgendwann anlanden und ich im Alter ungebunden sein und gerne teilweise im Ausland leben möchte. Ist aber eine individuelle Sache, die nicht für jeden gelten mag. Wichtig ist mMn auch besonders die Absicherung der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit) aber auch eine Kranken-/Pflegeversicherung.

  • Denke die jeztige Methode aufs Tagesgeldknoto sparen ist eigentlich ganz gut und flexibel.


    Wen du moechtest koenntest du dir ja jederzeit davon Fonds oder Aktien kaufen damit die Rendite groesser wird (wenn du Zeit hast dich damit zu beschaeftigen und auch Verluste in Kauf nehmen kannst) oder du koenntest dir auch spaeter immer noch eine zusaetzliche Altersvorsorge per Einmalzahlung erkaufen.

  • Denk erstmal drüber nach, ob Du überhaupt eine BU willst oder "brauchst". Vielleicht ist das Geld ja auch besser in einen Fondssparplan investiert...?

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Denk erstmal drüber nach, ob Du überhaupt eine BU willst oder "brauchst". Vielleicht ist das Geld ja auch besser in einen Fondssparplan investiert...?


    :top:


    Es fehlt beim Fragesteller die Bestandsaufnahme, was überhaupt notwendig ist. Wobei eine BU meist wichtig ist, sofern die Arbeitskraft entscheidend zum Einkommen beiträgt. Wobei bei einem Sysadmin einiges passieren muss, bevor er berufsunfähig wird...
    Es fehlt auch die Bewertung der Risikoneigung.


    Alles andere ist pfusch.

  • Zitat

    Original geschrieben von eteog
    Jetzt mal rein ironisch gesprochen:
    Du kannst das Angebot ruhig annehmen, denn dein Arbeitgeber haftet aufgrund der bestehenden Zusagen aus den Jahren 2008 und 2012 für die ursprünglichen zugesagten Garantiewerte nach Betriebsrentengesetz (BtrAVG) in voller Höhe. Du müsstest die Leistung jedoch im Rentenalter möglicherweise selbst erstreiten. Deswegen solltest Du bei der Vermittlerin gleich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen :D

    Eine nähere Ausführung hierzu wäre für den einen oder anderen sicherlich hochinteressant. ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wobei bei einem Sysadmin einiges passieren muss, bevor er berufsunfähig wird...

    Richtig. Neben schweren körperlichen Schäden bleibt da fast nur "Kopfsache" übrig. Hinsitzen und arbeiten geht ja sonst fast immer. Wie bei einem Großteil der Büroleute. Ich bin bei der BU daher bislang skeptisch, ob diese für solche Berufsbilder wirklich taugt.

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Eine nähere Ausführung hierzu wäre für den einen oder anderen sicherlich hochinteressant. ;)


    § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG


    "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt."


    Bei den Verträgen der Jahre 2008 und 2012 handelt es sich um Zusagen im Sinne des Gesetzes, die auch bei einer Beitragsfreistellung der zugrunde liegenden Verträge vom Arbeitnehmer aufgrund des bestehendenen Arbeitsverhältnisses weiterhin erdient werden und im Versorgungsfall an den Arbeitnehmer bzw. an seine Hinterbliebenen erbracht werden müssen. Leistet das der Versicherer nicht oder nur teilweise, so haftet der Arbeitgeber für die geschuldeten Leistungen und muss letztendlich dafür einstehen.
    Ein neuer Vertragsabschluss hat keinesfalls eine zusageersetzende Wirkung auf die ursprünglich "versprochenen" Versorgungsleistungen, da das Rechtsverhältnis AG<>AN ja davon völlig unberührt bleibt.
    Schuldbefreiend kann lediglich der Verzicht des Arbeitnehmers auf Versorgungsleistungen wirken und warum sollte ein AN das tun? :rolleyes:

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