Widerruf der Vertragsübernahme abgelehnt...



  • Danke...




    Hab BASE schon drauf hingewiesen, das o2 es selbst auch so anbietet... Hab mit o2 auch schon geredet, weil ich da bestehende Verträge habe... Aber die meinten, Sie können da nichts tun, dass muss BASE machen und das Sie nicht verstehen, weßhalb BASE es nicht macht.


  • also gehts jetzt um Kulanz, ein Recht darauf gibt es nämlich offensichtlich nicht


    ansonsten eine sehr interessante Argumentation was Mutter und Tochter angeht


  • Mal ganz abgesehen von den Rechtsfragen zum Widerrufen:


    Wieso soll denn der All-In mit Internet XXL mehr als 45 EUR kosten? Das ist seit gut 2 Jahren der Standard-Online-Vollpreis für beides. Wie kann das auf einmal mehr kosten? Da muss eigentlich noch etwas anderes dabei sein (was man ggf. als Option rausnehmen kann?), sonst kommt das mit den 59 EUR eigentlich nicht hin.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vo.IP
    Mal ganz abgesehen von den Rechtsfragen zum Widerrufen:


    Wieso soll denn der All-In mit Internet XXL mehr als 45 EUR kosten? Das ist seit gut 2 Jahren der Standard-Online-Vollpreis für beides. Wie kann das auf einmal mehr kosten? Da muss eigentlich noch etwas anderes dabei sein (was man ggf. als Option rausnehmen kann?), sonst kommt das mit den 59 EUR eigentlich nicht hin.




    Kann ich nicht sagen.


    Habe nur den Gesamtpreis genannt bekommen.


    Ich hab aber auch keine Sim Karte und kann also auch nicht nachschauen, auf BASE.de im Online Bereich.



    Die aktuelle Rechnung hab ich mir Freitag per Post zuschicken lassen, weil die mein Anwalt einsehen möchte.


    Ich soll die Lastschrift auch widerrufen, wenn BASE am Montag abbucht.


    Denn seiner Meinung nach besteht aufgrund meines Widerruf kein Vertragsverhältnis, auch wenn BASE das anders sieht. Da der Vertrag/die Übernahme per Fernabsatz zustande kam.


    Und wenn Sie auf seine Briefe nicht reagieren, soll ich es ruhig auf eine Klage ankommen lassen.


    Also abwarten wie es ausgeht.

  • Interessante Argumentation. Demnach hätte ich ja auf alles, was ich per Fax an meinem Vertrag ändern lassen, ein Widerrufsrecht?


    Dann könnte ich ja meine Option "Handyversicherung" heute per Fax kündigen und wenn mein Telefon in der nächsten Woche versehentlich in die Badewanne fällt, widderufe ich einfach die Kündigung der Option und schon ist das Handy wieder versichert. Praktisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von insane-92
    Kann ich nicht sagen.


    Habe nur den Gesamtpreis genannt bekommen.
    .


    Wie ein Vorposter schon schrieb kostet der All-In Plus mit 5 GB 45,- Euro ohne alle Rabatte.


    Die nächste Stufe wäre ein Premium 50 oder Premium 60 ( alle Preis in Euro ).


    Es steht zu vermuten , das da noch irgendwas "draufliegt" Hardware für 14,- Euro monatlich oder irgendwelche Optionen ( die allerdings dann einen "krummen" Betrag ergeben würden (Zattoo, watchever, napster und Co. )


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Interessante Argumentation. Demnach hätte ich ja auf alles, was ich per Fax an meinem Vertrag ändern lassen, ein Widerrufsrecht?


    Dann könnte ich ja meine Option "Handyversicherung" heute per Fax kündigen und wenn mein Telefon in der nächsten Woche versehentlich in die Badewanne fällt, widderufe ich einfach die Kündigung der Option und schon ist das Handy wieder versichert. Praktisch.


    er versteht es einfach nicht, bin jetzt auch raus :gpaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Interessante Argumentation. Demnach hätte ich ja auf alles, was ich per Fax an meinem Vertrag ändern lassen, ein Widerrufsrecht?


    Dann könnte ich ja meine Option "Handyversicherung" heute per Fax kündigen und wenn mein Telefon in der nächsten Woche versehentlich in die Badewanne fällt, widderufe ich einfach die Kündigung der Option und schon ist das Handy wieder versichert. Praktisch.


    Nein, denn die Kündigung ist keine Willenserklärung die auf den "Abschluss eines Vertrags" gerichtet ist.

  • Vielleicht habe ich ja ein Brett vor'm Kopf, aber ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht und werfe daher mal meine ureigene Überlegung (eines Nonjuristen) in die Runde:


    Der Widerruf, um den es hier geht, war m.E. sehr wohl gerichtet auf den Abschluss eines (weiteren) Vertrags, und zwar auf denjenigen, der per Fernabsatz mittels Fax geschlossen wurde und lediglich den Eigentumsübergang des eigentlichen Gegenstands (hier: ein MF-Vertrag) beinhaltete/betraf. Ob das zu diesem Zweck verwendete Formular sich nun "...auftrag" nennt oder "...antrag" oder "...bestellung" oder "Willi" oder "Hansi" dürfte doch dabei völlig unerheblich sein. Warum also sollte der Vorgang/Willenserklärung des Eigentumübergangs kein separater/weiterer/eigenständiger Vertrag sein, der dann auch widerrufen werden kann, sofern denn die sonstigen Voraussetzungen für die Widerrufbarkeit erfüllt sind?

  • Der Kaufvertrag wurde von privat an privat geschlossen. Der Verkäufer handelt nicht gewerblich, und kann die Rücknahme im Kaufvertrag ausschließen.


    Base ist hier nicht Verkäufer oder Vertragspartner, sondern hat lediglich dem Verkauf zugestimmt.

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