Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..

  • Wenn Du selber kündigst, ist das fast immer besser. Schon alleine deshalb, weil dann in Deinem Zeugnis steht, dass Du den alten AG auf eigenen Wunsch verlassen hast. Damit ist 100% klar, dass Du derjenige bist, der aktiv geworden ist.


    Ein Aufhebungsvertrag ("Arbeitsvertrag endet in beiderseitigem Einvernehmen") kann prinzipiell auch bedeuten, dass der AG Dich loswerden wollte, und dass Du statt eine Kündigung zu bekommen lieber "beiderseitig einvernehmlich" gegangen bist. Das könnte irgendwann später ein Personaler jedenfalls so aus dem Arbeitszeugnis lesen...


    Nochmal mein dringender Rat: Den bisherigen Vertrag kündigt Du erst bei Vorlage eines neuen unterschriebenen Vertrages!


    Du hast schon den riesigen Fehler gemacht, Deinem Chef mitzuteilen, dass Du gehen willst, ohne einen neuen Vertrag in der Hand zu haben.
    Wenn das mit dem neuen Job nicht klappt, schaust Du dumm aus der Wäsche, und Dein Chef weiß, dass Du bei der nächsten Gelegenheit weg bist. Du wirst nicht befördert, bekommst keine Gehaltserhöhungen mehr etc. Du bist dann ein Fremdkörper in der alten Firma, der irgendwie nicht mehr dazugehört...

  • Zitat

    Original geschrieben von polli Ansonsten (=auch für andere Mitleser):
    zuerst mal den neuen Vertrag fix machen und dann erst deinen bisherigen Arbeitgeber informieren.


    :top:


    Alles andere ist Murks.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Negative Folgen hat das nur, wenn du in die Arbeitslosigkeit gehen würdest. Bei Eigenkündigung verzichtest du dann nämlich bis zu 90 Tage auf Arbeitslosengeld, was bei einem Aufhebungsvertrag i. d. R. nicht so ist. Ansonsten nimmt sich das aber meines Wissens nichts...

    Nein, das ist nicht so. Auch ein Aufhebungsvertrag gilt als Mitwirkung bei der Kündigung (oder so ähnlich).
    Wenn also anschließend eine Arbeitslosigkeit folgt ist es schwierig zu argumentieren weshalb man nichts gegen die (eigentlich) unmögliche Arbeitgeberkündigung unternommen hat (gab es nicht Kollegen mit geringerer Betriebszugehörigkeit o.ä.).


    Was man machen kann ist ein Abwicklungsvertrag in dem man z.B. schreibt das im Zeugniss stehen soll das der Arbeitnehmer gekündigt hat oder vielleicht sogar das mündlich besprochene zum Thema Kündigung ohne Einhaltunger der regulären Kündigungsfrist (eigentlich hatte ich gehört ist so ein Abwicklungsvertrag für alles mögliche was im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsvertrages zusammen hängt, z.B. wann ist wo und wie der Dienstwagen zurück zu geben aber ich bin der Überzeugung das auch die von mir genannten zwei Punkte da rein passen könnten).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zwei Fragen:


    1.: wie willst Du denn rechtswirksam zum 31.1. kündigen, wenn Dein Arbeitsvetrag eine Kündigung erst zum 31.3. zulässt...?


    2.: bist Du Dir bewusst was passieren kann, wenn Du trotz gültigem Arbeitsvertrag bis zum 31.3. einen Vertrag bei einem anderen AG zum 1.2. unterschreibst...?

  • Macht es doch nicht alles so kompliziert.


    Er schreibt doch, das sein alter AG der Kündigung zustimmt, ergo soll er eine Kündigung zum 31.01.16 aufsetzen und diese von seinem Arbeitgeber unterschreiben lassen.
    In seinem neuen Arbeitsvertrag sollte als Eintrittsdatum der 01.04.2016 stehen, mit dem Zusatz oder früher und alles ist gut.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Re: Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..


    Zitat

    Original geschrieben von malkurz2accou
    Mein aktueller Chef sagte mir ich soll einfach eine normale Kündigung schreiben an Ihn geben & er würde dies dann direkt an die Perso weitergeben und die Kündigung würde trotz meiner eigentlich längeren Frist durch die Absprache so durchgehen.


    Da glaube ich nichts von.


    Du hast eine Kündigungsfrist, die du einhalten musst, darauf kann dein AG bestehen. Wenn er dich früher aus dem Vertrag lassen würden, dann ist das eine reine Kulanz und wahrscheinlich auch nur über einen Aufhebungsvertrag.


    Die Diskussionen gabe es bei meinem Ex-AG immer und die haben keinen früher aus dem Vertrag gelassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anbei
    Macht es doch nicht alles so kompliziert.


    Zwecks Rechtsberatung sollte er sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden. Wissen wir, was in seinem Arbeitsvertrag drinsteht? Vielleicht sogar 'ne Vertragsstrafe (z.B. wegen nicht ordnungsgemäßer Kündigung)? Vielleicht auch 'ne Klausel betreffend den Wechsel zu einem Wettbewerber?


    Was "der Chef" sagt und denkt ist eine Sache, was der "Chef vom Chef" (Geschäftsführer) denkt und macht vielleicht 'ne ganz andere.

  • Korrekt, der Fragesteller kann nicht wirksam vorfristig kündigen.


    Sofern der Fragesteller vorfristig kündigt, und der "Chef" draufschreibt "O.K.", dann wäre das ein Aufhebungsvertrag.


    Blöd ist nur, wenn sich der Chef nicht an seine Zusage hält, oder gar keine Personalentscheidungen treffen kann, und dann vom nächsthöheren Chef zurückgepfiffen wird...


    Ich war selber schon mal in der Situation, und musste den neuen Job vor Ende der Kündigungsfrist antreten. Ich hatte mir dann von der neuen Firma nach Darstellung der Situation einen von der Firma unterschiebenen Vertrag schicken lassen.
    Da bin ich auf den Chef zugegangen, und nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" hat er mich vorfristig gehen lassen, und sofort nach dem Aufhebungsvertrag habe ich den neuen Vertrag unterschrieben und bei der neuen Firma abgegeben.


    Jetzt würde ich das nicht mehr so machen: Arbeitsbeginn nach der alten Kündigungsfrist, und wenn die neue Firma das nicht akzeptiert, wäre sie nicht wert, mich als AN zu bekommen.

  • Der wechselwillige Arbeitnehmer könnte seinen Resturlaub nehmen und/oder in dieser Zeit unentschuldigt fehlen. Allerdings riskierte er damit eine fristlose Kündigung durch den alten Arbeitgeber. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Der wechselwillige Arbeitnehmer könnte seinen Resturlaub nehmen und/oder in dieser Zeit unentschuldigt fehlen. Allerdings riskierte er damit eine fristlose Kündigung durch den alten Arbeitgeber. :D


    An den Fragesteller: Bitte mache das NICHT! Das wird sonst teuer.

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