Von der PKV zurück in die GKV?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Und wenn Du beim Spezialist wieder gehst, musst Du Deine Behandlung beim zweitklassigen Behandler machen lassen...


    Deshalb habe ich ambulant bis 3,5-fach versichert, stationär nur allgemeine Leistungen (jedoch begründet bis 3,5-fach, jedoch darf ich nicht von Beginn an den Chefarzt bestellen).


    Ich hatte damals auch ein Angebt einer Bayrischen Beamtenkrankenkasse vorliegen, welches nur ich glaube 1,9-fach geleistet hatte. Das war mir zu heikel.


    Wie gesagt, bis jetzt reichte absolut jedem Spezialisten (den ich nach Erfahrungsberichten im Bekanntenkreis auswählte) der 1,9fache bzw. der Erstattungssatz
    (bei einigen Maßnahmen wird der 2,3 fache Satz erstattet). Aber vielleicht habe ich in meinem bisherigen Leben einfach auch nur viel Glück gehabt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Leider kann ich in meinem Tarif keine Einzelleistungen wie etwa Heilpraktiker abwählen, um Kosten zu sparen. Da käme bei mir einiges auf meine Ausschussliste. ;)


    Nochmal mein Tipp: Prüfe, ob Du innerhalb Deiner PKV den Tarif wechseln kannst, z.B. in einen neuen Tarif. Die PKV muss das mitmachen.


    Ich müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich Sachen wie alle 2 Jahre neue Brillengläser oder Heilpraktiker oder Einzelzimmer oder Erholungskuren (außer Kuren im Anschluss an eine schwere OP) mit versichern würde. Wenn ich das benötige, dann zahle ich das selber.


    Stichwort Chefarzt-Behandlung:
    Mir hat jemand gesagt, dass die meisten stationären Behandlungen ungeplant sind (Unfall/plötzliche Erkrankung), und dann behandelt der nächste erreichbare Arzt. Die Chefarztpolice bringt hier nichts.


    Etwas anderes sind planbare stationäre OP's (Hüfte, Knie etc.): Hier hängt der Erfolg der Behandlung angeblich sehr vom Operateur ab, so dass die freie Arztwahl viel bringt. Ich als nicht-Chefarzt-Versicherter würde hier einfach bei Bedarf zuzahlen, um genau den Oberarzt als Operateur zu bekommen, den ich haben möchte.

  • Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zum Wechsel in die GKV:
    Voll Erwerbsgeminderte dürfen bis zu drei Stunden täglich arbeiten; die Sozialversicherungsgrenze dürfte (ausgenommen "Mc Jobs") in der Regel aber schon bei zweistündiger Tätigkeit überschritten sein.


    Ich kenne deine Vorstellung von Angestelltengehältern nicht, aber wie willst du die Sozialversicherungsgrenze mit zweistündiger Tätigkeit überschreiten.
    Aktuell liegt die Grenze bei 54.900,- / Jahr, die man mind. 1 Jahr unterschreiten muss, um wieder in die GKV wechseln zu können. Da smacht bei 13 Gehältern immer noch 4.223,-/Monat aus und viele währen froh, das zu verdienen.



    Zitat

    Etwas anderes sind planbare stationäre OP's (Hüfte, Knie etc.): Hier hängt der Erfolg der Behandlung angeblich sehr vom Operateur ab, so dass die freie Arztwahl viel bringt. Ich als nicht-Chefarzt-Versicherter würde hier einfach bei Bedarf zuzahlen, um genau den Oberarzt als Operateur zu bekommen, den ich haben möchte.


    Davon kann ich ein Lied singen - ich hatte vor 4 Jahren eine OP, vom Professor selber durchgeführt, der zudem noch der ärztlicher Klinikleiter ist - wahrscheinlich sieht der den OP nur 5mal im Jahr von innen.
    Erfolg: ich konnte die OP kürzlich weiderholen lassen, dieses mal hat ich mich von meinem behandelnden Arzt selber operieren lassen, der jeder Woche im OP steht.
    Deswegen hab ich auch keine Chefarztbehandlung mehr in der PKV abgeschlossen und den Einzelzimmerzuschlag zahle ich aus eigener Tasche.

  • Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von Tomcat007
    Ich kenne deine Vorstellung von Angestelltengehältern nicht, aber wie willst du die Sozialversicherungsgrenze mit zweistündiger Tätigkeit überschreiten.
    Aktuell liegt die Grenze bei 54.900,- / Jahr, die man mind. 1 Jahr unterschreiten muss, um wieder in die GKV wechseln zu können. Da smacht bei 13 Gehältern immer noch 4.223,-/Monat aus und viele währen froh, das zu verdienen.


    Du verwechselst gerade die Sozialversicherungsgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze.

  • Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von Tomcat007 Davon kann ich ein Lied singen - ich hatte vor 4 Jahren eine OP, vom Professor selber durchgeführt, der zudem noch der ärztlicher Klinikleiter ist - wahrscheinlich sieht der den OP nur 5mal im Jahr von innen.
    Erfolg: ich konnte die OP kürzlich weiderholen lassen, dieses mal hat ich mich von meinem behandelnden Arzt selber operieren lassen, der jeder Woche im OP steht.
    Deswegen hab ich auch keine Chefarztbehandlung mehr in der PKV abgeschlossen und den Einzelzimmerzuschlag zahle ich aus eigener Tasche.


    Eine Chefarztpolice, welchen am besten mehr als 3,5-fach erstattet, hat einen einzigen Vorteil:
    Sie bezahlt auch Fachleute, welche Dich auslachen, wenn Du 2,3-fach bezahlen möchtest.
    Diese Leute rechnen mit gesonderter Vereinbarung einzelne Leistungen z.B. 6-fach ab.


    Die Freundin eines Bekannten hat eine komplizierte Herz- OP vom besten verfügbaren Arzt machen lassen, für mehr als den 3,5-fachen Gebührensatz. Ihre PKV hat wohl 3,5-fach bezahlt, und alles darüber hinaus hat sie selber zugezahlt (k.A. ob 10000 oder 20000€). Sie ist jetzt 100% gesund.


    Wenn Du weder bestens versichert bist, noch alles selber zahlen kannst, stirbst Du evtl. früher...


    Ich habe wie schon geschrieben wenig Leistungsumfang und mit hoher SB versichert, habe aber genug Geld auf der hohen Kante, um bei Bedarf die medizinisch bestmögliche Versorgung zu bekommen.
    Ich habe keine Lust, mit Leuten in einem Tarif zu sein, welche sich alle 2 Jahre neue Brillengläser oder das Einzelzimmer im Krankenhaus oder anderen Kleinkram von der PKV bezahlen lassen.

  • Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von Tomcat007
    Ich kenne deine Vorstellung von Angestelltengehältern nicht, aber wie willst du die Sozialversicherungsgrenze mit zweistündiger Tätigkeit überschreiten.
    Aktuell liegt die Grenze bei 54.900,- / Jahr, die man mind. 1 Jahr unterschreiten muss, um wieder in die GKV wechseln zu können. Da smacht bei 13 Gehältern immer noch 4.223,-/Monat aus und viele währen froh, das zu verdienen.


    Was Du meinst, ist offenbar die Grenze nach oben, ab der ein abhängig Beschäftigter nicht mehr versicherungspflichtig ist. Lägst Du darüber, kämst Du eben nicht in die GKV, sondern bliebst weiterhin privat versichert.


    Interessant ist die Grenze nach unten ... also der Lohn, ab dem ein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird. Diese Grenze liegt momentan bei mtl. 450,- €. Diese Grenze mit einer zweistündigen Teilzeitbeschäftigung zu überschreiten, dürfte möglich sein. Dazu reichte ein Stundenlohn von knapp über 10,- €, falls Du einen Arbeitgeber findest, der das mitmacht. Allerdings ist auch noch Luft nach oben; bis zu 3 Stunden täglich darf ein voll erwerbsgeminderter nebenbei arbeiten.


    Zwar wird vom Lohn ein Teil auf die Rente angerechnet, das Ziel einer (nach Beendigung der Beschäftigung freiwilligen) Versicherung in der GKV wäre aber erreicht. Und nach einem Jahr Beschäftigungsdauer müsste man dann mal weitersehen.


    Ich sähe an solchem Vorgehen rein gar nichts verwerfliches, weil das Gesetz -welches von den Volksvertretern im Parlament genau so beschlossen wurde- das ausdrücklich vorsieht. Es existiert also keineswegs eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Gesetzeslücke, deren Ausnutzung ein G'schmäckle hätte.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Was Du meinst, ist offenbar die Grenze nach oben, ab der ein abhängig Beschäftigter nicht mehr versicherungspflichtig ist. Lägst Du darüber, kämst Du eben nicht in die GKV, sondern bliebst weiterhin privat versichert.


    Stimmt

  • Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale

    Da würde ich im Jahr 10.000€ an die GKV zahlen, und dann nochmal 500 bis 1000€ in die Zusatzversicherung. Das hätte für mich nicht wirklich irgendeinen Sinn...


    Mal eine Verständnisfrage, die Beitragsbemessungsgrenze lag 2015 bei 54.900 pro Jahr.
    Das ergibt bei der TK auf Basis des Tarifs von 14,6% (2015) genau 8.125,20 Euro Maximalbeitrag.
    Wie kommst Du auf 10 TEUR?

  • Das war bestimmt einfach nur großzügig gerundet. Geht ja in diese Richtung.
    Außerdem lag der Satz der TK bei 15,4% und damit noch ein wenig höher.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Von der PKV zurück in die GKV?


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon Mal eine Verständnisfrage, die Beitragsbemessungsgrenze lag 2015 bei 54.900 pro Jahr.


    Bereits das ist falsch.


    Die Beitragsbemessungsgrenzen sind:
    2016: 4.237,50 Euro monatlich / 50.850 Euro pro Jahr
    2015: 4.125 Euro monatlich / 49.500 Euro pro Jahr


    Zum Beispiel die TK verlangt 14,6% Beitragssatz, zuzüglich 1% Zusatzbeitrag, zuzüglich 2,35% Pflegeversicherung. Da sind wir 2016 bei ca. 18% von 50850€ im Jahr= 9100€. Stimmt, sind keine 10000€.

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