Warnung vor o2 Business M Deals - Bewerbung hier z.T. falsch!

  • Zitat

    Original geschrieben von erbes
    in deinen Vertragsunterlagen hast du aber dieses Detail nicht explizit stehen?
    Also, dass die Daten auch in den USA genutzt werden dürfen?
    Dann wird es nämlich schwierig.


    Ich drück die Daumen.


    Spielt defakto sogar keine wirkliche Rolle. Laut Rechtssprechung gilt schon allein die Werbung als Angebot. Wer also aufgrund der Werbung beschließt etwas zu kaufen, hat auch darauf Anspruch. Daher denke ich, selbst wenn es im Vertrag anders stehen sollte, dass er gute Chancen hat. Der Gesetzgeber hat hier mitgedacht, sonst könnte jeder ja werben wie er lustig ist - was leider trotzdem gemacht wird, weil Unternehmen davon ausgehen, dass viele Personen es Leid sind, diese dann zu Verklagen, aber das ist ne andere Geschichte ;)


    Der Fall hier setzt aber Vorraus, dass du belegen kannst, dass der Tarif damals so ausgesehen hat. Deshalb immer ein Screenshot von der Seite machen und die Preisliste von damals abspeichern, dies sowohl beim Vermittelnden Dienstleister, als auch beim Anbieter direkt. Im Zweifel den Händler verklagen und sowohl dem Provider, als auch dem Händler darlegen, dass deine Willenserklärung der Annahme entsprach, dass der Vertrag den von dir wahrgenommenen Konditionen beinhaltet und es anders nicht zu einem Vertragsschluss gekommen wäre. Dann kannst du sowohl den Händler, als auch den Provider zusätzlich unter Druck setzen, in dem du sagst, dass durch diese Scheinkonditionen sich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz illegal erworben haben und du dich daher an die Verbraucherschutzzentrale wenden wirst, sowie mit negativer Presse drohen ;) In der Regel sagen die dann "Kulanz" und gut ist - was ein Witz ist, es steht dir ja rechtmäßig zu, die Gegenseite gesteht sich nur selten Fehler ein :D Wenn das nicht erfolgt, gehts zum Anwalt und gerne in ein Prozess ;)


    P.S.: Händler haben oft einen Haftungsausschluss und verweisen auf aktuelle Preislisten des Anbieters. Meines Erachtens dennoch nicht rechtens, da dann die Werbung dennoch von den eigentlichen Konditionen abweicht. Im Zweifel das durch einen Juristen prüfen lassen - aber vermutlich musst du da ein paar Instanzen höher, dass sich dort an einer gängigen Abzocke-Praxis was ändern wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von Meick
    Vielleicht hilft dir mein Anhang ja weiter.


    Zumindest ist das Inhalt des Vertrags, den ich unterschrieben habe; und laut dem sollte bei mir USA definitiv mit drin sein.



    Leider finden sich bei o2 Verträgen Klauseln wie das sich einzelne Tarifoptionen auch während der Laufzeit ändern dürfen. Man wird oft über Änderungen nicht informiert. Meines Erachtens nicht rechtsgültig, da nicht nur der eigentliche Vertrag, sondern auch die Optionen an den Regelungen zu Vertragsschluss gekoppelt sein sollten - vor allem dann, wenn es sich um Inklusivoptionen beinhalten, da die dann meines Erachtens ebenfalls zu einem konkreten Vertragsgegenstand werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nö. Dem Vertragspartner wird eine gültige AGB und Options(preis)liste ausgehändigt beim Vertragsschluss. Aktualisierungen können On- und Offline erfolgen.


    Dennoch gilt, selbst wenn es eine aktualisierte Form gibt, dass Vertragsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Sprich o2 müsste definitiv eine alte Version haben, aber ob diese dem Kunden direkt offen gelegt wird, ist fraglich. Mit einem Anwalt als Druckmittel vielleicht anfordern oder googlen.


    Manchmal hilft aber auch eine WayBack Machine ;)


    https://web.archive.org/web/20…rifuebersicht-ohne-handy/


    P.S: Hier steht nur Dataflat EU, Details konnte ich noch nicht finden

  • Zitat

    Original geschrieben von mmj
    Umgruppierung wäre: Ein Land rutscht aus der EU Raus, weil es z.B. tatsächlich nicht mehr EU Mitglied ist.


    Wenn ein ein Land aber konkret als Leistung zugesagt ist, ist das keine Umgruppierung.
    Und selbst eine solche Umgruppierung bzw. diese Klausel muss noch lange nicht wirksam sein, nur weil Telefonica sich das gerne so wünscht.


    VW kann ja auch nicht die Schadstoffeinstufung der Diesel PKW nachträglich umgruppieren ;)


    Der wohl wichtigste Satz "diese Klausel muss noch lange nicht wirksam sein". Das trifft auf die meisten Vertragsschlüsse zu. Wie gesagt, Werbung mit Konditionen, die nachträglich verändert werden, damit hast du gute Chancen, Vorausgesetzt du kannst das Beweisen. Es gibt genügende Verträge, die tatsächlich nichtig sind, weil eine Seite eine unerlaubte Änderung durchgeführt hat, selbst wenn sich Telefonica da versucht hat mit der Umgruppierung abzusichern, meines Erachtens bleibt das unwirksam. Aber einen entsprechend kompetenten ANwalt zu finden, der alles lückenlos aufbaut und argumentiert, das wird schwierig...

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    In den o2 on Business Tarifen kannst du insgesamt 4 Multicards zur Hauptkarte dazu buchen. Also insgesamt 5 Karten mit einer Rufnummer.
    Alle ohne mtl. Basispreis, lediglich die einmalige Aktivierungsgebühr von 21,50 Euro netto fällt an.
    Nutze ich selber. ;)

    danke, ich werde das nochmals versuchen - hast du zufällig nen Verweis für ne Grundlage auf der ich argumentieren kann?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich behaupte: Der TE hat in 2015 schlichtweg nicht aufgepasst und eine andere Tarifgeneration bestellt als diejenige, die er geglaubt hat zu bestellen, und für die er vorher Erkundigungen eingeholt hat und sucht nun für seinen kapitalen Fehler einen Sündenbock.


    Und ich behaupte noch etwas:
    Auch hier wird o2 wieder rein aus Angst vor Negativpublicity einknicken, nachdem teltarif, ComputerBild, Verbraucherzentrale o.ä. um Mithilfe gebeten und sich zum Erfüllungsgehilfen gemacht haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Die Telefónica Germany behält sich vor, im Einzelfall eine Umgruppierung von Ländern vorzunehmen, als auch die Option zu kündigen.


    Die Klausel bietet jedenfalls Angriffspunkte: Aus meiner Sicht wäre zum einen zu prüfen, ob es sich um eine überraschende Klausel i.S.d. §305c BGB handelt, zum anderen ob diese Klausel durch die Inhaltskontrolle des §307 Abs.1 S.2 BGB geht, denn klar und verständlich ist die Klausel für mich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Die Klausel bietet jedenfalls Angriffspunkte: Aus meiner Sicht wäre zum einen zu prüfen, ob es sich um eine überraschende Klausel i.S.d. §305c BGB handelt, zum anderen ob diese Klausel durch die Inhaltskontrolle des §307 Abs.1 S.2 BGB geht, denn klar und verständlich ist die Klausel für mich nicht.

    Da bin ich ganz deiner Meinung. Allerdings stellt sich die ganze Sachlage mittlerweile für mich hier komplett anders dar, als zunächst angenommen, da sich die fragliche Länderzugehörigkeit entgegen meiner ersten Annahme überhaupt nicht geändert hat, mithin also auch nicht zum Nachteil des Kunden. Der Kunde hat n.m.W. schlichtweg einen anderen Tarif bestellt als er eigentlich wollte bzw. dachte bestellt zu haben. Hätte er seine Vertragsunterlagen ordentlich gelesen wäre es ihm wahrscheinlich gleich aufgefallen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!