Es kommt darauf an, ob es betriebliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt.
So pauschal wie hier dargestellt ist das nicht.
Zusätzlich stimmt natürlich der hier schon vorgebrachte Realismus: wenn ich einen Mitarbeiter loswerden will, dann schau ich mir sowas als erstes an.
Die zweite Frage ist dann aber, ob ich das auch verwenden darf. Es gibt ducrhaus BV, die besagen, dass man erst bei begründetem Verdacht und Zustimmung des BR personenbezogen schnüffeln darf.
Ist dann natürlich sinnlos, da die Person dann gewarnt wird.
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Original geschrieben von 7650w Es gibt ducrhaus BV, die besagen, dass man erst bei begründetem Verdacht und Zustimmung des BR personenbezogen schnüffeln darf.
In dem verhandelten fall wurde gar nicht geschnüffelt.
Es wurden dienstliche Unterlagen (übertragene Texte) gesichtet, und dabei wurde die private Nutzung festgestellt.ZitatOriginal geschrieben von 7650w wenn ich einen Mitarbeiter loswerden will, dann schau ich mir sowas als erstes an.
Und dann erhält der MA eine Abmahnung und ist ab sofort der einzige im Betrieb, der während der Arbeitszeit kein Whatsapp nutzen darf (o.k., die anderen dürfen es auch nicht, machen es aber).
Wer dann als MA halbwegs Zugang zum Arbeitsmarkt hat, kümmert sich, und verschwindet. -
Zitat
Original geschrieben von mumpel Das ist so nicht ganz richtig. In "Eil- und Notfällen" darf der Arbeitnehmer sehr wohl für Dritte erreichbar sein. Das wären z.B. Krankheitsfälle in der Familie, oder wenn die Ehefrau hoch schwanger ist.
Das hatte ich weiter oben auch geschrieben, dass Notfälle anders behandelt werden. Niemand wird da etwas dagegen haben. -
Re: (Arbeitsrecht)Wer während der Arbeitszeit privat chattet, kann evtl. gekündigt werden
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
...Wenn ... jemand während der Arbeitszeit etwas anderes macht als arbeiten (z.B. in Foren posten), dann lieber nicht mit dienstlichen Arbeitsmitteln...
Soviel Dummheit und/oder Dreistigkeit gehört ja auch bestraft. No Mitleid mit dem Betroffenen. -
Praktisch ist es eh immer eine Sache der Verhaeltnismaessigkeit
Natuerlich ist es nicht okay wenn jemand fuer 8 Stunden Arbeitszeit bezahlt werd er dann aber davon so 2 Stunden fuer private Sachen vertroedelt
Ganz verbieten ist abera auch nicht duchsetzbar, weil der Arbeitgeber dann bestenfalls erreicht das zwar die PCs nicht mehr privat genutzt werden, aber die Mitarbeiter dann auf dem Klo mit dem Smartphone die gleichen Sachen machen, was evtl. noch mehr Zeit kostet - und 100% Leistung bringt eh keiner, zum Beispiel Raucherpausen oder Kaffeepausen
Und je mehr ein Arbeitgeber den Mitarbeitern verbietet, desto weniger sind die Mitarbeiter bereit sich ueber das was sie unbedingt muessen zu engagieren
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1. Der EuGH hat in diesem Verfahren lediglich die Vereinbarkeit rumänischen Rechts bzw. des darauf fußenden rumänischen Urteils mit der Europäischen Menschenrechtskonvention geprüft. Insoweit ist das Urteil für Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht irrelevant und die ganze Diskussion hier hinfällig, sofern Ihr nicht in Rumänien lebt.
2. Auch nach deutschem Recht kann man einen Arbeitnehmer bei wiederholter privater Internetnutzung während der Arbeitszeit kündigen, grundsätzlich allerdings nur wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich verbietet und den Arbeitnehmer bereits abgemahnt hat. Die ersten BAG-Entscheidungen hierzu sind über 15 Jahre alt und überhaupt ist das ein uralter Hut.
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Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova und 100% Leistung bringt eh keiner, zum Beispiel Raucherpausen oder Kaffeepausen
Das Urteil betrifft nur die Zeit, welche der AN an den AG verkauft hat. In Pausen (die natürlich nicht bezahlt werden) ist die Situation eine andere. Auch da würde ich keine dienstlichen Kommunikationsmittel für private Dinge nutzen.ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova Und je mehr ein Arbeitgeber den Mitarbeitern verbietet, desto weniger sind die Mitarbeiter bereit sich ueber das was sie unbedingt muessen zu engagieren
Und wenn es bei Euch üblich ist, dass während der vom AN an den AG verkauften Arbeitszeit ständig geraucht wird/Kaffee getrunken wird, dann müßt Ihr richtig gute Fachleute sein, auf welche der AG nicht verzichten möchte.
Bei uns interessiert es übrigens niemanden, wenn AN mit privaten Smartphones auch während der Arbeitszeit privat kommunizieren. Die AN schauen aber auch nicht so genau auf die Uhr, wenn abends noch etwas fertig werden muss.
Allerdings ist es AN untersagt, auf dienstlicher Hardware private Software zu installieren/zu nutzen.
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