Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?

  • Hallo,


    ich möchte von meinem 6s umsteigen, in die engere Wahl kommen das Huawei Mate S und das Samsung Galaxy A5, S6.
    Ich würde mir gern die Geräte online bestellen und dann das behalten, was am meisten zusagt. Ich weiß, Apple Geräte können nach Aktivierung nicht zurück gegeben werden. Wie sieht es bei Huawei und Samsung aus?


    Danke für Eure Antwort

  • Hi


    man hat 14 Tage Widerrufsrecht. Auch bei einem iPhone! Gezogene Nutzungen müssen jedoch ggf. erstattet werden.


    Im Interesse Aller ist es aber empfehlenswert, dieses Widerrufsrecht nicht übermäßig in Anspruch zu nehmen.


    Denn letztendlich läßt sich ein entsiegeltes und betatschtes Telefon meist nur mit Verlust weiterverkaufen; und das wird natürlich auf den Preis der Neugeräte umgelegt.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?


    Zitat

    Original geschrieben von Flummy25 Ich würde mir gern die Geräte online bestellen und dann das behalten, was am meisten zusagt.


    Ich selbst bin kein Freund vom "sinnlosen Bestellen und zurückschicken". In diesem Fall aber hat Flummy genau das vor, was der Gesetzgeber mit dem Rücktrittsrecht bei online-Käufen bezweckte: Ausprobieren und Testen.


    Selbstverständlich lässt sich "ein entsiegeltes und betatschtes Telefon meist nur mit Verlust weiterverkaufen", aber das ist eben das Risiko (und der Nachteil) des Versandhändlers ohne Ladengeschäft. Der Laden muss seine Vorführgeräte ebenfalls günstiger anbieten.


    Ein paar wichtige Details gibt es aber zu beachten, Teltarif hat das hier --> http://www.teltarif.de/arch/2007/kw51/s28258.html seht gut zusammengefasst.


    Gruß Jörg

  • Die Ware darf zwar geprüft werden, aber nur auf eine Art und Weise, wie das auch in einem Geschäft in Beisein eines Veräufers erfolgen würde. Wenn du dir das Handy einrichtest und damit dann eine Woche arbeitest um zu schauen, ob es dir gefällt geht das über den Sinn und Zweck des Widerrufsrechts hinaus. Der Händler kann in diesem Fall Wertersatz für die Nutzung geltend machen. Ob er das macht und wie er was beweist ist offen. Viele Händler (u.a. Amazon) verzichten auf ein zu striktes Vorgehen und nehmen das im Sinne der Kundenwerbung auf Ihre Kappe.


    In der Modebranche z.B. ist es absolut OK, wenn du Dir drei Schuhgrössen bestellst und die unpassenden beiden zurücksendest. Jedes Paar eine Woche zu tragen und dann zurück zu senden kann aber (berechtigter Weise) zu Problemen führen.

  • Re: Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Ich selbst bin kein Freund vom "sinnlosen Bestellen und zurückschicken".


    Das ist aber "sinnloses Bestellen und zurückschicken", denn das sind alles Markensachen die man in jedem Laden ausprobieren kann. Was anderes würde gelten wenn das No-Name-Produkte wären, die ausschließlich über das Internet vertrieben würden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    So sehe es ch das auch. Der nächste Kunde bekommt dann wieder Gebrauchtware zugeschickt.


    Und mir persönlich wäre das Risko noch zu hoch auch noch über eventuelle Abnutzungen mit dem Verkäufer zu diskutieren und ewig auf mein Geld zu warten. Da gehe ich doch glatt bei MM teste was ich will und bestelle erst dann. ;)

  • Re: Re: Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Das ist aber "sinnloses Bestellen und zurückschicken", denn das sind alles Markensachen die man in jedem Laden ausprobieren kann. Was anderes würde gelten wenn das No-Name-Produkte wären, die ausschließlich über das Internet vertrieben würden.


    Das sehe ich völlig anders. Im Laden ausprobieren und dann im Netz bestellen finde ich reichlich unverschämt! Wenn ich im Laden "kostenlos" ausprobiere (und mich ggf. noch beraten lasse), dann kaufe ich auch da. Auch wenn es dort 20 oder 50 € teurer ist.


    Aber wer schon überlegt, bei der Stromablesung einen falschen Wert anzugeben, weil die kwh beim neuen Anbieter ein paar Cent billiger ist, dem ist in dieser Beziehung kaum noch zu helfen...

  • Re: Re: Re: Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Das sehe ich völlig anders. Im Laden ausprobieren und dann im Netz bestellen finde ich reichlich unverschämt!


    Tja, so funktioniert Marktwirtschaft. Im Laden kann dagegen nichts mehr zurückgegeben werden. Es ist also ein Geben und Nehmen. ;)

  • Re: Re: Re: Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?


    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Aber wer schon überlegt, bei der Stromablesung einen falschen Wert anzugeben, weil die kwh beim neuen Anbieter ein paar Cent billiger ist, dem ist in dieser Beziehung kaum noch zu helfen...


    Das ist jetzt Rekord! :D


    In 4min hast du es geschafft nach älteren Beiträgen von mir zu suchen, zu finden und gleich tendenziell zu antworten. Wow! Im Übrigen stehe ich immer noch zu meiner Frage aus dem anderen Thema -und da ging es mir um eher um eine Verständnisfrage als um Betrug. Sonst hätte ich die Frage anders gestellt, aber naja... ;)

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