Nebenkostenabrechnung

  • Du darfst die Nebenkostenabrechnung einsehen, d.h. Termin vereinbaren und die müssen Dir die Belege zu den einzelnen Positionen vorlegen.


    Und bei der Putzfrau ist es dank des Mindestlohnes aufgrund der inzwischen damit verbundenen Monster-Bürokratie einfach nachzuvollziehen, da jede Zeiten penibel aufgezeichnet werden müssen.
    Schwierig wird es, wenn die Putzfrau oder der Reinigungsdients mehrere Gebäude der Vermieter in Bearbeitung hat. Aber auch hier kann eine Aufteilung oder Schlüsselung nach Arbeitszeit oder qm erfolgen.


    Wichtig: ab Zugang der Nebenkostenabrechnung läuft eine Frist!

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Die Putzfrau putzt auch noch das dem Vermieter auch noch gehörende Nachbarhaus.


    Auch das noch...


    Vielleicht ist sie auch verheiratet und hat einen Führerschein...?


    Interessanter wäre wenn Du geschrieben hättest: der Putzfrau gehört das Nachbarhaus, und da putzt dann dein Vermieter.


    Aber selbst das wäre völlig ok...


    Kauf Dir doch endlich diese ETW, klag' den Mieter raus, und freue Dich auf die folgenden Miteigentümerversammlungen. Dann kriegen wir wieder 'ne Menge lustigen Lesestoff hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Die Putzfrau putzt auch noch das dem Vermieter auch noch gehörende Nachbarhaus.


    Und vermutlich betrifft die Gehaltserhöhung auf einmal.14 statt nur 7 Parteien bei gleichbleibenden Kosten? ;)

  • Bei der Reinigungskraft ist auch die Versicherung einzurechnen. Denn wenn der Vermieter die Reinigungskraft bestellt muss er nicht nur die Lohnkosten tragen sondern auch die erforderliche Versicherung, und das darf er dann auch auf die betroffenen Mieter umlegen. Wenn der Mieter sich selber eine Zugehfrau sucht kann er auch selber mit ihr die Kondition aushandeln, was aber als Schwarzarbeit eingestuft werden könnte.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    (...) und weil sich einer oder mehrere weigern wird das nicht gemacht (...)


    Und wo ist das Problem? Die die sich einig sind können doch für sich eine Reinigungskraft bestellen. Sollen doch die Verweigerer ihren Dreck selber machen. War doch bei uns am Anfang auch so. Viele haben sich geweigert. Da haben eben die Jasager die Reinigungskraft genommen und die anderen nicht. Bis die Wohnungsgenossenschaft bzw. Hausverwaltung beschlossen hat (ich war auf der betreffenden Mieterversammlung nicht dabei) dass alle den Reinigungsdienst nehmen müssen. Mir war/ist das ganz recht. Bei uns gab es noch eine Kehrwoche. Alle 6 Wochen war ein anderer Mieter dran. Mich hat es immer dann getroffen wenn ich Dienstplanmäßig meine 3 Ruhetage hatte, an denen ich immer weggefahren bin. Die 15,- Euro im Monat für den Reinigungsdienst habe ich übrig, dafür dass ich nicht mehr selber den Hof kehren (war alle 6 Wochen) und das Treppenhaus wischen (war zweimal im Monat dran) muss ist das günstig. Anfangs waren es sogar nur 10,- Euro, also 5,- Euro pro Woche (da war die Reinigungskraft aber noch nicht pflicht).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

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  • Zitat

    Original geschrieben von Fropper
    Du darfst die Nebenkostenabrechnung einsehen, ...

    Die Nebenkostenabrechnung hat er ja, du meinst sicher die Rechnungsbelege die er sogar in Original einsehen darf. Bei der Rechnungseinsicht wird oft vom Vermieter ein Einwand wegen Datenschutz vorgebracht. Da gibt es genügend einschlägige Urteile, die den Datenschutz hier als nachrangig betrachten. Er darf sogar die Daten (Wasserverbrauch, Heizkostenverteiler,...) der anderen Mieter einsehen, wenn dies zur Ermittlung des Gesamtverbrauchs nötig ist.

    Zitat

    Wichtig: ab Zugang der Nebenkostenabrechnung läuft eine Frist ...

    ...von genau einem Jahr!

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    ... Bis die Wohnungsgenossenschaft bzw. Hausverwaltung beschlossen hat (ich war auf der betreffenden Mieterversammlung nicht dabei) dass alle den Reinigungsdienst nehmen müssen. ...

    Wenn es nicht im Mietvertrag stand kann die Wohnungsgenossenschaft nicht einseitig soetwas beschließen. Sie brauch dafür die Zustimmung jedes einzelnen Mieters.

  • Dafür gibt es ja Mieterversammlungen. Solange kein Mieter widerspricht ist das kein Problem.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Es braucht die Zustimmung jedes einzelnen Mieters und nicht den Widerspruch. Du selbst warst ja nicht bei dieser Versammlung dabei und konntest deshalb dort auch nicht widersprechen.
    Ein nicht widersprechen (können) ist aber keine Zustimmung.

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