no-show Gebühr beim Arzt

  • Habe ein etwas unerfreuliches Erlebnis mit einer Zahnarztpraxis. Vorab: ich bin da Stammpatient und es gab bisher auch keine Probleme.
    Vor zwei Wochen hatte ich einen Termin den ich nicht einhalten konnte und rechtzeitig telefonisch absagte. Bei diesem Gespräch wurde ein Ausweichtermin vorgeschlagen den ich jedoch nicht bestätigte. Stattdessen wollte ich mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal melden.
    Die Praxis ist nun der Meinung ich hätte diesem Ausweichtermin zugestimmt und berechnet mir 150 Euro nach "§ 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg". Zusätzlich per Handschrift der Vermerk "Termin wurde nicht eingehalten".
    Nach einem soeben erfolgten Anruf "lässt man sich auf keine Diskussionen ein und der Betrag ist somit fällig". Der Termin sei ja schließlich im Terminkalender der Praxis notiert gewesen...


    Abgesehen davon dass ich das Gefühl habe im falschen Film zu sein, frage ich mich wie ich mich am besten verhalten soll. Bezahlen und die Praxis wechseln? Zum Anwalt (habe jedoch keine Rechtsschutz die sowas abdeckt)? Was mein die TT Community?

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Praxis wechseln und nicht zahlen.


    :top:


    Der Zahnarzt ist eh nicht am Fragesteller interessiert, weil er sonst für einen Standard-Termin- no show nicht so viel Schadenersatz verlangen würde.


    BTW:
    Was sollte denn zu dem Termin an den Beißerchen gemacht werden? Nur ne Füllung?

  • ...und wahrscheinlich hat der Zahnarzt während des Termins eh noch 2 andere Patienten gehabt...

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

  • Vielleicht hilft es ja, vom Hausarzt bescheinigen lassen, dass du den Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konntest? Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass man dir erstmal nachweisen muss, dass du den besagten Termin auch tatsächlich selbst angefordert hattest ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Vielleicht hilft es ja, vom Hausarzt bescheinigen lassen, dass du den Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konntest? Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass man dir erstmal nachweisen muss, dass du den besagten Termin auch tatsächlich selbst angefordert hattest ;)


    Rückwirkend den Hausarzt in ein Lügenkonstrukt verwickeln, tolle Idee! :top:

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Die können ja alles mögliche bei sich im Kalender eintragen, du in deinem auch. Wenn die ansonsten zuverlässig sind, dann war's wohl ein Fehler auf deren Seite, den sie nun nicht eingestehen wollen. Natürlich keinesfalls zahlen, sollen die doch erstmal mahnen und sich überlegen, wie sie das nach deinem Widerspruch noch durchbekommen wollen.

    Je suis Charlie

  • Nicht zahlen und zurücklehnen, auf den Mahnbescheid warten und noch ein paar Kosten für den Zahnarzt verursachen. Dann widersprechen, dass es den Termin nicht gab. Fertig. :top:
    Des weiteren halte ich eine Abrechnung ""§ 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg" hier für sehr fragwürdig...


    Wahnsinn... so vergrault man Kundschaft. Kannst ja noch ein paar Rezensionen auf den Ärzteportalen schreiben :D

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