Onlineverträge online kündigen, seit Okt 2016 neues Recht?

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    "Kündigung vormerken" ist lächerliches O2-Vokabular. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die beim Gegenüber nur die Kenntnisnahme erfordert, aber eigentlich garkeine und erst keine gleichzeitige Kommunikation miteinander. Und eine Vormerkung als Vorstufe einer tatsächlichen Kündigung ist so überflüssig und unerheblich wie ein Kropf. Ein Vertragsschluss hat denselben Rang wie diese völlig falsch betitelte "Kündigungsvormerkung", denn auch schon der Vertragsschluss berechtigt zur Kündigung und die "Kündigungsvormerkung" verändert am Vertragszustand rein garnichts.


    Daß O2 das so eingerichtet und betitelt hat, diente natürlich nur der dadurch erzwungenen Interaktion mit dem Nochkunden, um ihn möglichst doch zu im Vertrag zu behalten. Daß sie das nach wie vor so weiterführen, zeugt nur von der anhaltenden Resourcenvergeudung dieser Firma, die es inzwischen ja auf prominente Plätze führender Tageszeitungen schafft.


    Nicht, daß das durchgehend kundenfreundliche Unternehmen wären, aber zum Beispiel Vodafone und Mobilcom akzeptieren seit Jahren Onlinekündigungen, auch wenn die ursprünglichen AGB vom Kunden anderes forderten. Warum auch sollte man es sowohl den Kunden, als auch sich selbst schwer machen? Dann würde der Kunde eben den schwierigeren Weg wählen, ohne daß man selbst etwas davon hätte? Eher noch hätte man selbst auch Mehraufwand. Kündigung per Post -> Poststelle -> Sortierung -> Scannen -> Bearbeitung -> Tendenzieller Mehraufwand durch Bestätigung per Post statt per Email/SMS und so weiter.


    Das war in dem Fall auch nur der Hinweis darauf, dass er dadurch die Nummer erneut angezeigt bekommt. Es steht natürlich weiterhin jedem frei auch anderweitig zu kündigen ohne irgendetwas vormerken zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    So weit ich weiß ist diese neue Regelung nur verpflichtend für Online-Verträge, die nach dem 30.09.2016 abgeschlossen wurden.


    Nein nein, gilt für alle.


    Es wird nur nicht rückwirkend kommuniziert.

  • Zitat

    Original geschrieben von chriSpe
    Meinen Vodafone-Vertrag konnte ich schon Ende Mai problemlos per Kontaktformular kündigen


    Ist eine Kündigung über das Kontaktformular wirklich ein rechtlich wirksamer Weg?


    Der Themenbereich "Kündigung" ist ja explizit vorhanden:
    https://www.vodafone.de/contac…aten_kuendigung_mobilfunk


    Ich will ja aber keine Frage stellen, sondern eben eine wirksame einseitige Willenserklärung abgeben.


    Erhält man über diesen Weg irgendeine Bestätigung über die Kontaktaufnahme, z.B. per Mail?
    Oder sollte man sich Screenshots o.ä. machen?


    Danke und Grüße,


    mANoLo

  • Wenn sie ankommt, dann ist sie auch gültig. Und daß sie angekommen, erfährt man je eben durch eine entsprechende Rückmeldung. Ob das nun per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt, ist unerheblich. Solange die Kündigung nicht knapp vor Fristablauf erfolgt, muss man sich auch nicht um Beweissicherung kümmern. Nur wenn die Reaktion nicht aufbewahrbar ist (hier: im Kundenkonto), empfiehlt sich ein Screenshot.

    Je suis Charlie

  • Bei 1&1 haben wir zeitgleich 2 Verträge gekündigt, die auch am selben Tag abgeschlossen wurden.
    Der eine Vertrag war problemlos online zu kündigen, beim 2. Vertrag musste nochmal die Hotline bemüht werden, um die Kündigung zu bestätigen.
    Dabei wurde dann auch versucht den Vertrag zu verlängern, was verneint wurde. Man versuchte noch ein wenig zu belabern, das man nochmal anrufen würde, wenn es neue Angebote gibt....
    Warum es bei dem anderen Vertrag ohne Anruf ging, weiß der Geier... :confused:

    NetCologne mit FTTB, O2 Free L Boost

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn sie ankommt, dann ist sie auch gültig. Und daß sie angekommen, erfährt man je eben durch eine entsprechende Rückmeldung. Ob das nun per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt, ist unerheblich. Solange die Kündigung nicht knapp vor Fristablauf erfolgt, muss man sich auch nicht um Beweissicherung kümmern. Nur wenn die Reaktion nicht aufbewahrbar ist (hier: im Kundenkonto), empfiehlt sich ein Screenshot.

    Weil obige Grammatikspreizung zu abweichenden Interpretation führen könnte: Unerheblich ist, ob die Rückmeldung per SMS, Email, Brief oder Kundenkonto erfolgt. Reaktion bedeutet Eingang, also bewahrt man einfach die Reaktion vollständig auf und widmet sich fortan anderen Dingen. (-:=

    Je suis Charlie

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