Es kam, wie es nicht anders kommen konnte.
Dass die Vorratsdatenspeicherung in Form der wahllosen Speicherung von Verbindungsdaten unbescholtener Bürger menschenrechts-/grundrechtswidrig ist, sollte eigentlich jedem klar gewesen sein. Selbst unserer Bundesregierung, die vergleichbare Maßnahmen in anderen Staaten zuweilen als Eingriff in die Bürgerrechte anprangert.
Das hat nun der EuGH so festgestellt ... oder sagen wir lieber feststellen müssen, weil politisch ranghohe Verfechter der Einrichtung eines Überwachungsstaats das einfach nicht wahrheben wollen. Sie müssen doch endlich einmal einsehen, dass all ihre Versuche, Bürger anlasslos systematisch überwachen zu wollen, als Folge der auch europäisch geltenden Gewaltenteilung (zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung) zum Scheitern verurteilt sind.
Rechnete man alle Haushaltsmittel zusammen, die für solche Vorhaben schon sinnlos verbrannt wurden, liefe das wohl auf eine Summe in schwindelerregender Höhe hinaus. :mad:
Edit:
Wenn unsere Bundesregierung gegen Bürger gerichtete Überwachungsmaßnahmen in anderen Staaten anprangert und gleichzeitig annimmt, es sei etwas anderes, wenn wir (also die "Guten" ) dasselbe machen, halte ich das für reichlich vermessen. Aus rechtlicher Sicht ist das natürlich nichts anderes ... eine breit gefächerte anlasslose Überwachung ist und bleibt eine in der Regel rechtswidrige Form der Überwachung ... unabhängig davon, wer zuschaut/-hört.
Jetzt muss nur noch die gerade eingeführte Registrierungspflicht für SIM-Karten gekippt werden ... auch diese Maßnahme halte ich aus rechtlicher Sicht zumindest für bedenklich ... wenn auch nicht so weitreichend, wie die aktuell betroffene Vorratsdatenspeicherung. Ich sähe aber gute Chancen, die Registrierungspflicht ebenfalls zu stoppen.