Bis vor geraumer Zeit galt die Regel, dass der Absender mit "Antwort" über der Anschrift gekennzeichnete Briefe (unabhängig vom Text im Markenfeld) freimachen konnte, aber nicht musste.
Ist das noch so?
Seit Banken ihren gesetzlichen Rahmen betreffend Gebühren gegenüber Kunden ausreizen und gelegentlich sogar überspannen, hielte ich es aus Kundensicht für angemessen, ebenfalls den zulässigen Rahmen für Einsparungen auszunutzen.
Weil sich in letzter Zeit aber so einiges geändert hat, frage ich lieber erst einmal nach, bevor ich so verfahre.