unwissentlich Kaufvetrag unterschrieben, nun droht Ärger

  • Danke für eure Offenheit.
    Deshalb schätze ich dieses Forum.


    Aber ich möchte der Person A und Person B glauben, alleine weil
    Ich sie persönlich kenne und wir uns immer die Wahrheit gesagt haben.


    Aber natürlich ist eure Meinung eine weitere Möglichkeit.
    Ich denke auch, das ein Profi sich der Sache annehmen muss - wenn es eben soweit kommt.
    Dafür hat man ja die Versicherungen abgeschlossen.

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Wenn man von B Geld will - ohne mit B einen Kaufvertrag per Unterschrift abgeschlossen zu haben -
    würde ich das als B sehr locker angehen. Denen mit Einschreiben und Rückschein antworten, dass man keinen Kaufvertrag unterzeichnet hat und sie mit der vorhandenen Unterschrift gern ein graphologisches Gutachten in Auftrag geben können, das es sich nicht um die eigene Unterschrift
    handelt.


    Man sollte sich aber vorher im klaren sein, ob nicht B doch "irgendwas" unterschrieben hat.


    Alles weitere klären sie bitte mit meiner Rechtsschutzversicherung XY, der ich diesen Brief als Kopie zugesendet habe.


    Wobei ich jetzt mal ganz sicher abklären würde, ob Person A tatsächlich keine Daten aus evt. frühere Verkäufen angegeben hat.


    Ich hoffe A wird das eine Lehre sein ...

  • Vor allem wurde Person A ja keine Kopie des Kaufvertrages ausgehändigt.
    Ich würde nicht warten bis das Möbelhaus etwas fordert und direkt mit der Rechtsschutzversicherung abklären wie man weiter vorgehen soll.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiEb
    Möbelhaus ist egal, ob eine Vollmacht vorliegt. Sie meinen, es geht auch das A für B unterschreibt.


    selbstverständlich. und gestern hat ein obdachloser eine schenkunsurkunde über sämtliches inventar des möbelhauses zu euren gunsten unterschrieben. das gehört jetzt alles euch... :D
    probieren kann man es ja mal.

  • :-)

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  • Stanglewirt,


    was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben? :-)



    In welchem Forum sich das Möbelhaus wohl Rat sucht?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben? :-)

    Das Doofe am deutschen Rechtssystem ist ja, dass derjenige, welcher etwas behauptet, diese Behauptung auch beweisen muss.

  • Beweisen ist gut, die Unterschrift wurde schliesslich geleistet obwohl der andere Name drauf stand. A hat unterschrieben, RE und Lieferanschrift können ja auf B lauten. Ganz so einfach wird es nicht gehen, wobei ich mich wundere warum das Möbelhaus mit Kaufreue so hart ins Gericht geht, aber man weiss ja nicht wie viele Stunden aufgewendet wurden und was die Kundschaft so zum Besten gab.



    NiEb, sagst Du uns dann was der Anwalt dazu sagte? Spannendes Thema :-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Person B ruft heute Abend die Rechtsschutzsversicherung an.


    Aber sie hat gestern Abend ein Einschreiben verfasst, welches
    angibt weder einen Kaufvertrag unterschrieben zu haben noch die Vorgehensweise des Händlers gut findet.


    Ich als Person C bin da eh machtlos, aber finde es sehr spannend
    wie verschieden doch die Ansichten der einzelnen User sind.
    Und dies ist bitte wertfrei aufzufassen.


    Vielen Dank für eure Einschätzungen.


    @mostwandet
    Gerne gebe ich Rückmeldung bei neuen Erkenntnissen. :top:

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