unwissentlich Kaufvetrag unterschrieben, nun droht Ärger

  • Kurze Einschätzung, natürlich ohne Rechtsberatung.


    Person A geht in ein Möbelfachgeschäft und sieht sich für Person B (Mutter A – Tochter B ) Möbel an.


    Kurze Zeit später kommt der Verkäufer und lädt Person A zu ein Beratungsgespräch ein.
    Er berät über die Möbel, welche Kosten, Maße- Farbe usw.
    Person A bedankt sich herzlich und will gehen um es Person B alles zu erzählen.


    Der Verkäufer ruft Person A nochmal zurück und fragt, um wen es geht
    (inkl. Adresse von Person B) und verlangt eine Unterschrift auf einen Zettel.


    Person A fragt den Verkäufer ob sie mit der Unterschrift etwas kauft, der Verkäufer antwortet: "nein nein".
    Person A unterschreibt ohne zu lesen :( – weil sie denkt es geht um die Beratung und geht nach Hause (ohne Formulare bzw. Zettel vom Verkäufer - war ja nur eine Beratung)
    und erzählt Person B alles über die Kosten, die Maße, Farbe usw.


    Person B geht 2 Tage später zum Möbelhaus und zum Verkäufer, lässt sich erklären – ändert aufgrund der hohen Kosten ein wenig ab.
    Es wird handschriftl. vom Verkäufer auf einen Zettel notiert.
    Keine Hinweise vom Verkäufer auf eine Unterschrift von Person A, die 2 Tage davor geleistet wurde.
    Person B bedankt sich vielmals und will darüber nachdenken, es geht weit über 1500 €. Da schläft man lieber noch eine Nacht oder zwei darüber. Person B verlässt das Geschäft und geht ohne Unterschrift für die Beratung.


    Nach einiger Zeit ruft das Möbelhaus bei Person A an und fragt wo endlich die Anzahlung bleibt. :eek:


    Person A erwidert, ich habe nichts gekauft – doch haben sie, erwidert das Möbelhaus. Sie haben einen gültigen Kaufvertrag bei uns unterschrieben.
    Person A kann es nicht fassen und entsinnen und sagte dem Anrufer" ich habe den Verkäufer gefragt ob ich mit meiner Unterschrift etwas kaufe und er sagte: nein“ . Telefonat wird unter Schock beendet.


    Um es persönlich zu klären – gehen Person A und Person B am nächsten Tag zum Verkäufer und erklärten,sie haben keinen Kaufvertrag unterschrieben.
    Vor allem hat Person A keine Vollmacht für Person B zu unterschreiben.
    Unterschrift gehört zu Person A – Adresse und Name gehören zu Person B .
    Der Verkäufer antwortet, das ist nicht so schlimm. Stellt kein Problem dar. :confused:


    Verkäufer sagt, ok – wir stornieren den Kauf. (Nichts schriftl.)
    Sie bekommen Post evtl. mit einer Stornierungssumme oder auch nicht, das entscheidet der Geschäftsführer. Person A und Person B gehen, weil sie denken -das ganze Missverständnis ist geklärt, der Geschäftsführer wird bestimmt keine Kosten erheben, weil ja eigentl. kein Kaufvertrag unterschrieben wurden ist.


    2 Tage später war ein Brief per Einschreiben mit 420 € Stornierungskosten im Briefkasten.
    Anruf von Person B beim Möbelhaus mit den den Tatsachen und Vorgehensweise des Verkäufers!
    Antwort vom Möbelhaus: „ sie erzählen uns da aber abenteuerliche Geschichten “ – wir bestehen auf die 420 € sonst gehen wir den juristischen Weg.


    Person A und Person B findet das ungerecht.
    Ich als Person C möchte helfen, da ich Person B sehr mag. Nun hoffe ich inständig, das mir jemand etwas dazu sagen kann !

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Die Geschichte ist aber wirklich etwas abenteuerlich.


    B ist eigentlich raus.


    Mit A ist im Endeffekt auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Falls es aber wirklich vor Gericht geht müsst ihr den Richter auch davon überzeugen :)


    War A denn beim "Kauf" alleine unterwegs?

  • Ja Person A war leider alleine! :(



    Ps. Ich mag Person B, Person A ist die Mama von Person B. ;)
    Natürlich würde ich gerne beiden helfen.

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Person A und Person B teilen schriftlich mit, dass Sie keinen Kaufvertrag unterschrieben geschlossen haben und auch nicht gegenseitig bevollmächtigt sind dies zu tun.


    Danach sind noch die Droh- und Bettelbriefe abzuwarten und ein eventuelles Auslachen vor Gericht.
    Nach spätestens 3Jahren plus Jahresende ist die Sache dann gegessen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Person A und Person B teilen schriftlich mit, dass Sie keinen Kaufvertrag unterschrieben geschlossen haben ...


    Das könnte sie tun, sollte der Möbelladen aber wirklich Klage erheben ist das Problem, dass ein von A unterschriebener Zettel vorliegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das könnte sie tun, sollte der Möbelladen aber wirklich Klage erheben ist das Problem, dass ja ein von A unterschriebener Vertrag vorliegt.


    Leider ja, mit den Adressdaten von Person B. (andere Adresse, anderer Vorname)

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Warum gehen denn A und B nicht zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt ihres Vertrauens? Dafür sind die da. Wenn A und B krank sind, gehen sie doch auch zum Arzt.

  • Hier ist aber doch niemand als Vertreter aufgetreten.


    Naja ein Rechtsanwalt ist natürlich auch nicht falsch. Oft knickt die andere Seite bereits ein, wenn sie merkt auf der anderen Seite sitzt jemand vom Fach.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Hier ist aber doch niemand als Vertreter aufgetreten.
    ...


    Der "Vertrag" lautet auf B und ist unterzeichnet von A.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!