unwissentlich Kaufvetrag unterschrieben, nun droht Ärger

  • Zitat

    und verlangt eine Unterschrift auf einen Zettel.


    Also mal ganz ehrlich - unabhängig der Tatsache von Täuschungsversuchen und so.


    Wenn ich bei einem Beratungsgespräch irgendetwas unterschreiben soll/muss, dann
    darf man bei einer volljährigen und zurechnungsfähigen Person schon erwarten, dass man
    sich fragt - wozu man etwas unterschreiben soll. Dazu gibt es bei einem Beratungsgespräch absolut keinen Grund.


    Wenn man es aber doch macht versteht sich von selber, dass man sich das von A-Z durchliest, WAS ! man da unterschreibt.


    Und wenn man diese beiden Regeln nicht einhalten kann oder will - sollte man sich ehrlich die frage stellen, inwieweit man sich denn als "voll geschäftsfähig" einschätzt.


    Es geht ja nicht nur um ein Möbelhaus sondern um viele andere Situationen.


    MIr wollte mal bei der Abwrackprämie ein Auto andrehen (VW Händler, bei dem ich Nullkommanix unterschrieben hatte) in dem er 5 Wochen nach dem Gespräch anrief und
    sagte, mein Auto wäre jetzt da - ohne eine schriftliche Bestellung von mir vorliegen zu haben. Von daher man sollte schon wissen, wo und was man unterschreibt und was nicht !

  • Wenn beide Personen anwesend waren macht es wenig Sinn eine Person als Vertreter unterschreiben zu lassen. Genau das sollte der Verkäufer dann erklären können.

  • Vielen Dank für eure Einschätzungen.


    Sicherlich könnte man Person A einen Vorwurf machen,
    bringt aber keine "Entspannung" in die Situation.


    Die Sache mit dem Anwalt wird eh nicht ausbleiben, wenn
    beide die Zahlung nicht vornehmen. Rechtsschutzsversicherung ist vorhanden. Die wird heute angerufen und mal nachgefragt.


    Ich bin gespannt, wie es für beide endet.

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Mein Weg für B wäre (das Einschreiben dürfte ja an B gegangen sein):


    - Schreiben aufsetzen, dass kein Kaufvertrag bekannt sei und sie sollen eine Kopie davon schicken.
    - Prüfen ob das überhaupt ein Kaufvertrag ist.
    - Wenn darauf nicht die Unterschrift von B ersichtlich ist, weiteres Schreiben, dass die Unterschrift nicht von B stammt und daher kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Dann nicht weiter reagieren.


    Im Falle einer Klage kann man es dann auf ein graphologisches Gutachten ankommen lassen, falls der Verkäufer behauptet, dass B etwas unterschrieben hätte.
    Ohne schriftliche Vollmacht darf der Verkäufer nicht davon ausgehen, dass A von B bevollmächtigt gewesen ist einen Kaufvertrag zu unterzeichnen.


    A hätte evtl. ein Problem, wenn dem Verkäufer dessen Name+Adresse bekannt ist. Schön wäre es, wenn er diese Daten nicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    Also mal ganz ehrlich - unabhängig der Tatsache von Täuschungsversuchen und so.


    Wenn ich bei einem Beratungsgespräch irgendetwas unterschreiben soll/muss, dann
    darf man bei einer volljährigen und zurechnungsfähigen Person schon erwarten, dass man
    sich fragt - wozu man etwas unterschreiben soll. Dazu gibt es bei einem Beratungsgespräch absolut keinen Grund.


    Ich frage mich auch, warum man etwas nach einem Beratungsgespräch unterschreibt. Wie bl.. muss man sein?

  • A hat tatsächlich einen Kaufvertrag unterschrieben.
    Dies wurde wohl per Kopie beim ersten Gespräch vorgezeigt.
    Aber dieser liegt nur dem Möbelhaus vor. Es wurde keiner an A oder B herausgegeben.

    Möbelhaus ist egal, ob eine Vollmacht vorliegt. Sie meinen, es geht auch das A für B unterschreibt.
    Was ich persönlich nicht glauben kann.


    B hat nichts unterschrieben.


    Adresse von A liegt nicht vor, nur eine Festnetznummer - die glücklichlichweise nicht im Telefonbuch steht.
    Stichwort Rückwärtssuche.


    Übrigens Person A ist 62 Jahre, ohne auch nur den Hauch zu haben, das sie mit ihrer Unterschrift einen Kaufvertrag unterschreibt. Sie hat sich auf das Wort vom Verkäufer verlassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Ich frage mich auch, warum man etwas nach einem Beratungsgespräch unterschreibt. Wie bl.. muss man sein?


    Natürlich ist es fahrlässig, etas ungelesen zu unterschreiben.


    Manche Geschäfte bezahlen ihre Mitarbeiter (teilweise) provisionsbasiert. Mit vom Interessenten unterschriebenen Zetteln können sie dann nachweisen, für welche Käufe Beratung geleistet wurde.


    Der eigentliche Kauf erfolgt ja manchmal erst später, wenn der beratende Mitarbeiter vielleicht gar nicht im Hause ist.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Ich bleibe dabei, dass hier ein Profi ran muss.


    Ein seriöses Möbelhaus / ein seriöser Verkäufer setzen nicht einfach Kaufverträge auf und lassen diese von ahnungslosen Kunden unterschreiben. Sowas versuchen Drückerkolonnen an der Haustür. Daraus folgt, dass das Möbelhaus höchst unseriös ist und es anscheinend "nötig hat" auf diese Art Geld zu verdienen (und Kunden zu verlieren) - ungewöhnlich!


    Wenn die Geschichte tatsächlich so abgelaufen ist, dann macht das Möbelhaus "sowas" nicht zum ersten Mal und weiß wie es Druck aufbauen kann (und weiß auch wann es "aufgeben" muss). Vielleicht ist aber die Geschichte auch ganz anders abgelaufen, und hat doch bewusst (bzw. ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein) etwas rechtsverbindliches unterschrieben, so dass die Stornokosten gerechtfertigt sind.


    Gruß jof

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