Zitatund verlangt eine Unterschrift auf einen Zettel.
Also mal ganz ehrlich - unabhängig der Tatsache von Täuschungsversuchen und so.
Wenn ich bei einem Beratungsgespräch irgendetwas unterschreiben soll/muss, dann
darf man bei einer volljährigen und zurechnungsfähigen Person schon erwarten, dass man
sich fragt - wozu man etwas unterschreiben soll. Dazu gibt es bei einem Beratungsgespräch absolut keinen Grund.
Wenn man es aber doch macht versteht sich von selber, dass man sich das von A-Z durchliest, WAS ! man da unterschreibt.
Und wenn man diese beiden Regeln nicht einhalten kann oder will - sollte man sich ehrlich die frage stellen, inwieweit man sich denn als "voll geschäftsfähig" einschätzt.
Es geht ja nicht nur um ein Möbelhaus sondern um viele andere Situationen.
MIr wollte mal bei der Abwrackprämie ein Auto andrehen (VW Händler, bei dem ich Nullkommanix unterschrieben hatte) in dem er 5 Wochen nach dem Gespräch anrief und
sagte, mein Auto wäre jetzt da - ohne eine schriftliche Bestellung von mir vorliegen zu haben. Von daher man sollte schon wissen, wo und was man unterschreibt und was nicht !