unwissentlich Kaufvetrag unterschrieben, nun droht Ärger

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Auch wenn es schon zu 'spät' ist....warum die ganze Mühe (ein eigenes Schreiben verfassen und sich u.U. angreifbar machen), wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist?


    Korrekt. Durch ein fehlerhaftes eigenes Schreiben kann man seine Rechtsposition schwächen. Für diese Fehler zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    :confused:


    Wie meinst du das? Rätst du hier zum Prozessbetrug?


    Und wie meinst du das?
    Ich rate nur sich Verträge genau durchzulesen.


    Und in meinem letzten Postig wollte ich nur auf die Möglichkeiten unter besonderen Umständen hinweisen.
    Verträge, die von Personen, die gering geschäftsfähig sind, geschlossen wurden, sind u.U. anfechtbar bis hin zu ungültig. Bei Verträgen die durch unlautere Mittel zustande gekommen sind, verhält sich das u.U. ähnlich.


    Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg beim lösen des Problems. :)

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

  • Dass es sich bei A und B um Mutter & Tochter handelt, das ist vermutlich spätestens bei dem Folgegespräch (Erörterung der Stornierung) zwischen A, B und Verkäufer dem letzteren klar geworden, vielleicht sogar die Namensgleichheit.


    Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.

  • Also B hat auf Anraten der Verwandten die Rechtsschutzsversicherung
    angerufen.
    Diese haben sich alles angehört und ein Anwalt ruft heute Abend zurück.
    Sie werden wohl den "Fall" übernehmen.

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    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.


    Ich kenne keinen gültigen Kaufvertrag der nicht die Daten des Käufers enthält sondern nur eine Lieferanschrift.
    Offensichtlich stehen da nur die Daten von B drin mit einer Unterschrift von jemanden, der keine Vollmacht von B vorgelegt hat. Somit ist dieser Kaufvertrag mit B erstmal grundsätzlich unwirksam.
    Ob dann Ersatz-Ansprüche gegen A bestehen, ist dann wieder eine andere Baustelle. Aber wie gesagt: Man müsste erstmal A ausfindig machen um da überhaupt weiter machen zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiEb
    Also B hat auf Anraten der Verwandten die Rechtsschutzsversicherung
    angerufen.
    Diese haben sich alles angehört und ein Anwalt ruft heute Abend zurück.
    Sie werden wohl den "Fall" übernehmen.


    Sie werden Ansprüche gegen B (dem Kunde der RSV) abwehren, und dabei ggf. Kosten bei A verursachen...
    Für A wird eine RSV, deren Versicherungsnehmer A nicht ist, nicht tätig werden.



    Zitat

    Original geschrieben von rmol Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.


    Das ist wahrscheinlich das erste mal, dass ich rmol bei irgendwas zustimme :D :top:.
    Aber B ist auch aus meiner Sicht bei der Sache komplett außen vor, weil B nix bestellt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich kenne keinen gültigen Kaufvertrag der nicht die Daten des Käufers enthält sondern nur eine Lieferanschrift.
    [...]
    Ob dann Ersatz-Ansprüche gegen A bestehen, ist dann wieder eine andere Baustelle. Aber wie gesagt: Man müsste erstmal A ausfindig machen um da überhaupt weiter machen zu können.

    Person A weiß nicht, was sie unterschrieben hat und hat auch keine Kopie - kann sie denn ausschließen, dass der Klarname von A irgendwo weiter oben auf dem Blatt vom Verkäufer eingetragen wurde? Die Gefahr besteht ja immer, wenn man etwas blanko unterschreibt.


    Im Übrigen erfordert der Kauf von Möbeln nicht zwingend einen schriftlichen Kaufvertrag. Falls wie hier doch einer vorliegt, dann dürften auch die AGB des Händlers ausschlaggebend sein, um dessen Wirksamkeit beurteilen zu können.

  • Und es müsste eigentlich auch so sein, dass dieser Kaufvertrag ohnehin ungültig ist.
    Sonst könnte ja irgendwer einen Kaufvertrag aufsetzen und für irgendjemanden unterschreiben, oder?

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  • Zitat

    Original geschrieben von klausN80X Und es müsste eigentlich auch so sein, dass dieser Kaufvertrag ohnehin ungültig ist.
    Sonst könnte ja irgendwer einen Kaufvertrag aufsetzen und für irgendjemanden unterschreiben, oder?


    Letzteres geht natürlich nicht.
    Aber A kann jederzeit mit Lieferadresse B bestellen, und genau so könnte man den hier diskutierten Vorgang vor Gericht bewerten.


    Zitat

    Original geschrieben von Henry6310 Also für mich ist das Betrug seitens des Verkäufers. Ich würde eine Strafanzeige machen.


    Letzteres macht nur Arbeit. Man könnte auch das Möbelhaus ganz langsam kommen lassen, und bis zu einem Schreiben vom Gericht nichts machen.


    Komisch ist schon, dass A keine Kopie des Kaufvertrages mitgegeben wurde, wenn das so stimmt.


    Es könnte aber auch einfach so sein, dass sich A aus einem geschlossenen Kaufvertrag mit Möbeln, die für Ihre Tochter B bestimmt waren, rauswinden möchte, und dazu Tipps erhalten möchte.
    Man müsste auch die Meinung der Gegenseite anhören, und wenn z.B. auf dem unterschriebenen Dokument fett "Kaufvertrag" steht, dann wurde gekauft.

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