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  • Zitat

    Original geschrieben von flensi Nun Du hast sicherlich bemerkt das der Roman eine Zusammenfassung in der Phase der Eskalation ist?...Das ein "Erfüllungsgehilfe" behauptet die Verpackung sei beschädigt ändert doich nichts am Widerrufsbegehren,oder?


    Meine Meinung (keine Rechtsberatung):
    Der Erfüllungsgehilfe macht nur, was der Vertragspartner möchte, ohne eigenen Willen. Wenn der Erfüllungsgehilfe Dinge verzögert, muss das den Kunde nicht interessieren. Ob der Erfüllungsgehilfe das Paket beschädigt (denn bei Abgabe an den Erfüllungsgehilfe war das Paket ja i.O., sonst hätte er es nicht angenommen), ist egal.
    Sofern der Widerruf den Erfüllungsgehilfe fristgemäß erreicht hat, reicht das. Wenn die 30 Tage Zufriedenheitsgarantie bereits da rum waren, ist der Vertrag noch gültig.


    Romane zu schreiben ist aber sinnlos, weil das niemand liest.
    Vorstandsbeschwerde auf höchstens 1 A4-Seite, Abgabebeleg als Kopie dranheften, fertig.
    Wenn VF dann nicht reagiert, je nach persönlicher Risikoneigung ab zum Anwalt, oder Einzugsermächtigung stornieren.


    Die Frage ist, ob Arvato Erfüllungsgehilfe ist. Sofern Arvato von VF beauftragt wurde, das Paket abzuholen, könnte das sein. Alles andere müsste man tatsächlich mit Rechtsberatung klären.

  • Man muss hier unterscheiden zwischen gesetzlichem Widerrufsrecht im Fernabsatz (14 Tage) gegenüber dem Händler im Fernabsatz und freiwilliger Zufriedenheitsgarantie des Netzbetreibers (hier 1 Monat?).
    Die Zufriedenheitsgarantie ist ideal, um Netz und Gerät an unterschiedlichen Orten testen zu können.


    Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt an dem Tag zu laufen, an dem
    a) Gerät und Simkarte beim Kunden eingetroffen sind und
    b) der Kunde über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz informiert worden ist
    (je nachdem was später eingetroffen ist)


    Nach meiner Kenntnis ist die Info nach b) im vorliegenden Fall vom Händler nicht erfolgt - die Widerrufsfrist läuft also noch immer !
    Gut möglich, dass Vodafone das nicht weiß und es für einen normalen Vertragsabschluss im Bingener Shop hält (wo es kein Widerrufsrecht im Fernabsatz gibt).


    Ansprechpartner ist hier also der Händler - man muss auf das Widerrufsrecht pochen und nicht auf die Zufriedenheitsgarantie.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol b) der Kunde über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz informiert worden ist...
    Nach meiner Kenntnis ist die Info nach b) im vorliegenden Fall vom Händler nicht erfolgt - die Widerrufsfrist läuft also noch immer !


    Das wäre für den Kunde in diesem Fall zu schön, um wahr zu sein... Ich halte es für unwahrscheinlich, dass nicht irgendwo in den Unterlagen/bei der Bestellung rechtswirksam auf das Widerrufssrecht hingewiesen wurde...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ich halte es für unwahrscheinlich, dass nicht irgendwo in den Unterlagen/bei der Bestellung rechtswirksam auf das Widerrufssrecht hingewiesen wurde...

    Es ist aber so ;)


    Es sei denn, er hat den Vertrag im Bingener Shop unterschrieben und dort abgegeben - dann sieht die Sache freilich anders aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von jacboy
    [...]Die von Bülo78 versprochene Rückerstattung des Anschlusspreises ist ebenfalls nicht erfolgt.[...]

    Mir hat er - nach expliziter vorheriger Nachfrage meinerseits - die Rückerstattung in Form einer direkten Überweisung aufs Bankkonto zugesagt. Nach Abschluss des Vertrags wollte er davon allerdings nichts mehr wissen und sprach von einem "Missverständnis". Stößt bei mir übelst auf sowas.


    Habe dann sofort widerrufen. Die Abwicklung des Widerrufs erfolgte wie von mir erwartet, d.h., ext. Dienstleistung für Warenrücknahme funktionierte einwandfrei, Vodafone hingegen verschleppte das Einpflegen des Widerrufs, und ich warte derzeit auf die Rückerstattung von AG und Kaufkosten durch Vodafone.

  • Die Fehlerpalette ist recht bunt.


    Mir wurde wie versprochen die Anschlussgebühr tatsächlich nicht berechnet, dafür aber 2x35 Euro Grundgebühr für den Flex-Tarif. Ich habe die Karte jedoch nie für Daten genutzt (weder im Cube noch in einem Handy oder Datenstick), daher dürfte gemäß Tarifbeschreibung auch keine Grundgebühr anfallen.

  • Meine persönliche Meinung:


    Falls der GigaCube innerhalb der vorgesehenen Frist zurück geschickt wurde, ist die Sache für den Kunden erledigt.
    Wenn der Dienstleister "arvato distribution GmbH" das Paket aus irgendwelchen Gründen nicht annimmt, dann muss der Dienstleister die Verantwortung dafür übernehmen.


    Mit Rücksendung des GigaCube's hast du bestätigt, daß der Vertrag gekündigt werden soll.


    https://www.vodafone.de/downlo…cube-sonderkuendigung.pdf

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol


    Mir wurde wie versprochen die Anschlussgebühr tatsächlich nicht berechnet, dafür aber 2x35 Euro Grundgebühr für den Flex-Tarif. Ich habe die Karte jedoch nie für Daten genutzt (weder im Cube noch in einem Handy oder Datenstick), daher dürfte gemäß Tarifbeschreibung auch keine Grundgebühr anfallen.


    Dann kontaktier mal Vodafone und hol dir die Grundgebühr zurück. Der Einzelverbindungsnachweis (in der App / im Kundencenter) zeigt alles an. Wenn du im Abrechnungszeitraum nichts verbraucht hast, gibt's auch keinen Einzelverbindungsnachweis. :)

  • Es gab keinen EVN, inzwischen ist nach meinem Widerruf (nicht Zufriedenheitsgarantie!) der Vertrag aus meinem Vodafone-Portal verschwunden. Fehlt "nur" noch die korrekte Rückverbuchung der Gelder...

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