SAMMELTHREAD: Roaming ab 15.6.2017

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Ganz unabhängig von den FUPs und den AGBs darf jeder Anbieter, der feststellt, dass seine SIM Karten organisiert außerhalb des Landes verkauft wurden, alle solche Karten sofort sperren. Kauft man beim Besuch eines Landes eine SIM, sollte diese Gefahr nicht bestehen. Beim Onlinekauf (oder auch in einem Shop in Deutschland) einer SIM, die sich nicht an die Einwohner Deutschlands richtet, sollte man jedoch bedenken, dass wenn solcher Verkäufer genug Karten verkauft und beim Anbieter auffällt, die SIM ohne Vorwarnung deaktiviert werden kann.


    Na, von allen FUPs, die sich die EU zum "Schutz" der Provider ausgedacht hat, halte ich diese für am wenigsten anwendbar. Die meisten Provider sprechen auch nicht von "Sperren" bei organisierten Wiederverkauf, sondern werfen sie in die "Missbrauchskategorie", wonach geringe Aufpreise genommen werden dürfen.


    Bei einem Händler, der in Cluj oder Timisoara SIM-Karten verkauft und dann noch nebenbei ein paar an Freaks übers Internet: wie soll denn da der Provider ausgerechnet die SIMs sperren können, die "missbräuchlich" an Ausländer wiederverkauft wurden? Das ist doch leeres Getöse!


    Wenn ich mir die ganzen FUPs ansehe: Realistisch angewendet werden sicher die Obergrenzen auf Datenpakete, falls sie kommuniziert werden; auch die (2-)4 Monats-Regel wäre durchführbar und vielleicht noch die Abfolgeregel, wenn man beim gleichen Betreiber in einem Registrierungsland bleibt. Das hat immerhin zur Folge, dass viele Angebote rausfallen für Anwendungen in Deutschland.
    Nehmen wir mal an, die 15€ für 5GB von Aldi bleiben die Referenz in Deutschland auch für EU-Roaming, weil von Aldi keine FUPs mehr kommen, dann müssten die Angebote schon deutlich unter 3€/GB liegen, damit dieses Angebot von anderswoher interessant wird. Das sehe ich bisher nur in sehr wenigen Fällen, auch wegen der ganzen FUPs. Diese gilt es aber zu finden.... :-)

  • Eigentlich sind alle FUPs für die Anbieter ziemlich aufwendig und schaffen Aufwand auf deren Seite. Deswegen versuchen die meisten diese möglichst zu vermeiden. Die Begrenzung auf x GB im Roaming ist die FUP, die ziemlich einfach durchführbar ist.


    Bei der Abfolgeregel beim gleichen Betreiber sprechen einige Anbieter von "in demselben Gerät", also IMEI bezogen, unabhängig davon, auf wen die SIM-Karten registriert sind.


    Auch die (2-)4 Monatsregel scheinen einige Anbieter zum Glück so verstanden zu haben, dass erst nach 4 Monaten die Zuschläge berechnet werden.


    Die Voraussetzung mit den Bindungen zum Land dürfte in den Registrierungsländern ziemlich einfach überprüfbar sein. Wenn eine Ausweisnummer angegeben wird, die nicht das Format des Landes hat, könnte der Anbieter annehmen, dass es die Bindungen nicht gibt und schon von Anfang an die Zuschläge berechnen, außer es wird ein Nachweis vorgelegt.


    Auf jeden Fall scheint es zumindest so zu sein, dass man mit einer SMS gewarnt wird wenn die Zuschläge berechnet werden.

  • Da stimme ich überall zu. Aber die "normal residence"/"stable links" sind für die Anbieter auch sehr schwierig zu handhaben. Bei Verträgen mit Wohnsitz und Bankverbindung kann ja davon ausgegangen werden.


    Bei Prepaid werden zwar in manchen Ländern Ausweisdaten aufgenommen. Das ist aber nicht zwangsläufig ein Hinweis. Die BEREC-Guidelines sagen ausdrücklich, dass der Anbieter konkret vorher angeben muss, wie er diese "stable Links" nachgewiesen bekommen möchte:
    " BEREC finds that all customers should be given a non-exhaustive list of possible documentary evidence, announced in advance (for example, in the operators’ website), from which they could choose, should any proof be deemed necessary."


    Bisher ist mir noch keine AGB zu Gesicht gekommen, wo ein Anbieter dies spezifiziert hätte. Ich halte diese FUP für rechtlich sehr schwer umsetzbar. Beispielsweise gibt man in Deutschland immer eine lokale Adresse an bei Registrierung. Wenn man einen Pass vorzeigt (der keine Adresse hat), kann man irgendeine angeben. Hier wäre der "Willkommensbrief", wie ihn einige Provider verschickt haben, vielleicht ein Weg. Aber ob es den noch nach Abschaffung der bisheringen online Registrierung im Juli überhaupt noch gibt, weiß keiner.


    Ich halte diese FUP nur für praktikabel, wenn irgendwie ein "Missbrauch" festgestellt wurde z.B. durch Dauerroaming. Dann könnte der Anbieter nachfragen, aber er dürfte ja auch nach (2-)4 Monaten gleich Aufpreise erheben. Dann hat er den Ärger nicht und es kommt aufs gleiche raus. Warten wir mal ab, ob einer die Option wirklich zieht. Nach der Menge von "Touristen SIM-Karten", die Anbieter in vielen Ferienländern rausgeben, werden Touristen sicher nicht per se ausgeschlossen, weil sie keine stabilen Bindungen haben. Der Aufpreis ist jetzt auch nicht so der Hammer: bisher haben wir Angebote unter inkludierten RLH so von 3-10€/GB und mit Aufpreisen dann von knapp 10€/GB. Deswegen also der ganze Aufwasch?


    Ich denke aber, dass man die Roamingtipps für Touristen in der EU im prepaid WIKI unformulieren kann. Bisher wurde ja geraten, möglichst in jedem Land eine lokale SIM zu kaufen oder eine bestimmte Roaming-SIM wie die CallYA. Ich würde jetzt sagen: Besucher, die in die EU kommen, sollten sich im ersten Land eine kaufen und wenn sie nicht ewig bleiben, können sie die in allen anderen Ländern günstig benutzen. Bewohner der EU können im Regelfall ihre eigene SIM benutzen. Ausnahmen: langer Aufenthalt, hohe Datennutzung und einige Billigländer - dann lohnt vielleicht weiter eine lokale SIM.

  • peterdoo
    Bei denen wird die "FUP" sicher angewendet, denn das sind beides Postpaid-Tarife ( de contrato ), sowohl der von Tuenti, also auch generell Lowi. Die kriegst du als Touri nicht (ganz ohne "stable links"), dafür brauchst eine Residencia (oder span. chica) . Wir sollten uns auf prepaid beschränken.
    Prepaid (= prepago) liegt momentan in Spanien bei 2€/GB ohne LTE (z.B. Digimobil) oder 2.50€/GB mit LTE (z.B. Simyo).

  • yesss! (Österreich) - Begrenzung des inkludierten Datenvolumen bei Roaming in der EU


    yesss! hat jetzt auch Infos zum EU-Roaming ab 15.06.2017 auf seiner Internetseite unter https://www.yesss.at/roaming/wertkarte-roaming veröffentlicht:


    " [...] Wenn Sie einen Inlandstarif mit Freieinheiten haben, so gelten diese für Sprachtelefonie und SMS auch in der gesamten EU. Eine Begrenzung gibt es nur beim Datenvolumen. Das verfügbare EU-Datenvolumen ist ab 15.06. in Ihrer yesss! App oder im Kontomanager ersichtlich. [...]"

  • simkartenmann


    Das nennt man in Österreich offenbar "veröffentlicht". Man sagt es dem Kunden nach Buchung des Tarifs per App oder in seinem Account. Transparent ist das nicht! Ich nehme aber an, dass sie auf ihrer Website unter AGB noch die "Entgeltbestimmungen" überarbeiten werden.


    Für Österreich ist erstmal gut, dass es überhaupt Roaming gibt (T-Mobile und deren MVNOs sind ja dort ausgestiegen). Die 4-Monats-FUP könnte angewandt werden und wohl noch die Mengen-FUP. Wenn ich mir ihre Datenpakete anschaue, wird sicher die unbegrenzte Flat gekappt und vielleicht noch die größeren Pakete auf der Basis von €10 Verkaufspreis muss mind. 2.1GB Roaming ergeben. Vielleicht erfahren wir auch mal die Grenzen....


    Wie es aussieht, werden in Österreich bei Roaming ganz hart die FUPs angewendet. Damit kann man zwar immer noch gut 1GB pro 5€ erzielen, aber der große Bringer wird es nicht. Dagegen sieht es in Italien besser aus: TIM permette di utilizzare tutti i dati senza limiti con il roaming europeo:
    https://www.tuttoandroid.net/t…opeo-senza-limiti-481877/

  • Gestern kam im Fernsehen ein Beitrag zur künftigen Roamingregeln: es wird ein ununterbrochener maximaler Einsatz im Ausland von 60 Tagen genannt, wahrscheinlich im vorher angsprochenden 120 Tagen "Rechnungszeitraum". Ist dann nach den 60 Tagen erst wieder ein nationaler Einsatz von mindestens 60 Tagen nötig, um dann erneut ins Ausland zu fahren? Und muss dann in Deutschland eine regelmässige Nutzung stattfinden?
    Ich beschreibe ein Reiseverhalten eines Rentners, der sein Mobiltelefon nur bei Reisen nutzt. Der Urlaub beginnt für einige Wochen (nicht 60 Tage, sondern vielleicht 20 Tage) in Deutschland und dann anschliessend für 8 Wochen im EU Ausland. Danach wieder zwei Wochen in Deutschland. Dieses dann 2 - 3 Mal im Jahr. In der Zwischenzeit (zB 1 Monat zu Hause) wird das Handy nicht genutzt. Nach bisheriger Aussage würde dieses langjährige Verhalten nicht erlaubt werden? In meiner Frage liegt die Bedeutung besonders auf das Verhalten in Deutschland. Muss in Deutschland eine regelmässige Nutzung während des Aufenthalts zu Hause auch das Handy genutzt werden, oder reicht es, nicht im Ausland zu sein?

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Diese FUP wird bei Vodafone nicht angewendet. Bei der Telekom anscheinend auch nicht. Bei diesen ist es dann egal, wie viele Tage man verreist und wo man wie viel verbraucht.


    Wird die FUP bei einem Anbieter angewendet, zahlt man keine Zuschläge wenn:
    - Innerhalb der letzten 120 Tage mehr als die Hälfte in Deutschland waren.
    oder
    - Innerhalb der letzten 120 Tage im Roaming weniger verbraucht wurde als in Deutschland.


    Eine regelmäßige Nutzung während des Aufenthalts in Deutschland bringt bei den Wenignutzern nicht viel, denn man wird auf den Reisen normalerweise mehr verbrauchen und die zweite Voraussetzung nicht erfüllen können. Wichtig ist aber, dass das Smartphone in Deutschland jeden Tag im Netz eingebucht ist, damit diese Tage als Deutschlandtage zählen und zumindest die erste Voraussetzung erfüllt wird.


    4 Wochen / 2 Wochen / 8 Wochen (Roaming) würde nur einmal gehen, danach aber nicht mehr ohne zumindest 2 zusätzliche Wochen in Deutschland zu bleiben. Für solche Fälle müsste man einen Anbieter ohne dieser FUP nehmen.


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Aber die "normal residence"/"stable links" sind für die Anbieter auch sehr schwierig zu handhaben. Bei Verträgen mit Wohnsitz und Bankverbindung kann ja davon ausgegangen werden.


    Bei Prepaid werden zwar in manchen Ländern Ausweisdaten aufgenommen. Das ist aber nicht zwangsläufig ein Hinweis. Die BEREC-Guidelines sagen ausdrücklich, dass der Anbieter konkret vorher angeben muss, wie er diese "stable Links" nachgewiesen bekommen möchte:
    " BEREC finds that all customers should be given a non-exhaustive list of possible documentary evidence, announced in advance (for example, in the operators’ website), from which they could choose, should any proof be deemed necessary."


    Bisher ist mir noch keine AGB zu Gesicht gekommen, wo ein Anbieter dies spezifiziert hätte. Ich halte diese FUP für rechtlich sehr schwer umsetzbar. Beispielsweise gibt man in Deutschland immer eine lokale Adresse an bei Registrierung. Wenn man einen Pass vorzeigt (der keine Adresse hat), kann man irgendeine angeben. Hier wäre der "Willkommensbrief", wie ihn einige Provider verschickt haben, vielleicht ein Weg. Aber ob es den noch nach Abschaffung der bisheringen online Registrierung im Juli überhaupt noch gibt, weiß keiner.


    Bei giffgaff z.B. werden einfach die letzten Monate ausgewertet, um zu entscheiden, ob ein Kunde "normal residence"/"stable links" hat. Abhängig davon wird am 14.6. zuschlagsfreies Roaming freigeschaltet oder nicht. Mangels Meldeadressen in UK können die nicht einfach einen Ausweis verlangen. Giffgaff SIM Karten, die mal in der UK gekauft wurden und jetzt zuhause in der Schublade warten, werden vermutlich kein zuschlagsfreies Roaming bekommen. Ähnlich könnten es auch einige Anbieter aus den anderen Ländern machen, indem z.B. eine SIM, die direkt im Roaming aktiviert wird, kein zuschlagsfreies Roaming bekommt.


    Zitat

    Original geschrieben von giffgaff
    Your new roaming allowance will automatically kick-in on 14th June, providing you meet the basic eligibility checks. The checks are to ensure you are a genuine giffgaff member – someone who typically lives in the UK, but may take trips to other EU countries from time to time. We'll make things easy by looking for some sort of UK usage in the last couple of months, and then turning on the EU roaming allowance for you.

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