BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Zitat

    Original geschrieben von pb2000
    Eben diese Begründungen werden jedoch von einigen Usern zu Recht angezweifelt. In einer öffentlichen
    Diskussion muß man halt damit rechnen. Nach Abwägung der Argumente beider Seiten, kann man für sich
    eine Entscheidung treffen. Dein Engament in Ehren, jedoch wirkt die Vorgehensweise nicht immer stimmig.
    Wünsche dennoch Erfolg in dieser Angelegenheit.



    Wir haben auch nichts gegen sachliche Hinweise. Das Problem ist, daß sowas für Nichtjuristen schwer ist. Wenn zum Beispiel jemand herausfinden würde, daß bis zur letzten Aktivierungsmöglichkeit eine dritte AGB-Variante im Umlauf war, welche inhaltlich anders geartet ist, dann wären wir dankbar.


    Wenn jemand auf die Idee gekommen wäre, daß O² nicht nur bei BASE GO, sondern auch anderen Geschichten (blau, usw...)
    abschaltet und man zusammenlegen kann, wäre das auch ok.


    Aber nur um den Thread mit Kaffeesatzlesen zu beglücken, ärgert man sich bei unserer Mühe.


    Wir wollten tatsächlich, daß das Ganze nach 4 Seiten hier beendet ist.


    Zumal unser Vorschlag keinem Besitzer des IP+ schadet.


    Die ursprüngliche Anfrage an mich, den Fall zu bearbeiten, kam von jemandem, der die AGB nach 3/2015 hat.
    Ich habe gesagt, wir müssen alle Leute mitnehmen, auch die gelben Pakete und grünen vor 3/2015.


    Deswegen hat es auch etwas gedauert, bis alle Daten vorlagen.


    Und dann wurde ein Extrathread eröffnet, damit es nicht wie "Kraut und Rüben" im großen Thread läuft.


    Pech gehabt. Deswegen erinnere ich ab und zu an Seite 1 - 4.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Alle wichtigen Informationen stehen auf Seite 1 bis 4 mit Begründungen.


    Für "altaso", welcher ungültige AGB von Telefonica hinzudichtet und sonstiges "Recht" erfindet:
    Ich weiß auch nicht, was er überhaupt bezweckt. O² würde aber schlauere Leute ansetzen.


    Die Uni ist das Gebäude neben der Mensa.


    Hör doch auf so einen Stuss zu erzählen und permanent andere abzuwerten.
    Teilweise reflektiert das ganze auf dich zurück. Denn, im Gegensatz zu deiner Konversation bleiben die meisten hier inhaltlich sachlich!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Hör doch auf so einen Stuss zu erzählen und permanent andere abzuwerten.
    Teilweise reflektiert das ganze auf dich zurück. Denn, im Gegensatz zu deiner Konversation bleiben die meisten hier inhaltlich sachlich!


    pluralis majestatis nicht vergessen bitte :D

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    [...] einen Rechtsstreit mit Kosten von etlichen 10tausenden Euro oder mehr riskieren wollt.[...]

    Erstinanzlich liegt das Kostenrisiko - im Verlustfall - laut Prozesskostenrechner bei 98€. Anzusetzender Streitwert beträgt maximal bei ein paar hundert Euro und einen eigenen Anwalt braucht man nicht. Im Fall der Niederlage kann man's ja dabei belassen und im Fall von erstinstanzlichem Sieg und Revision seitens O2 kann man sich immer noch überlegen, ob man die Klage zurückzieht.

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Hör doch auf so einen Stuss zu erzählen und permanent andere abzuwerten. Teilweise reflektiert das ganze auf dich zurück. Denn, im Gegensatz zu deiner Konversation bleiben die meisten hier inhaltlich sachlich!

    Teilweise? Das macht schon länger den größeren Teil der Wahrnehmung aus. Für sich selbst wär's eben Merkmal ein Persönlichkeitsmerkmal, aber als gemeinschaftlicher Sprecher mit einer Hintergrundhelfermannschaft wirkt das Beharren auf breite, vermeintliche kostenfreiheies Vorgehen und die bisherige Ablehnung tatsächlich rechtlich wirksamer, kostenmäßig ähnlich überschaubarer Mittel dann doch sehr eigen und der vom Sprecher und Anführer vertretenen, verborgenen Gemeinschaft unzuträglich. <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57 Wir wollten tatsächlich, daß das Ganze nach 4 Seiten hier beendet ist.

    wie groß ist das Hintergrund -Team?


    Hat irgendwer schon eine ehrliche Bewertung seines Anwalts vorliegen?

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Erstinanzlich liegt das Kostenrisiko - im Verlustfall - laut Prozesskostenrechner bei 98€. Anzusetzender Streitwert beträgt maximal bei ein paar hundert Euro und einen eigenen Anwalt braucht man nicht. Im Fall der Niederlage kann man's ja dabei belassen und im Fall von erstinstanzlichem Sieg und Revision seitens O2 kann man sich immer noch überlegen, ob man die Klage zurückzieht.Teilweise?


    Die prozessbevollmächtigten Anwälte und Zeugen und Gutachter der Gegenpartei wären danach gratis, wenn man verliert. Zahlt der Herrgott.


    Den ganzen Tag bin ich traurig, dann schreibt jemand etwas, und ich muß lachen.


    Danke. Ist ja Feiertag.
    .

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Die Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei wären danach gratis, wenn man verliert. Zahlt der Herrgott.


    Den ganzen Tag bin ich traurig, dann schreibt jemand etwas, und ich muß lachen.

    Dann erzählt mal mit welchen Kosten man Rechnen muss. irgendwer in euren Team muss ja die Fähigkeit besitzen die Frage zu beantworten.

  • Wenn man den vor 'ner Weile angebenen Link zum Prozesskostenrechner wenigstens mal aufgerufen hätte, dann hätte man nun nicht wieder mit den "prozessbevollmächtigten Anwälten" und deren Kosten herumfuchteln müssen. Aber ist ja heute nicht nur berühmter, sondern längst auch berüchtigter "Vatertag"...


    Was man selbst mit seinem Anwalt - oder 02 mit seinem - ausmacht für Beratungen, Ratschläge und Gesellschaft, spielt für die Prozesskosten keine Rolle. Zu entrichtende Prozesskosten einschließlich Gerichts-, Gegenanwalts- und Auslagenkosten richten sich laut uns Nichtjuristen ausschließlich nach dem Streitwert. Die 98€ sind schon für den Fall, daß O2 in erster Instanz obsiegt und natürlich mit seinem Hausanwalt angetreten ist. Welche unabhängigen Gutachter sollten denn da in erster Instanz vom Gegner oder vom Gericht bestellt werden? Ist ja kein Unfall, Baufehler, Sachmangel, Körperverletzung, Scheidungskind oder Psychoschaden einzuschätzen und abzuwägen. Geht ausschließlich um einen schriftlichen festhaltenen, massenhaft abgeschlossenen Vertrag. Paragraphen zu verstehen und zu beurteilen traut sich ein Gericht doch so gerade noch zu. Und welche Zeugen sollten denn in erster Instanz dazugerufen werden? Die Mütter und Töchter von Kläger, Beklagtem, Anwalt und Gutachter, die für jeweils für die reinen Herzen, guten Absichten und ausschließlich höchstens externen Beeinträchtigungen ihrer Sohnemänner garantieren?


    Außerhalb der Hintergrundhelfer- und Messingschildgemeinde sind wir gespannt auf fachjuristische Erfahrung und Wissen aus der Hintergrundhelfer- und Messingschildgemeinde.

    Je suis Charlie

  • Daß es in Deutschland unter "Betreung" offensichtlich Internetzugang gibt, kann man gut oder nicht finden.


    Ich rechne am Dienstag nächste Woche mit Rückmeldungen der Entscheidungsträger.


    Wenn die Forenmitglieder nur ein kleines Maß darauf Rücksicht nehmen würden, diesen Thread bis dahin AUSSCHLISSLICH mit juristisch wertvoll neuen Erkenntnissen zu berühren... :)


    Sonst frönt der Pöbel der Unübersichtlichkeit.

  • Du bist echt niedlich, Franky. Genau wegen dieser Überheblichkeiten, die Du ständig an den Tag legst, wird es hier so munter weitergehen.

    28:6:42:12

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