BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2017



    Es handelt sich in diesem Thread ausschließlich um Empfehlungen, wie man mit der Einstellung des Internet Paket plus durch O² beim grünen Urlaubspaket und beim gelben Original Internetpaket plus umgehen kann


    Druckmittel sind dazu:


    - die Rechtssicherheit unserer Verträge


    - die verheerende Unglaubwürdigkeit O² in Bezug auf Vertragstreue in Innen- und Außendarstellung




    Gemeinsam haben beide die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Wenn niemand neueren AGB zugestimmt hat, gelten die AGB bei Vertragschluss.


    Im Zeitraum einer Aktivierung wird zwischen ZWEI möglichen AGB unterschieden:


    Vertragsschlüsse VOR dem 1.März 2015 (Stand 1.2.2013) und AB dem 1.März 2015. (Stand 1.3.2015)


    Es wird ausdrücklich NICHT empfohlen, an den Kundenservice NÜRNBERG zu schreiben oder zu faxen. Dort sitzen die Sachbearbeiterroboter. Mit Abschaltautomatik.


    Die Zentrale MÜNCHEN ist unser Ziel.


    Wer faxen möchte: Telefax 089 / wird noch gesucht


    - 089 / 244 241 97 funktioniert nicht laut "rekcif"


    Wenn es durch die Instanzen von oben nach unten geht, ist der Sache am meisten gedient.



    Vorschlagschreiben für Inhaber Urlaubspaket:








    Vorschlagschreiben für Inhaber Original Internetpaket plus:




    Diese Vorschläge werden bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.

  • Letzte Aktualisierung: 14.Mai 2017


    Platz für Erläuterungen und FAQ




    Die meisten werden vor dem 1.3.2015 aktiviert haben. Die zugehörigen AGB stehen in den Heftchen.


    Wer danach aktiviert hat, hat zwar auch die alten AGB in den Heftchen, aber es gelten die neuen AGB.


    Hier ein Auszug AGB ab dem 1.3.2015:


    2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kann vom Kunden jederzeit und von EPS mit einer Frist von
    einem Monat gekündigt werden.
    EPS kann den Prepaid-Mobilfunkvertrag jedoch nur kündigen,
    wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten
    vollständig inaktiv ist.

    Vollständige Inaktivität liegt vor, wenn der Kunde über die BASE Prepaid
    Card nicht mindestens einmal anruft oder angerufen wird oder SMS versendet oder empfängt
    oder Daten überträgt oder empfängt. Eine Kontaktaufnahme seitens EPS per Anruf oder SMS
    führt nicht zu einer Aktivität und beseitigt nicht eine etwaig bestehende Inaktivität.
    2.5 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
    ausdrücklich unberührt.

  • Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, wird HÖFLICH darum gebeten, mit Einträgen wie: "Das kann ich mir gar nicht vorstellen." oder "Meine Oma hat mir das aber ganz anders erklärt!" oder "Ich habe neue Backrezepte - wer tauscht sich mit mir aus!?" SEHR sparsam umzugehen.



    Vielen Dank an die vielen Helfer im Hintergrund!

  • Vielen Dank, ob es was bringt oder nicht werden wir erst später wissen, ich würde jedem raten es einfach zu schicken was haben wir zu verlieren ?


    Nichts wir können nur gewinnen.


    Danke an alle die hier aktiv an dem Schreiben mitgewirkt haben.

  • Gibt es eigentlich was zu beachten bezüglich des Fehlers beim Optionsname, in der "Kündigungs-SMS" von o2 steht "Internet Pack Plus" aber in Wirklichkeit und im Widerspruchsschreiben heißt es "Internet Paket Plus" ?

  • Nein. Es gibt tatsächlich mindestens DREI offizielle Bezeichnungen.
    Deswegen gilt wohl "falsa demonstratio non nocet".


    Das Problem ist bekannt. Hat uns auch geärgert, weil bereits im weißen Heftchen (11/2013) die Bezeichnung wiederholt geändert wurde.
    Es wäre auch da einfacher gewesen, die grüne und weiße Leistungsbeschreibung in unserem Schreiben in Zitaten gleichzusetzen. Ginge aber nur auf Kosten verdoppelter Schreibfläche.
    Dadurch wurde oben das grüne Heftchen bevorzugt im Widerspruchschreiben eingebracht.


    Wir wissen ja gegenseitig, worum es geht. Verwechslung fast ausgeschlossen.




    ps. Es handelt sich um ein "Paket" - nicht um eine "Option".

  • Vertrag:


    http://www.freemobile24.de/Ver…nktarife_ohne_Handys-7548
    "Tarifbezeichnung: free S SIM-Only Aktion
    Netz: o2
    Provider: mobilcom-debitel"
    o2 free S SIM-Only Aktion (Weitersurfen nur mit geschwindigkeitsmäßig gedrosseltem 3G/HSPA/UMTS)


    https://www.telekom.de/unterwe…ife-und-optionen/streamon


    https://www.vodafone.de/privat…nternet-dsl/gigacube.html


    https://www.congstar.de/festnetz-internet/homespot/


    Müsste O2 eigentlich auch das Surfen im EU-Raum einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein ab dem 15.06. erlauben, wenn der Tarif beibehalten wird?
    Müsste O2 eigentlich auch das Surfen im EU-Raum einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein ab dem 15.06. erlauben, wenn der Tarif beibehalten wird. :-|

  • Franky57
    " Ich kann hier nichts erkennen. Sie sind weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. "Unmöglichkeit" liegt mithin nicht vor.
    Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nicht als "wichtiger Grund" anzusehen.
    Sie müssen diese Verträge nicht neu abschließen."


    Das mit dem "erkennen", finde ich etwas..."salopp". Als Vorschlag:
    "In ihrer SMS vom xx.xx.2017 wurden keine Gründe dargelegt, deshalb trifft diese Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nicht zu." ?
    Auch das mit dem "Ende April" würde ich mit dem Zugangsdatum der SMS versehen. Schließlich ist das bisher die einzige Form, wie die Kündigung übermittelt wurde und deshalb der Gegenstand des Widerrufs

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