Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Weil in ganz Deutschland ein Bescheid rechtsgültig ist, wenn ihm nicht widersprochen wurde und/oder bezahlt wurde..


    Hier geht es doch um den Fall einer falschen Beschilderung, 80 erlaubt und bei 60 blitzt es. Ob ich bezahlt habe oder nicht, ist in diesem Fall doch total irrelevant und erst recht kein Schuldeingeständnis oder ähnliches.


    edit: im Einhorntunnel wurde die Strafe wohl auch zurückbezahlt, genauso wie in Köln oder in Bielefeld

  • Ich kann auch auf einer Strecke von 10km so rasen das das nicht mehr entspannt ist. Das ist doch Quatsch das man auf kurzen Strecken anders fährt als auf längeren.


    Bei einer 10km Strecke ist man selbst bei langsamer Fahrweise in maximal 12 Minuten am Ziel, da gibt es eigentlich keinen Anreiz zu rasen, weil zwei Minuten hin oder her machen keinen wirklichen Unterschied. Aber bei einer 350km Strecke sieht das ganz anders aus.


    Trifft bei mir aber ehrlich gesagt nicht nur aufs Autofahren zu, sondern auch generell. An Tagen mit nur halb gefuellten Terminkalendern wo ich weis das ich ohnehin am Nachmittag fertig werde gehe ich auch wesentlich entspannter und gewissenhafter an die Arbeit.

  • ...
    edit: im Einhorntunnel wurde die Strafe wohl auch zurückbezahlt, genauso wie in Köln oder in Bielefeld


    Als ich den Beitrag gepostet habe war das die Originalmeldung dass sich die Stadt entschuldigt, aber Bußgelder nicht gedenkt zurückzuzahlen.
    Wie in dem von dir verlinkten Artikel geschrieben wären sie auch nicht dazu verpflichtet, das ist rechtlich wie beim Steuerbescheid.
    Wobei man ggf. Betrug vorwerfen könnte, spätestens mit dem ersten Einspruch und meinetwegen 1-2 Wochen Bearbeitungszeit hätten sie ihren Fehler bemerken müssen und nicht über Monate munter falsch weiterblitzen dürfen.

  • Da merkt man,dass es beim Blitzen oft doch nur ums abkassieren geht.

    Telefonica O2 Free M Boost 10 GB mit 2 Multicards für 17,99 € mit I-Phone 8
    Fraenk mit I-Phone SE

    Lidl-Connect mit Google Pixel 4
    Samsung Galaxy Note 10.1 2014-Edition Tablet und Microsoft Surface 3 Pro
    Kabelinternet: Vodafone/Unitymedia 2 Play 100/50 MBit.


  • Wie in dem von dir verlinkten Artikel geschrieben wären sie auch nicht dazu verpflichtet, das ist rechtlich wie beim Steuerbescheid.


    Wieso rechtlich nicht verpflichtet und wieso Beispiel Steuerbescheid ? Wenn mich das Finanzamt aufgrund eines internen Fehlers falsch berechnet, kann ich selbstverständlich auch dagegen angehen.

  • Wieso rechtlich nicht verpflichtet und wieso Beispiel Steuerbescheid ? Wenn mich das Finanzamt aufgrund eines internen Fehlers falsch berechnet, kann ich selbstverständlich auch dagegen angehen.


    Natürlich kannst Du, aber Du musst das eben sofort machen. Wenn Du den Steuerbescheid erst anerkennst, und dann später daherkommst, und sagst, mir ist jetzt nachträglich aufgefallen, daß der doch nicht passt, hast Du eben Pech gehabt. Und genauso ist es mit dem Strafzettel, hast Du diesen anerkannt, ist der gültig, auch wenn falsch geblitzt wurde, Du musst eben direkt wenn der Zettel kommt, Einspruch einlegen. Und nicht erst anerkennen, und dann Monate Später daherkommen, und es Dir anders überlegen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Nur dadurch das ich zahle, spreche ich die Behörde oder Institution ja nicht heilig. Sieht man ja auch bei den oben verlinkten Beispielen.


    Wenn mir das FA einen Steuerbescheid zustellt und ich viel später feststelle das die z.b. einen Zahlendreher bei der Berechnung hatten, kann ich das Geld auch Jahre später noch zurückfordern. Umgekehrt ist es ja nicht anders.


    Auch ein zu Unrecht Verurteilter Strafgefangener hat das Recht auf eine (Haft)Entschädigung, um jetzt mal ein konkretes und heftigeres Beispiel zu nennen

  • Oder bleiben wir beim Fall mit dem LKW Fahrer, der fälschlicherweise geblitzt wurde und seinen Führerschein verloren hat. Das, obwohl er vorschriftsmäßig gefahren ist.


    Sein Chef hat ihn gefeuert und nun stellt sich heraus, daß der Blitzer falsch eingestellt war .. Würdet ihr sowas als persönliches Pech verbuchen oder im nachhinein versuchen Schadensersatz zu fordern ? Ich wüßte wie ich mich verhalten würde ..

  • Oder bleiben wir beim Fall mit dem LKW Fahrer, der fälschlicherweise geblitzt wurde und seinen Führerschein verloren hat. Das, obwohl er vorschriftsmäßig gefahren ist.


    Sein Chef hat ihn gefeuert und nun stellt sich heraus, daß der Blitzer falsch eingestellt war .. Würdet ihr sowas als persönliches Pech verbuchen oder im nachhinein versuchen Schadensersatz zu fordern ?


    Nein, ich würde das einen schlechten Anwalt nennen.
    Wenns existenzbedrohend wird kann sich das auch bei nicht offensichtlich fehlerhaften Bußgeldbescheiden lohnen um einen Formfehler zu finden oder zumindest zu versuchen ein erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot rauszuhandeln.
    Wenn sich die fehlerhaften Bußgelder wie in diesem Fall über Monate hingezogen haben und die Gemeinde das Abstellen des Fehlers schuldhaft oder gar vorsätzlich verzögert hat ist ggf. auch Schadenersatz drin, wird aber vermutlich mühsam und mit ungewissem Ausgang.


    Wegen Steuerbescheid: Stimmt, da gabs wohl eine Änderung, Rechenfehler und Schreibfehler muss das Finanzamt seit 2017 auch nach der 4-Wochen Frist korrigieren, aber eine falsche Berechnungsbasis auch nicht.
    Bei Punkten und Fahrverbot gibts aber kein Zurück wenn man gezahlt hat.

  • Fies ist es aber das den Betroffenen erstmal soviele Steine in den Weg gelegt werden die Rechtmaessigkeit eines Bussgeld zu pruefen. Weil Einsicht in die Ermittlungsakte gibt es ja nur entweder ueber Polizeidiensstellen oder ueber Anwalt und kostet dann auch noch 12€. Eigentlich sollte es das auf Wunsch kostenlos per Einwurfeinschreiben oder E-Mail geben.


    Denn gerade bei den 35€ und 98€+1 Punkt Verstoeessen wo noch lange kein Fahrverbot im Raum steht scheuen dann die meisten Leute dann doch den Aufwand, und zahlen so ohne die Situation wirklich pruefen zu koennen. Oder sie bestenfalls einen "blinden Wiederspruch" ein um wenigestens etwas zusaetzlichen Aufwand zu verursachen machen, der aber keine Ernsthafte Aussicht auf Erfolg hat.


    Dreist ist auch das die Polizei frech fragt ob der Verstoss zugegeben wird oder nicht - aber keinerlei Vorteile anbietet sondern sich der Betroffene daruch nur Nachteile ohne jegliche Gegenleistung einhandelt. So 25% Rabatt aufs Verwarnung- bzw. Bussgeld, zusaetzlich in im Falle eines Bussgeldes von 25€ auf 5€ reduzierte Verfahrenskosten waeren schon fair.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!