Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Auf etwas, was man bezahlt hat, hat man einen Anspruch. Das ist in einem Rechtsstaat meines Wissens so, und ich glaube nicht dass sich das per AGB aushebeln lässt.

    Du musst dir im Zweifel genau anschauen, was du kaufvertraglich zugesichert bezahlst - und was nicht.


    Bosch zum Beispiel, ein altehrwürdiger deutscher Hersteller (auch) von Autokomponenten, reduziert durchaus per Softwareupdate das Drehmoment bei deren Elektromotoren.

  • Noch ein Grund weniger einen Tesla zu kaufen. Autos, die dem der Hersteller erlauben, einem einfach so Funktionen unterm Ar... weg zu ziehen? Geht gar nicht.

    Deutscher Hersteller einer Premium Marke,

    Fahrzeug aus 02/2020 mit Listenpreis von 93k:


    - Entfernen von schlüssellosem Zugang per Handy (ersatzlos gestrichen, bitte benutzen Sie die NFC Karte oder Keyless Go Schlüssel)

    - Entfernen von schlüssellosem Zugang per NFC Karte/Sticker (ersatzlos gestrichen, bitte benutzen Sie Keyless Go Schlüssel)

    - Einstellung des integrierten Webbrowsers., welchen ich vor für RSS Feeds nutzte (ersatzlos gestrichen)

    - Keine Pflege des online Radios (letztlich durch API Anpassungen nicht mehr nutzbar)

    - 07/2020 Automatischer Spurwechsel deaktiviert


    Ich war dann bei einem anderen deutsche „Premium“-Hersteller, der auch lustige Sachen machte. Nun haben wir den zweiten Tesla im Hause und der dritte für Tochter ist ebenfalls bestellt. Auch Tesla macht nicht alles perfekt, aber man wagt vieles und verbringt nicht Jahrzehnte mit möglichen Entiwcklungen die halbgar auf den Markt kommen.


    Und ansonsten sind die Fahrzeuge aktuell Preis/Leistung konkurrenzlos. Gerade das Model S (Plaid). So viel Ausstattung und Leistung gibt es absolut niergends zu dem Preis und vor allem auch fortlaufend günstigem Unterhalt.

  • "Das ist in einem Rechtsstaat"


    Dann wünschst Du Dir also, dass Dein Autohersteller Strafanzeige erstattet und Dir dann ein Richter die geistige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs aberkennt?

  • "Das ist in einem Rechtsstaat"


    Dann wünschst Du Dir also, dass Dein Autohersteller Strafanzeige erstattet und Dir dann ein Richter die geistige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs aberkennt?

    Ich wünsche, dass ein Autohersteller nicht an meinem Eigentum völlig eigenmächtig Änderungen vornimmt, die nicht mit mir explizit abgestimmt sind.

  • Ich wünsche, dass ein Autohersteller nicht an meinem Eigentum völlig eigenmächtig Änderungen vornimmt, die nicht mit mir explizit abgestimmt sind.

    Wie gesagt - dann kommen in Zukunft keinerlei Autohersteller für dich mehr in Frage - aber du wirst noch ein paar Jahrzehnte auf dem Gebrauchtwagenmarkt Fahrzeuge ohne Onlineanbindung finden.


    Wie machst du es eigentlich beim Smartphone? Stimmt da der Hersteller die Änderungen am OS im Detail mit dir ab?

  • Ich war dann bei einem anderen deutsche „Premium“-Hersteller, der auch lustige Sachen machte.

    Die Zielgruppe solcher Fahrzeuge abonniert Mobilität über eine bestimmte Laufzeit als Service, da steht dann alle paar Jahre die nächste Generation Blech vor der Tür. Danach der Leistungsumfang reduziert und der Anbieter hat gar keine Bauchschmerzen damit.


    Daß jemand an künftigen ferngesteuerten Mobilitätslösungen überhaupt noch das Eigentum übertragen bekommt, halte ich auch noch nicht für gesichert. Das ist doch klar, daß auch das alles schön zum Abo übergeht.

  • Wie gesagt - dann kommen in Zukunft keinerlei Autohersteller für dich mehr in Frage - aber du wirst noch ein paar Jahrzehnte auf dem Gebrauchtwagenmarkt Fahrzeuge ohne Onlineanbindung finden.

    Da ich eh noch nie einen Neuwagen gekauft habe, stresst mich das jetzt nicht.

    Wie machst du es eigentlich beim Smartphone? Stimmt da der Hersteller die Änderungen am OS im Detail mit dir ab?

    Schiefer Vergleich, da Systemupdates üblicherweise keine erheblichen Funktionseinschränkungen mit sich bringen.

  • Ich möchte Dich hören, wenn ein Tesla Autopilot, der zum unüberwachten Fahren nicht zugelassen ist, Dich anfährt, während der "Fahrer" sturzbetrunken auf der Rückbank schläft.


    Es geht darum, wenn der Fahrer vorsätzlich, mehrfach die Anweisungen auf dem Bildschirm und der Betriebsanleitung missachtet. Genau wie der Autopilot temporär deaktiviert wird, wenn der Fahrer nicht die erforderliche Aufmerksamkeit dem Fahrzeug und dem Verkehrsgeschehen entgegenbringt.


    Ist übrigens demnächst Vorschrift , dass ein Fahrzeug bei erkannten Müdigkeits-, Drogen- oder Alkoholausfällen, die Weiterfahrt unterbindet.

  • Schiefer Vergleich, da Systemupdates üblicherweise keine erheblichen Funktionseinschränkungen mit sich bringen.

    Erstens bringen Systemupdates zum Teil sehr wohl (auch erhebliche) Funktionseinschränkungen mit und zweitens passt der Vergleich allein schon aus einem Grund gut: in beiden Fällen erwirbst du Eigentum (am Fahrzeug bzw. Smartphone) jeweils im Sinne der Hardware jedoch nicht an der Software. Sie wird dir lediglich zur bedingten Nutzung überlassen.

  • Ich möchte Dich hören, wenn ein Tesla Autopilot, der zum unüberwachten Fahren nicht zugelassen ist, Dich anfährt, während der "Fahrer" sturzbetrunken auf der Rückbank schläft.

    Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Für den Unfall ist im geschilderten Fall der Fahrer verantwortlich, der den "Autopilot" für etwas eingesetzt hat, was so nicht vorgesehen war. Dafür muss er, der Fahrer, zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ich dich mit einer Kettensäge in Stücke schneide, bin ja auch ausschließlich ich verantwortlich, und nicht der Hersteller der Kettensäge, dessen Produkt ich dafür verwendet habe. Worüber ich rede ist eine Verletzung des Eigentumsrechtes, die durch eine "Fernabschaltung" des "Autopilot" einher geht. Das ist ein ganz anderes Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!