Auf etwas, was man bezahlt hat, hat man einen Anspruch. Das ist in einem Rechtsstaat meines Wissens so, und ich glaube nicht dass sich das per AGB aushebeln lässt.
Du musst dir im Zweifel genau anschauen, was du kaufvertraglich zugesichert bezahlst - und was nicht.
Bosch zum Beispiel, ein altehrwürdiger deutscher Hersteller (auch) von Autokomponenten, reduziert durchaus per Softwareupdate das Drehmoment bei deren Elektromotoren.