Baurecht Bestandsgaragen ?!

  • Hallo,


    gibts hier vielleicht jemand, der sich mit dem Baurecht bezüglich Garagen auskennt?


    Es geht um bestehende Garagen im Bundesgebiet Thüringen.


    Diese haben momentan ein geteertes Dach (Beton) mit Gefälle und Regenrinnen nach vorne auf die eigene Grundstücksseite.
    An die Grundstücksgrenze zum Nachbarn ist kein Gefälle.
    Bebauung ist direkt auf der Grenze zum Nachbarn (also die Rückseite der Garage, die andere Seite wo das Gefälle ist liegt auf der eigenen Fläche)


    Da nun die Dächer bereits etwas kaputt sind wird überlegt, ob man Dachpfannen aufbringen könnte.


    Diese brauchen ja laut Herstellerangaben mindestens 18° / 18% Gefälle


    Meine Frage: Wenn man nun beabsichtigt das Gefälle mit 18% zu machen, nur zur eigenen Seite hin (also Nachbar bekommt kein Regenwasser ab) muss das dann genehmigt werden?


    Also die Garagen so wie sie sind, sind seit langem genehmigt.



    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus?


    Bin für jeden Tipp dankbar, denn gleich das Bauamt heiß machen möchte ich nicht

  • Ich bin überhaupt kein Fachmann in dem Bereich, habe das aber so verstanden das bauliche Veränderungen die von außen sichtbar sind eine Genehmigung brauchen.


    In deinem Fall also = ja.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich würde sagen, schau mal in der Thüringer Bauordnung rein. Dort durchzublicken ist zugegeben nicht gerade einfach ;)


    Zu finden über die Suchmaschine Deines Vertrauens oder http://landesrecht.thueringen.de (Suchbegriff ThürBO).


    Sofern Du einen Bauingenieur oder Architekten, etc. in der Familie hast, kann der Dir vielleicht weiterhelfen.

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  • Re: Baurecht Bestandsgaragen ?!



    18° sind aber keine 18%.


    18°=32,5%
    10,2°=18%

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Hallo


    Ich bin vom Fach. Aber aus B-W. Mit Thüringen kenne ich mich nicht so gut aus.
    Dürfte aber nicht sonderlich abweichend sein.
    Wichtig ist was im Bebauungsplan steht. Aber bei Deiner Schilderung darf es kein Problem geben.
    Kurz bei der zuständigen Baurechtsbehörde anrufen. Ich würde kein Problem sehen.


    CU Hul


    @ polli: nein
    @ Nokiahandyfan: nein

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Wenn die Dachneigung derzeit geringer als 18% ist, und gleichzeitig die Traufhöhe nicht verringert werden soll, muß ja die Garage zwangsläufig höher werden, oder?


    Garagen dürfen lt. vieler Bauordnungen nur dann direkt auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn die Wandhöhe nicht mehr als 3m beträgt.



    Zumindest wenn die Garage durch die größere Dachneigung höher als 3m wird, wird es also Probleme geben.

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Sofern es überhaupt einen Bebauungsplan gibt, dann wird er diesen sicherlich nicht zuhause haben. Ein altes Amtsblatt bestimmt auch nicht, obwohl es da ja mittlerweile manche Kommunen gibt, die die zum Download bereit halten. Allerdings muss er dann sicherlich auch auf die Kommune zugehen, um an den Bebauungsplan zu kommen.


    Hul: Was meinst Du mit: nein?

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  • Hallo


    Wer macht den Lageplan für das Baugesuch?
    Nicht der Architekt. Die kennen sich oft nicht mit den aktuellen Gesetzen aus!
    Wirklich. Die tuen immer so.


    Ich schrieb, frag bei der zuständen Baurechtsbehörde nach.


    Eine Garage muss auf der Grenze stehen, oder 0,50m Abstand haben. Alles andere ist gesetzeswidrig. Siehe auch " Nachbarschaftsrecht ".


    Alles unter 0,50m Abstand wird als " Schmutzwinckel " bezeichnet. Wenn jeder nur 0,10m
    zwischen den Garagen Platz lässt, wer soll da noch sauber machen?


    CU Hul

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    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Naja, das Baurecht ändert sich über die Jahre, was mittlerweile rechtswidrig wäre, genießt durch Baugenehmigung ja Bestandsschutz.

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  • So, bin mit meinen Garagen nun etwas weiter. Ich hab das Bauamt angerufen und es darf tatsächlich alles ohne Genehmigung gemacht werden. Hängt da scheinbar nur damit zusammen, ob die Garagen an der Straße stehen.


    Nun habe ich eine andere Frage, weil wir mitlerweile auch in Überlegung genommen haben, ob wir Alu/Stahlblech nehmen.


    Da es da ja so viel Auswahl gibt und wir vieles "billig" aussehend finden, habe ich eine Sache gefunden, die mir optisch sehr gut gefällt.
    Ich weiß aber nicht, was für Material das ist und wie das heißt.


    Lidl hat doch seitlich so eine Blechkonstruktion angebracht , ist ja deutschlandweit identisch .


    Weiß jemand, was das für Material ist: Ist das Trapezblech ? (welches genau?) Ist das Stahl (verzinkt?) oder Alu (welches, weil das so eine schöne Patina hat)

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