Frage zur Steuererklärung - Nachzahlung

  • Bekommst Du jeden Monat exakt den gleichen Betrag, oder weichen die Zahlen von mal zu mal etwas voneinander ab? Und: Bekommst Du Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld?

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Ich muss die machen, wegen meinem Firmenwagen. Ich komme damit irgendwo auf einen Betrag, der eine Grenze überschreitet. Bei überschreiten der Grenze ist man verpflichtet. Wusste ich auch nicht und durfte deshalb schon mal Strafe zahlen.


    Zu der anderen frage: ich bekomme weihnachts und Urlaubsgeld. Weiterhin schwankt mein Gehalt jeden Monat um ein paar 100€ wegen Bereitschaftsdienst. Deshalb macht Datev am Ende des Jahres einen Ausgleich laut der Buchhaltung.

  • Keine Ahnung woher die Nachzahlung zustandekommt, wenn die Buchhaltung sagt dass es stimmt können sie es vielleicht ja auch erklären.
    Wenn du Geld vom Finanzamt rausbekommen willst kannst du z.B. für wohltätige Zwecke speden.
    Kontoführung, Arbeitskleidung und Fahrtkosten fallen unter Werbungskosten, die werden erst steuersenkend wirksam wenn die Summe über dem Pauschalbetrag von 1000Euro pro Jahr liegt.

  • Ich wundere mich eh, weshalb er überhaupt nachzahlen muss? Als Single mit Steuerklasse 1 zahlt an so viel Steuern, dass man immer was zurück bekommt, wenn man eine Erklärung macht. Macht man die nicht, dann verschenkt man Geld. Das Einzige was ich mit vorstellen kann ist die Sache mit dem Firmenwagen, also diese 1% Regelung. ;)

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Durch die Schwankungen über die Monate und den Firmenwagen sind ja schon einige Unwägbarkeiten drin. Kann sein das die DATEV da beim Jahresausgleich nicht alles perfekt abstimmen kann. Eine Rückerstattung der GKV ist auch schon negativ steuerwirksam.
    Sicher auch keine Handwerkerkosten? Wer zur Miete wohnt, kann vom Anteil in den Nebenkosten 20% quasi cash zurückbekommen (Schornsteinfeger, Heizungswartung, Hauswart, Treppenhausreinigung etc.). Bei Eigentum sowieso. Es sei denn der Wohnungsgeber macht das eh schon und reicht die Kosten nicht durch.Versehentlich Kapitalertragssteuer bezahlt, da man bei der 2. Bank den freistellungsauftrag vergessen hat? Gibt schon einige Punkte an denen man Anspruch auf Steuerermäßigung hat.

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