o2 Banking: Umgang im Missbrauchsfall

  • Ich möchte meine haarsträubenden Erfahrungen in Bezug auf den Kundenservice von o2 Banking (Fidor Bank AG) im Fall des Kreditkartenmissbrauchs mitteilen.


    10.12.2018
    Ich wurde ich Opfer eines Scamming-Falls (Vorschussbetrug bei Zahlung mit Kreditkarte). Beim Kauf in einem zuerst - objektiv gesehen - seriös wirkenden Webshop habe ich meine o2 MasterCard eingesetzt. Erst nach Erhalt einer seltsamen, unseriös wirkenden E-Mail statt einer Bestellbestätigung schöpfte ich Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Durch Recherche der Absender E-Mailadresse und des Inhaltes der E-Mail fand ich heraus, dass es sich um großangelegten Kreditkartenbetrug handelt.


    Die Hotline von o2 Banking ist nur montags bis freitags erreichbar, so dass ich umgehend eine E-Mail an den Kundenservice schrieb. Die Sperrung der Karte habe ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlasst, da bis auf die selbst initiierte Abbuchung keine weitere Abbuchung stattfand und ich erst noch mit dem Kundenservice über das weitere Vorgehen sprechen wollte. Die Karte habe ich jedoch temporär zur Sicherheit deaktiviert.


    12.02.2018
    Ich telefonierte mit einem Mitarbeiter von o2 Banking. Dieser wirkte alles andere als kompetent in der Beratung in einem Missbrauchsfall. Stattdessen musste ich ihm die Information quasi aus der Nase ziehen. Er empfahl lediglich, die Karte sperren zu lassen. Um den strittigen Betrag zurückzuerhalten (Chargeback-Verfahren), müsse ich eine polizeiliche Anzeige erlassen. Nach Rückfrage, ob es zum Chargeback-Verfahren nicht ein Formular der Bank gibt, rückte er dann zögerlich heraus, dass es dieses gibt, ich das aber erst erhalte, wenn ich eine E-Mail mit der Anzeige bei der Polizei dem Kundenservice zusende. Offenbar gibt es also keinen richtig transparenten Prozess im Umgang mit Missbrauchsfällen bei o2 Banking oder der Mitarbeiter war nicht richtig geschult. Auf die Gebühren von € 9,99 für die Ersatzkarte angesprochen, teilte er mir mit, dass ich auf jeden Fall die Kosten zu tragen habe, da es ja meine eigene Schuld sei, dass die Karte missbraucht wurde (O-Ton: "Sie müssen schon aufpassen, wem Sie Ihre Kreditkartendaten in die Hände geben! Ich kann dies zwar in Kulanzfällen entscheiden, würde Ihnen in diesem Fall aber diese Gebühren keinesfalls erlassen"). Dass dies dem P/L-Verzeichnis von o2 Banking vom 01.10.2017 gem. Punkt 2.1** widerspricht und die Erhebung von Gebühren für Ersatzkarten mit dem BGH-Urteil, XI ZR 166/14* widerrechtlich ist, hat den Mitarbeiter in keinster Weise interessiert. Die frechen Äußerungen des Mitarbeiters auf mein sachlich ruhig vorgetragenes Anliegen möchte ich gar nicht weiter kommentieren.


    Ich probierte daraufhin, die Karte über die o2 Banking App zu sperren und eine neue Karte zu bestellen. Dies wurde technisch unterbunden, da ich zu diesem Zeitpunkt weniger als € 9,99 auf meinem Konto noch hatte. Demnach spielt es also keine Rolle, was das P/L-Verzeichnis behauptet. Die Gebühr wird - wie der Mitarbeiter mitteilte - in jedem Fall fällig! Ganz versteckt ist unter dem Button "Sperren und neue Karte bestellen" deutlich kleiner dargestellt der Button für das reine Sperren, welchen ich jedoch anfänglich übersehen habe.


    Ich versuchte, die MasterCard nun über die 116 116 zu sperren. Dort kannte man "o2 Banking" gar nicht und hat wild herumgedoktert und in verschiedenen Systemen nachschauen wollen, nachdem ich bereits zweimal meine Kartennummer mitteilte. :confused: Daraufhin beendete ich das Gespräch und rief beim MasterCard Notrufservice (0800 / 819 1040) an. Nach ca. 15min Warten und etwa 8 Menüstufen im Abfragesystem landete ich unter Angabe meiner Kartennummer bei der Fidor Bank AG. Der Mitarbeiter teilte mir gleich mit, dass er meine Karte nicht sperren kann, da ich nicht Kunde der Fidor Bank bin.


    Letztlich habe ich dann die Karte über die App dauerhaft gesperrt, als ich die etwas versteckte Option zur reinen Sperrung entdeckt habe. Eine Sperrung über die Hotline geht übrigens nur mit Beantwortung der Sicherheitsfrage, deren Antwort man in Notfällen ja auch adhoc zur Hand hat ;). Eine andere Form der Authentifizierung ließ man nicht zu.


    Ich fasse also zusammen:


    - Der Kundenservice von o2 Banking war mir ggü. als Betrugsopfer sehr unfreundlich und wenig hilfsbereit. Inwieweit den Kunde objektiv gesehen eine genaue Prüfungspflicht eines Webshops trifft, möchte ich dabei mal in Frage stellen.
    - Der Kundenservice von o2 Banking war im Telefonat fachlich nicht kompetent in Bezug auf die geltende Gebührenregelung.
    - Statt der Befolgung gesetzlicher Regelungen seit 2015 wird man Opfer von Kulanzentscheidungen des Mitarbeiters! Ich setze mal den Diebstahl der Kartendaten gleich mit dem physischen Diebstahl der Karte.
    - Der Kundenservice von o2 Banking erweckt nicht den Eindruck, dass es einen Standardprozess in der Bearbeitung von Missbrauchsfällen und der Rücklastschrift von unrechtmäßigen Beträgen gibt.
    - Die App von o2 Banking lässt entgegen der gesetzlichen Regelungen und des P/L-Verzeichnisses eine Ersatzkartenbestellung nur zu, wenn mindestens € 9,99 auf dem Konto sind.
    - o2 Banking ist den Mitarbeitern des internationalen Sperrnotrufes 116 116 unbekannt.
    - Die Fidor Bank AG und MasterCard selbst können die Kreditkarte nicht sperren.


    * Wortlaut des Urteils: "Es trifft den Zahlungsdienstleister (Bank) nach der Sperrung der Erstkarte und Wegfall der Sperrgründe die gesetzliche Nebenpflicht, dem Kunden ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument (Zahlungskarte) auszustellen, wenn – wie im Falle des Abhandenkommens oder des Diebstahls der Erstkarte – die bloße Entsperrung nicht in Betracht kommt. Für die Erfüllung dieser gesetzlichen Nebenpflicht kann der Zahlungsdienstleister mangels gesetzlicher Anordnung im Sinne von § 675f Abs. 4 Satz 2 BGB kein Entgelt verlangen."


    ** "Das Entgelt fällt nur an, soweit die Ausstellung der Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z.B. Namensänderung oder Beschädigung) und nicht aufgrund von Sperrung, z.B. bei Diebstahl oder Verlust, erfolgt. [...]"

  • Und, hast Du mittlerweile Strafanzeige gegen den Händler erstattet?
    Denn natürlich wird sich die Bank nicht eher bewegen, bevor Du den Beleg über die Anzeige lieferst.


    Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79 Ich setze mal den Diebstahl der Kartendaten gleich mit dem physischen Diebstahl der Karte.


    Da bewegst Du Dich auf dünnem Eis... DU hast dem angeblichen Dieb Deine Kartendaten gegeben...
    Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch schreiben, dass es keinesfalls sicher ist, dass Du Dein Geld ohne Aufwand über Chargeback zurück erhältst. Denn Du hast ja selber die Zahlung durchgeführt (und nicht etwa ein Kartendieb, ohne Deine Zustimmung).
    Der erste Schritt, um Dein Geld zurück zu bekommen, ist bei selber autorisierter Zahlung immer die Auseinandersetzung mit dem Zahlungsempfänger (Rückforderung des Geldes, Strafanzeige etc.).


    Dass niemand mit dem Begriff "O2 Banking" etwas anfangen kann, ist logisch. Es gibt keine O2-Bank.


    Und natürlich könnte auch Mastercard Deine Karte sperren. Mastercard wird sich jedoch nie einmischen, wenn kein Urteil mit Rechtskraftvermerk vorliegt, welches Mastercard dazu auffordert.

  • Mich beschleicht das dumpfe Gefühl, die Existenz dieses Threads ist einzig und allein dem Sachverhalt geschuldet, dass die Ersatzkarte nicht kostenlos zu bekommen ist bzw. war :rolleyes:

  • Der Threadersteller hat hier einen Fehler nach dem anderen begangen und schiebt eben diese Schuld nun auf die Bank? Und wie es aussieht ist ja noch nicht einmal erwiesen das es sich um einen Betrug handelt oder? Ich meine ich habe meine Mailadresse und Telefonnummer auch schon mal auf "Warnlisten" im Netz gefunden :D

  • Update: Die Bank teilte mir nach einer Beschwerde inzwischen mit, dass man mir die Gebühren für die Ersatzkarte erlässt. Zudem wirkte die E-Mailkommunikation des Kundenservice deutlich konstruktiver und lösungsorientiert.


    @ Goyale: Danke für Deine Einschätzung. :top: Ich werde selbstverständlich versuchen, das Geld vom „Händler“ zurückzufordern, mache mir da aber wenig Hoffnung, da dieser wohl in China sitzt. Letztlich werde ich dann auch die Strafanzeige lostreten, ohne Frage. Mit dem Sperren über die 116 116 wollte ich darauf aufmerksam machen, dass man dort weder mit „o2 Banking“ noch mit „Fidor Bank“ zum Ziel kommt. Letztere sperrt nur für die eigenen Fidor-Kunden.


    @ Eldschi: Mitnichten! Ich möchte auf einen Umstand hinweisen, der nach wie vor entgegen gesetzlicher Regelungen Bestand hat.


    @ phone-company: Bitte kläre mich doch auf, wo ich „einen Fehler nach dem anderen“ gemacht habe? Den Fehler, einem unseriösen Händler bzw. Betrüger auf den Leim gegangen zu sein lasse ich ja ggf. noch gelten aber dann? Ich werfe der Bank vor, mich unfreundlich und wenig kompetent im weiteren Vorgehen beraten zu haben und mir Gebühren zu berechnen, die nicht mehr zulässig sind. Die Sperrung der Karte ist letztlich nur über die App möglich gewesen, was mich nun einmal negativ überraschte. Mit Abgleich der erhaltenen E-Mail und Absender-Adresse hat sich der Verdacht des Betrugs eindeutig bewahrheitet. Ich meine hiermit auch nicht die üblichen Warnseiten im Netz. ;)


    @ frank_aus_wedau: Ja, da hast Du womöglich recht.

  • damit wir alle was daraus lernen: worin bestand denn der Betrug? Wie wurde da für was geworben? Wie sollte das Opfer zur Zahlung gebracht werden? Ein einfacher Fake-Shop, der nur auf's Abgreifen der KK-Daten aus ist, war's wohl nicht, sonst hätte er wohl sich nicht die Mühe gemacht, eine Antwortmail noch zu schicken.
    Wurde denn über den Betrag des einmaligen Kaufes hinaus versucht, die Kreditkarte zu belasten? Hätte man den einmaligen Kauf nicht einfach wegen Betruges zurückbuchen lassen können, ohne die Karte zu sperren?
    Und schließlich wäre es interessant zu erfahren, um welchen Shop es sich denn handelte.

  • Zitat

    Original geschrieben von geos Hätte man den einmaligen Kauf nicht einfach wegen Betruges zurückbuchen lassen können, ohne die Karte zu sperren?


    Das interessiert mich:
    Hast Du eine spezielle Kreditkarte vom Typ „Chargeback“, bei der Du einfach so Zahlungen zurückholen kannst?
    Denn bisher dachte ich immer, dass eine Zahlung mit KK so etwas wie eine Überweisung in Echtzeit wäre.
    Und: Kannst Du selber Zahlungen in die Kategorie „Betrug“ einordnen und damit eine Handlungskette auslösen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil diese Bezeichnung bestätigt hat?

  • tatsächlich so bei Revolut....Dort hat eine Pornobude abgebucht. Ich habe die Hotline angerufen und der Betrag wurde zurückerstattet. Ist aber allerdings keine echte KK. Und genau aus den Gründen nutze ich derartige Karten im Netz zum zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Hast Du eine spezielle Kreditkarte vom Typ „Chargeback“, bei der Du einfach so Zahlungen zurückholen kannst?
    Denn bisher dachte ich immer, dass eine Zahlung mit KK so etwas wie eine Überweisung in Echtzeit wäre.
    Und: Kannst Du selber Zahlungen in die Kategorie „Betrug“ einordnen und damit eine Handlungskette auslösen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil diese Bezeichnung bestätigt hat?


    Die mir bekannten KKs haben die Möglichkeit des Widerrufs von KK-Belastungen, was de facto ein Zurückholen der Zahlung ist. Insofern sind die mir bekannten KKs alle vom Typ Chargeback. Ich selbst habe auch schon einmal eine KK-Belastung durch die Fluglinie Quantas widerrufen, da ich sie nicht veranlasst hatte. Ich musste ein Formular ausfüllen und eine Erklärung abgeben, dass ich nichts bei Quantas gekauft hatte. Doch akzeptierte Quantas meinen Widerruf nicht und bestand gegenüber der KK ausgebenden Bank auf Begleichung der Flugticketkosten (es ging um rd. 1800€). So ging das Ganze in die nächste Runde. Ich bekräftigte, dass ich kein Flugticket bei Quantas gekauft und niemandem meine KK-Daten zur Begleichung einer Quantas-Buchung überlassen hätte, zudem verlangte ich Offenlegung der Buchungsdetails. Quantas musste daraufhin einräumen, dass meine KK-Nummer ohne CVC-Abgleich von einem Menschen mit osteuropäischem Namen und nicht existierender Adresse in Oslo zum Ticketkauf eines Flugtickets Melbourne-Warschau eingesetzt worden war. Ich musste die Kosten nicht zahlen und bekam eine neue KK.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!