Probleme mit WG-Mitbewohnerin nach (ihrer) Kündigung

  • Guten Abend,


    ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen: ich habe mich aufgrund immenser Mietkosten in meiner Stadt dazu entschlossen, ein Zimmer (Wohnzimmer) meiner Wohnung unterzuvermieten. Nach knapp 1.5 Jahren friedlichem Zusammenleben hat meine Mitbewohnerin vor einigen Tagen ihre Kündigung zum 31.05.2018 eingereicht. Seit diesem Zeitpunkt wechselt sie keinen Ton mehr mit mir, auf Whatsapp-Mails bekomme ich keinerlei Antwort und das Zimmer wird von ihr permanent abgeschlossen. Einen Zweitschlüssel habe ich nicht und auch der Wohnungseigentümer nicht, das habe ich bereits geklärt.


    Da an ihr Zimmer auch ein Balkon angrenzt, habe ich sie gebeten, ihre Wohnung nicht mehr abzuschliessen, da ich aktuell Urlaub habe und den Balkon nutzen möchte. Der Balkon ist nicht Teil des geschlossenen Mietvertrags bzw. der an sie vermieteten Fläche. Er ist ausdrücklich für jede Mietpartei zur Nutzung angedacht. Ausserdem möchte ich logischerweise einen Nachfolger finden und entsprechend Besichtigungstermine durchführen. Dies wurde von ihr abgelehnt mit der Aussage, sie sei rechtlich nicht verpflichtet, mir Zugang zu gewähren. Ausserdem arbeite sie Vollzeit. Ich möge Besichtigungen 48h im Voraus bei ihr anmelden. Besichtigungen seien Mo-Sa von 19-21 Uhr möglich. Ich habe nun eine Interessentin gefunden, welche heute um 19.00 Uhr auf der Matte stand, um sich die Wohnung anzusehen. Da wir den Termin erst gestern vereinbart hatten, habe ich meiner Noch-Mitbewohnerin am späten Nachmittag Bescheid gegeben, dass die Besichtigung heute um 19.00 Uhr angedacht sei, also immernoch weit über 24 Std. im Voraus. Weiterhin (ich war heute seit Morgens unterwegs) habe ich von einem Nachbarn erfahren, dass meine Mitbewohnerin heute im Laufe des Tages mit 2 Männern (vermutlich Vater / Bekannter) einen "großen Teil, aber definitiv nicht alles" ihrer Möbel aus der Wohnung herausgeschafft und mit einem Transporter weggefahren habe.


    Ich habe sie während der heutigen Besichtigung der übrigen Zimmer mehrfach angerufen und auch auf die Mailbox gesprochen. Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten. Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich hier vorgehen kann? Mit ihr zu reden scheint ja nicht möglich zu sein. Ich finde dieses Verhalten mehr als unverschämt.


    Danke
    LP

    Hey, I just met you
    And this is crazy
    But here's my laundry
    So wash it, maybe!?

  • Gemeinsamer Balkon funktioniert wohl nur wenn er vom gemeinsamen Wohnzimmer oder Flur aus zugaenglich ist. Das Mitbewohner oefter durchs Zimmer laufen oder sogar in Abwesenheit rein woll, will eigentlich niemand. Ausser hoechstens man kennt sich wirklich schon seit dem Kindergarten oder Grundschule. Bevor du wieder untervermietest sollte man vielleicht ueberlegen ob man das Zimmer nicht zum gemeinsamen Wohnzimmer machen kann und stattdessen das bisherige Wohnzimmer untervermieten.


    Das sie so ueberraschend gekuendigt hat ohne vorher was zu sagen, jetzt nicht mehr mit dir spricht, kaum mehr auf Anrufe und Nachrichten reagiert find ich aber auch nicht normal. Klingt danach als haette jemand was Schlechtes ueber sie gesagt oder sowas, und sie verdaechtigt dich.


    Und wenn sie eh nicht mehr im Zimmer wohnt und die Persoenlichen Sachen eh schon abtransportiert sind, koennte sie dir naturlich schon den Schluessel geben.


    Am Besten du versuchst wohl mit ihr zu reden was passiert ist. Anwalt lohnt in dem Fall wohl den Stress und das Geld nicht. Wenn du schlimmstenfalls erst ab 1.6. Besichtigungen machen kannst verlierst du zwar 1-2 Monatsmieten, aber soviel ist das wahrscheinlich auch nicht, das sich Alternativen lohnen.

  • Wenn sie eh schon fast alle ihrer Sachen raus hat, biete ihr doch eine vorzeitige Vertragsauflösung an. Meinetwegen für den Fall, dass ein Nachmieter gefunden wird. Das wäre sicher in ihrem Interesse.

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Re: Probleme mit WG-Mitbewohnerin nach (ihrer) Kündigung


    Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    Der Balkon ist nicht Teil des geschlossenen Mietvertrags bzw. der an sie vermieteten Fläche. Er ist ausdrücklich für jede Mietpartei zur Nutzung angedacht.


    Ist das schriftlich im Untermietvertrag fixiert? Nicht? Dann nächstes mal dran denken. Aber wer will schon in so ein Zimmer ziehen, wo andere ständig anklopfen, um den Balkon mitzubenutzen, im schlimmsten Fall dann noch um alle 2h eine zu rauchen..?


    Und wenn das Zimmer sowieso erst ab 01.06. frei wird, warum machst dann Du dann jetzt schon Besichtigungen? Die Nachfrage lässt es doch momentan zu, dass Leute, die am 15.06. einziehen, trotzdem den Juni komplett bezahlen würden...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Wenn ihr 'ne Laus über die Leber gelaufen ist und sie vielleicht nicht mehr richtig anwesend ist, was soll man dann großartig machen angesichts dessen, daß man dann eben ab 1.6. einen Nachmieter suchen wird? Um den derweil verschwendeten Balkon ist's natürlich schade - besonders, weil während der ganzen Zeit sogar die Durchgangssituation für sie akzeptabel gewesen war.

    Je suis Charlie

  • Frauen in dem Alter sind unberechenbar. Vielleicht war es ja eine nicht erwiderte Liebe, manchmal reicht es aber auch schon wenn Bierflaschen rumstehen oder das Klo verstopft ist. Ich könnte jetzt mit meinen WG Erfahrungen anfangen, möchte euch aber nicht den Tag versauen ;)


    Und vielleicht mal drüber nachdenken, ob du nun nicht selber in das Balkonzimmer ziehen möchtest ?!


    Wenn es beim nächsten Mitbewohner dann wieder eskaliert (die Wahrscheinlichkeit ist schließlich da, wenn du dir wildfremde Leute in die Wohnung holst) kannst du im Fall der Fälle wenigstens den Balkon weiter nutzen :top:

  • P.S.


    Dein Nickname so wie auch deine Signatur erzeugen den Eindruck das du evtl. etwas faul bist.
    Ist das vielleicht der Grund für ihr störrisches Verhalten ?


    Soll übrigens kein Vorwurf sein, ich kenn das gut ;)

  • Hmm, Besichtigungen 48h vorher anmelden und dann Mo-Sa 19-21 Uhr möglich halte ich für fair und von der Rechtssprechung bezüglich berufstätiger Mieter abgedeckt.
    Wenn Du das nicht einhältst, und dazu noch Telefonterror veranstaltest, könnte das für Dich negative Folgen haben. Besonders dann, wenn sie rechtsschutzversichert ist.


    Hinsichtlich Nutzung des Balkones kannst Du im Mietvertrag nachlesen, was ihr vereinbart habt. Sofern da nichts drin steht, kann sie natürlich ihr Zimmer abschließen.


    Ich würde die Sache an Deiner Stelle nicht eskalieren. In 2 Monaten ist sie sowieso raus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Hmm, Besichtigungen 48h vorher anmelden und dann Mo-Sa 19-21 Uhr möglich halte ich für fair und von der Rechtssprechung bezüglich berufstätiger Mieter abgedeckt.

    48h, ja, weniger keinesfalls. Eher sogar länger.


    Erst ab 19 Uhr ist dagegen fragwürdig und von der Rechtsprechung m.E. nicht abgedeckt. Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung im Tageslicht zu präsentieren. Mit letzterem dürfte es im März aber ab 19 Uhr noch nicht allzu weit her sein.


    Schriftlich in Verzug setzen, wenn deine Ansprüche vertraglich gedeckt und rechtfertigbar sind und dann schaut man weiter.

  • Hallo zusammen und danke für eure zahlreichen Antworten!
    Zunächst wollte ich euch Bescheid geben, dass alles in Ordnung ist. Ich habe sie neulich abgefangen, als sie mal wieder zuhause war und sie gefragt, warum sie das Zimmer abschliesse (und dabei auch direkt den Balkon angesprochen) und sie meinte, ihre Mutter habe ihr das empfohlen. Sie zahle ja schliesslich Miete und da könne sie mit dem Zimmer tun, was sie will, so die Aussage der Mutter. Ich habe dann den Balkon angesprochen und wir haben vereinbart, dass das Zimmer aufgeschlossen bleibt. :top:


    Ich hätte dann noch eine weitere Frage an euch: eine Dame um die 50J. hat sich bei mir gemeldet. Sie ist lt. eigener Aussage Schriftstellerin (Googlen bestätigt dies) und viel unterwegs. Sie wohne aktuell in einer WG, allerdings sei die ein ziemlicher Saustall, da die Jungs dort noch in einem "eher jugendlichen" Alter seien und Sauberkeit dort wohl nicht so viel Priorität habe. Sie reise viel und sei daher ohnehin nur selten mal zuhause. Aktuell sei sie bis Ende April unterwegs. So lange möchte ich natürlich nicht mit einer Besichtigung warten. Ich habe ihr daher (neben den in der Wohnungsanzeige selbst enthaltenen Foto) noch ein paar weitere Fotos geschickt und sie hat zugesagt, die Wohnung bzw. das Zimmer nehmen zu wollen. Ist sowas rechtlich sauber oder kann sie den Mietvertrag anfechten, wenn die das Zimmer dann doch nicht ihrer Erwartung entsprechend sein sollte? Sie hat bereits zugesagt, die Kaution und die erste Miete vorab zu überweisen, wenn ich den Mietvertrag rübergeschickt habe. Ich möchte noch anmerken, dass ich generell nur Untermietverträge mache.



    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    P.S.


    Dein Nickname so wie auch deine Signatur erzeugen den Eindruck das du evtl. etwas faul bist.
    Ist das vielleicht der Grund für ihr störrisches Verhalten ?


    Soll übrigens kein Vorwurf sein, ich kenn das gut ;)


    Nein, ich bin ein entspannter und zuverlässiger Charakter, keine Sorge. :)

    Hey, I just met you
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