rechtsbeistand gesucht ...

  • Ganz genau kann ich dir das nicht sagen aber ich glaube du kannst dir eine Anzeige sparen. Du musst nämlich beim Pferdekauf durch einen Tierarzt eine Ankaufuntersuchung durchführen lassen. Nur dann hast du sozusagen "Garantie".

    Gruß,
    Bates

  • mit der ankaufsuntersuchung bin ich mir ziemlich sicher, das davon die garantie nicht abhängt, die mir der verkäufer geben muss.


    wenn eine Ankaufsuntrsuchung gemacht worden wäre und der tierarzt die bestehenden mängel des pferdes übersehen hätte, dann könnte ich diesen auf schadensersatz verklagen ...

    There are only 10 types of people in the world,
    those who understand binary and those who don't

  • also wenn der Verkäufer garantiert hat, dass eine Sache (das Pferd ist ja im Sinne des BGB eine Sache. Betrachtet mich bitte nicht als Tierhasser oder so...) bestimmte Eigenschaften hat, hier also das Nichtbestehen von irgendwelchen Krankheiten, dann ist es ein Sachmangel und du kannst das Pferd zurückgeben.


    Solange das Pferd übrigens in deinem Eigentum war darf es der Verkäufer nicht ohne deinen Willen anfassen, geschweige denn töten lassen!


    Nochmal: Sache/Sachmangel weil es im BGB so ist nicht weil ich ein Tier so sehe, dass man alles mit ihm machen dürfte.

    Viele Grüße
    Martin

  • ok, also hab ich garantie, und die aussicht zu gewinnen wenn ich den verkäufer nun verklage ...



    ab wann ist das Pferd nicht mehr mein eigentum ?
    ab dem zeitpunkt da der verkäufer sagt, ok ich nehm es zurück, du bekommst dein geld?
    oder
    zu dem zeitpunkt, wenn das geld wieder bei mir ist ?

    There are only 10 types of people in the world,
    those who understand binary and those who don't

  • Geld ist Geld okay, aber wenn ich das hier so lese. Du beschreibst das Tier als wär's eine Wahre. :( :flop:

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Geld ist Geld okay, aber wenn ich das hier so lese. Du beschreibst das Tier als wär's eine Wahre. :( :flop:


    lordex: Das Pferd ist bereits tot und wird von gefühlsduseligem Gesülze nicht mehr lebendig.


    Und wenn es (wie hier!) um rechtliche Fragen geht, klingt das nun mal sehr nüchtern.


    Aber da Dein OT-Einwurf nicht Thema dieses Threads ist, bitte BTT.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Bin mir ziemlich sicher, daß du ohne Ankaufsuntersuchung keinerlei Garantie hast.


    Bei einer Bekannten war es genauso. Sie hatte ebenfalls keine Ankaufuntersuchung machen lassen und als sich eine choronische Augenentzündung bei dem Pferd herausgestellt hat, musste der Verkäufer für nichts haften, obowohl ihm die Sache wohl bekannt war und er sie vorsätzlich verschwiegen hat.


    Wenn vom Tierarzt eine Untersuchung gemacht worden wäre und dieser etwas übersehen hätte, wäre das wieder ein ganz anderer Fall.

    Gruß,
    Bates

  • Vorab ich bin kein Jurist und das ist keine Beratung ;).


    Bates: Ich bin mir ziemlich sicher, das Du hier falsch liegst. Das wäre ja eine Umgehung des BGB's. Das kann so nicht sein. Der Verkäufer kann nicht prinzipiell aus der Haftung entlassen werden.


    bluebasic: Meiner Ansicht hast Du das grundsätzlich vermasselt als Du das Pferd zur Notschlachtung hast fahren lassen. Der Stallbesitzer hat das Pferd ja mit deinem Einverständnis zum Schlachter gebracht. Und der Vorbesitzer wird sich auf den Standpunkt stellen: kein Pferd -> keine Kohle.


    cu

  • Verbindliche Rechtsbereatung ist nur von zugelassenen Anwälten erlaubt. Also lass dich beraten! Bei dem Streitwert und der geschilderten Lage auf jeden Fall die richtige Empfehlung, auch wenn's ein paar Euro kostet.
    So wie ich die Lage sehe, bestehen - gesetzt den Fall, du kannst das Geschilderte auch weitgehend mit Zeugenaussagen belegen - gute Aussichten das Geld, zumindest aber den Großteil davon wieder zu bekommen.
    Selbst wenn es - nachdem du einen Anwalt genommen hast - auf eine außergerichtliche Einigung hinausläuft könntest du zumindest einen Großteil des Geldes wieder sehen. Das könnte für die Gegenpartei sinnvoll sein, wenn der gegnerische Anwalt z.B. einsieht, dass für seinen Mandaten das Risiko zu verlieren sehr hoch ist.
    Das könnte beispielsweise so aussehen: 1400 € plus Auslagen für die Fahrt zurück, du zahlst deine Anwaltsgebühren. Immer noch besser, als jetzt wegen den paar Euro für den Anwalt auf 1800 € sitzen zu bleiben... Und der Andere spart sich Gerichtskosten und deine Anwaltskosten...


    Viel Erfolg!


    Bates: Garantie hat der Verkäufer keine gegeben. Worum es hier geht ist die Sachmangelgewährleistung. bluebasic hat explizit nach Vorerkrankungen gefragt, was verneint wurde. Jetzt noch die Aussage/ein Gutachten des Tierarztes, und die Sache dürfte ziemlich klar sein, dass - juristisch ausgedrückt, ein Sachmangel vorliegt.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • ok, ich hab mich jetzt mit dem verkäufer unterhalten und dessen Frau, ich hab denen den vorschlag gemacht, das ich meine 1400 euro wieder haben will und auf den rechtlichen weg verzichten will.
    er war nicht unbedingt damit einverstanden, weil er immernoch der meinung ist das Pferd wäre krank geworden weil wir es tranporiert haben.
    die Frau war da einsichtiger und meinte sie redet mit ihrem mann.


    Wir haben denen eine Frist bis zum Montag gegeben ... mal sehen was passiert ...


    und zwegs

    Zitat

    bluebasic: Meiner Ansicht hast Du das grundsätzlich vermasselt als Du das Pferd zur Notschlachtung hast fahren lassen. Der Stallbesitzer hat das Pferd ja mit deinem Einverständnis zum Schlachter gebracht. Und der Vorbesitzer wird sich auf den Standpunkt stellen: kein Pferd -> keine Kohle.


    ich hab meinem Stallbesitzer nicht den auftrag gegeben das Pferd zu schlachten, ich meinte sogar noch zu ihm wir sollen warten bis ich das geld habe.
    Aber dann hat er sich das Tier geschnappt und es weggefahren ... ich hab da nichts gegen machen können....
    daszu muss nochgesagt werden, das der verdacht bestand, das das Pferd eine extrem Ansteckende Krankheit hat, und somit seine anderen Pferde daran erkranken könnten.


    Aber wie schon anfangs geschrieben, ich finde das extrem scheisse von meinem stallbesitzer, möchte aber keinen Streit mit ihm.

    There are only 10 types of people in the world,
    those who understand binary and those who don't

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!