E-Plus-Werbung von Gericht verboten

  • Zitat xonio.de



    Da legst di nieda: Gericht verbietet E-Plus-Werbespot



    Ein TV-Spot des Mobilfunk-Anbieters E-Plus mit DFB-Teamchef Rudi Völler darf nicht mehr gezeigt werden. Das Münchner Landgericht untersagte die Werbung, weil sie eindeutige Anspielungen auf die Kampagne des Konkurrenten O2 mit Franz Beckenbauer enthalte.


    O2 hatte geklagt, weil das Unternehmen sein Recht an dem Satz "Da legst di nieda" verletzt sah. In einem seit Januar verbreiteten Werbesport wird Rudi Völler von einem Mann gefragt "Da legst du dich ... was?". Der Teamchef antwortet mit "Nieder!".


    In der Urteilsbegründung argumentierte das Gericht, dass zum Start der E-Plus-Kampagne der als Marke geschützte O2-Slogan für das Publikum bereits als "Herkunftskennzeichnung für die Dienste" von O2 fungierte. Mit der Frageform habe E-Plus jedoch "geradezu an die Zuschauer appelliert, sich an den Slogan der Klägerin zu erinnern".


    Da zudem noch mit einem vergleichbaren Sympathie-Träger aus der Fußballwelt geworben werde, sei von einer "gewollten Ausnutzung" der stark beworbenen O2-Marke auszugehen, schreibt die Kammer für Handelssachen am Münchner Landgericht.




    Der Link dazu: Xonio.de



    Irgendwie war es klar, bei der Klagewelle die derzeit bei den Mobilfunkbetreibern herrscht, dass die Werbung untersagt, wird.





    Gruß

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  • ...der Spot läuft doch eh schon seit Ewigkeiten nicht mehr, oder?
    Zur Zeit werden doch nur die Trailer mit den 1000 Freiminuten gesendet.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Die deutschen Gerichte sind halt langsam aber gründlich. Vielleicht wollte o2 auch nur vorbeugen!!





    Gruß

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Da legst di nieda


    Ja is denn heut schon...
    Nein, lassen wir das lieber ;) :D

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Den Spruch hatte der Franz doch aber auch in ner o2-Werbung gebracht oder verwechsle ich da grad was?





    Gruß

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  • Ja, der Spot läuft schon ewig nicht mehr. Mir kam auch gleich der Verdacht, dass O2 hier garantiert schnell eine einstweilige Verfügung nachgeschoben hat.
    Die letztendliche Gerichtsentscheidung finde ich aber, ohne Partei ergreifen zu wollen, dennoch schlecht...war endlich mal wieder ein ganz lustiger Werbetrailer...außerdem dachte ich, vergleichende Werbung sei mittlerweile in Deutschland erlaubt? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Tash
    außerdem dachte ich, vergleichende Werbung sei mittlerweile in Deutschland erlaubt? :confused:


    Das hat aber reichlich wenig miteinander zu tun ;) Es ist erlaubt, sich anhand objektiv belegbarer Fakten (z.B. offizielle Preislisten) mit einem Konkurrenten zu vergleichen (Quellenangabe ist soweit ich weiß auch notwendig). Darum ging es bei der beanstandeten Werbung aber gar nicht...

  • O2 hat sich den Spruch schützen lassen. Zudem wird der Spruch vom Verbraucher mit der Marke O2 assoziiert (schreibt man das so?). Daher hat E+ also die Marke O2 genutzt, um auf sich aufmerksam zu machen. Dieses wurde nun halt vom Gericht untersagt. So in etwa war doch die Argumentation des Gerichts... :)


    Korrigiert mich, wenn ich mich täusche.


    Gruß
    Stefan

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tash
    außerdem dachte ich, vergleichende Werbung sei mittlerweile in Deutschland erlaubt? :confused:


    Ist sie auch. Siehe die Werbung von Tele2 (Bei der Telekom zahlen sie... mit Tele2 zahlen sie nur...).
    Aber die Werbung von E-Plus war meiner Meinung nach alles andere als vergleichend.

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