Wie funktioniert die "Movie Star"- Garantie?

  • Zitat

    Original geschrieben von Replicant
    Erstens wird es wohl Ziel dieser Kampagne sein Adressen zu sammeln. Was glaubst Du, wieviele Leute freiwillig Ihre Adresse da hinschicken werden, um Kohle zu kriegen. Sie werden quasi für die Herausgabe ihrer Adressen bezahlt. Und wenn ihre Adressen dann für Werbezwecke weitergenutzt werden können, hat sich die Sache für die TVMovie doch schon halbwegs gelohnt! ;)


    Oh ja... wer einmal den Fehler gemacht hat, bei einem Abonnement die Telefonnummer anzugeben (laut Registrierungskarten "nur für Rückfragen" - wer's glaubt...), der weiß, wie schnell die Daten weiter gehen. Spätestens nach einem Monat kommen die ersten Anrufe, ob man denn nicht noch 'n anderes Abo ("Wir ham da ganz tolle Prämien", z.B. Wecker im Wert von 2,50€...) oder Lotto spielen will. Zum Glück bei mir landen dank ISDN alle "normalen" Anrufer eh nur auf dem AB, Freunde haben 'ne Geheim-Nummer... Aber erstaunlich, wie hartnäckig die sind. Ich hab seit knapp 2 Monaten(!!) fast jeden 2. Tag die Nummer von 'ner Lotto-Gesellschaft bei Hamburg auf der Anruferliste...


    Zitat

    Zweitens: Bei den Versandhäusern wie Quelle oder Neckermann wird auch damit geworben, dass man bei Nichtgefallen alles zurückschicken kann.


    Zwischen dem Zurückschicken einer "normalen" Ware und Geld zurück bei nichtgefallen einer Zeitschrift, die man nichtmal zurück schicken muss, ist aber doch noch ein kleiner Unterschied...


    Zitat

    Wenn man es allerdings übertreibt mit dem Zurückschicken der Waren, kriegt man irgendwann mal einen Brief, in dem sinngemäß folgendes drinsteht: "Offensichtlich können wir Ihren Geschmack nicht vollkommen befriedigen, da sie Ihre Bestellungen dauernd zurückschicken. Bestellen Sie bitte ab jetz woanders!"
    Damit ist man "persona non grata" und wird nicht mehr beliefert.


    Naja, bestellen muss man die TV Movie ja nicht, die gibt's in jedem Zeitschriftenhandel. Aber ich denke auch, dass bei der zweiten Reklamation ein Schreiben mit dem sinngemäßen Inhalt "Wenn ihnen die erste nicht gefiel, wieso kaufen Sie sie nochmal?" kommt und die Erstattung verweigert wird...

  • Naja, wenn ich bei der Quelle eine Hose oder technische Geräte zurückschicke, dann sind die weg. Ich habe also selbst keinen Nutzen davon. Also nützt es mir auch nix, wenn ich das ständig mache.
    Wenn ich die TV-Movie kaufe und wieder zurückschicke, dann hatte ich den Nutzen eine Fernsehzeitschrift zu haben. Und wenn die Zeit für die das Programm abgedruckt ist, abgelaufen ist, dann nützt mir die Zeitung sowiso nix mehr.
    Anders als bei irgendwelchen Versandartikeln, fehlt mir also nix, wenn ich die Zeitung zurückschicke. Insofern ist der "Nutzen" für den Kunden größer wenn er eine Fernsehzeitung zurückschickt, weil er ja die Information aus der Zeitung nutzen konnte. Wenn ich was bei der Quelle zurückschicke, dann hatte ich auch keinen (oder wenig) Nutzen von dem Teil.


    Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Und wenn ich mir nun jede Woche die TV-Movie kaufe, und dann die Karte zurückschicke, und sage daß mir die Filme nicht gefallen haben?
    Dann komme ich jede Woche an meine kostenlose Fernsehzeitschrift.


    Ich schätze, dass es eine einmalige Aktion ist, um ein wenig die Werbetrommel zu rühren.
    Darüber hinaus dürften die konkurrierenden Verlagshäuser sofort nach Bekanntwerden ihre Hausjuristen aufgeweckt haben, um schnellstens eine einstweilige Verfügung gegen diese Aktion zu erreichen.
    Wäre nicht das erste Mal, ich kenne die Branche ein wenig. ;)


    Carsten

  • @ Mort & Brainstorm


    Ja, das ist mir schon klar, dass es einem Unterschied gibt! :)


    Ich habe die Vorgehensweise der Versandhäuser eigentlich auch nicht als direkten Vergleich aufführen wollen, sondern wollte zum Verständnis lediglich ein Beispiel anbringen, bei dem solche Briefe, wie ich sie sinngemäß wiedergegeben habe, gang und gäbe sind, wenn man es mit der "Gutmütigkeit" der Firmen übertreibt. :)


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Mort
    Aber ich denke auch, dass bei der zweiten Reklamation ein Schreiben mit dem sinngemäßen Inhalt "Wenn ihnen die erste nicht gefiel, wieso kaufen Sie sie nochmal?" kommt und die Erstattung verweigert wird...


    Du sagst ja mit der Reklamation nicht aus, dass dir die Fernsehzeitung nicht gefällt, sondern dass der Filmtipp nicht der Richtige war.....


    Ausserdem müssen sie ja IMHO jedesmal die Gebühr erstatten, wenn sie eine Garantie geben, oder nicht?

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Sicher wird auf dem Coupon irgendwas in der Art stehen wie "dat geht nur einmal". Oder halt zwei Mal oder so. Gegen die hier skizzierten Szenarien werden sie sich sicher abgesichert haben... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Scheinbar liest hier kein Mensch TV Movie, denn sonst wäre das Rätsel schon lange gelöst. ;)
    Ich habe mir das Heft eben beim Einkaufen mal angeschaut. Es handelt sich nicht um einen Coupon, sondern im Falle eines Falles soll man sich unter Angabe des Namens, der postalischen Adresse sowie der Bankverbindung beim HBV melden.
    Deutlich steht (sinngemäß) folgender Satz dabei: Jeder Leser kann diese Garantie einmalig in Anspruch nehmen.
    Es ist quasi wie vermutet nichts anderes als eine Werbeaktion, die sich der Verlag etwas kosten lässt.
    BB007 hat mal wieder richtig vermutet - oder er hat am Kiosk nachgeschaut. ;)


    Carsten

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