Rechte und Pflichten des Kunden, Rechte und Pflichten des Händlers

  • Hallo Ihr Lieben, auch Aleusius alias Moralapostel :),


    richtig, der Thread geht weiter und deswegen geht mir Aleusius´ Posting auch am Allerwertesten vorbei.


    Mißtrauisch bin ich im Internet schon, und bei all dem augenscheinlichen Vertrauen gibts es nunmal genug mehr als verdächtige Gegenpostings. Ein Gerät mit Spuren kann nunmal nicht neu sein, da gibts nix zu rütteln. Den einen störts nicht - mich schon.


    Der Aufwand, lassen wir das Thema erstmal. Ein Händler, der nur ein paar Euro an einem Gerät verdient, ist in meinen Augen wahnsinnig. Gerade bei Online-Geschäften. Daher wird sich an meiner Moral kaum was ändern, daß man nämlich ein Gerät nicht in den Urzustand setzen muß - weder moralisch noch juristisch. Wer falsch kalkuliert, hat die Suppe selbst auszulöffeln. Und welcher kleine Händler hat soviel zu tun, daß er bereits in Minuten seinen "Verlust" abrechnen muß? Über solche Gedanken kann ich nur lachen, das ist realitätsfern.


    Nehmen wir den von mir "schwer geschädigten" Laden Cyberport, das Handy ist denen absolut egal gewesen! Rückläufer gehören nunmal zum Onlinebusiness dazu, daß muß man einsehen! Und das gilt für große wie für kleine Händler.


    Und was machen die? Haben eine Kategorie für derartige Schnäppchen, die etwas unter dem Neupreis liegen. So geht es doch auch, und keiner käme auf die Idee, mißtrauisch zu werden.


    Warum haben die Großen kein Problem damit, aber die Kleinen - und ein paar Moralis??? ;) Das frage ich mich die ganze Zeit.


    Ich vertraue einem Laden, der offen erkennen läßt, was mit Rückläufern geschieht, ohne weiteres. Und ich habe schon mehrfach bei denen bestellt. Alles lief wie bei Otto sein 50 Jahren.


    Ach, zum Thema "ich kleiner, dummer Junge": ich bin nur 27 und liege damit wohl exakt im Schnitt - nur wens interessiert (Aleeeeuuuuusiiiiuuuus ;) )


  • Hat es sehr wohl, vielleicht solltest du mal den ganzen Thread durchlesen.
    Dein Beitrag ist übrigens noch weniger nützlich, nicht war:)


    Aleusius
    Provokant bzw. kriminell finde ich das Verhalten von mojn und nicht dass ich dazu meine Meinung und den Egoismus von diesem aufzeige!
    Ende für mich

  • Jetzt bin ich schon kriminell, weiter, was noch? Provokant, da gebe ich Dir Recht, bin ich wohl schon. Daher danke für die Blumen :top:

  • @Alesius:


    Auch wenn ich hier ja bereits sagte, daß mir mojns Vorgehensweise durchaus auch Bauchschmerzen bereitet (obgleich mir sein Ansinnen vom Grundsatz her gerechtfertigt erscheint): Wenn die Gegenseite anfängt unsachlich zu argumentieren (von wegen "kriminell"), dann schadet das Deiner Argumentation mehr als jedes Gegenargument von mojn. Das nur so als Diskussionshinweis... ;)


    edit:


    Nachdem ich jetzt nochmal alles gelesen habe, haben sich meine Bauchschmerzen ein wenig verlagert. Ich neige inzw. dazu, als einzigen Fehler von mojn anzusehen, daß er Gerätecodes vergibt. Es kann nicht sein, daß der Händler, der so ein Gerät zurückbekommt, erst noch dem Käufer hinterhertelefonieren muß, um das Gerät wieder hinzubekommen. Das gilt umso mehr, als man ja nie wissen kann, ob das Gerät nicht vielleicht wirklich an Distris oder wohin auch immer zurückgeschickt wird, und dann wirds noch komplizierter.


    Aber prinzipiell ist mojns Ansinnen doch Folgendes: Er möchte erreichen, daß andere Kunden des Händlers, die sein Retourgerät möglicherweise als Neuware erstanden haben, dies merken und dem Händler gegenüber entsprechend reklamieren können. Und dieses Ansinnen halte ich für absolut begrüßenswert. Als adäquates Mittel hierfür würde ich ansehen, daß man das Gerät eben einfach nicht resettet. Das muß man auch nicht, gibt es keinerlei Verpflichtung dazu. Nur die Sache mit dem Code ist halt übertrieben.


    Ein Händler, der sich Retouren anschaut, merkt das und kann entsprechend handeln. Wer eine Retourware jedoch einfach "durchreicht" und an den nächsten verkauft, der fliegt dadurch auf. Und so soll es auch sein!


    Im Grunde ist das nichts anderes wie diese bekannten Tests, bei denen jemand im Restaurant irgendwas in ein ansonsten unberührtes Essen steckt, um zu sehen, ob das Essen nochmal serviert wird. Schmeißt die Küche das Essen weg, dann ist alles ok. Serviert er es wieder und fliegt auf, dann geschieht es ihm recht.


    Mein Fazit daher: Die angewandten Mittel von mojn waren übertrieben. In einer vertretbaren Weise angewandt (wie gesagt z.B. einfach das Gerät nicht resetten) ist hingegen nichts gegen so etwas einzuwenden. Wenn ein Händler dadurch dann des Wiederverkaufs von Retourwaren überführt wird, dann ist das ein IMHO begrüßenswerter Effekt. Denn nicht jeder sieht es so wie z.B. ich selbst, daß man bei extrem günstigen Preisen mit so etwas halt leben muß.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Sicher war es etwas krass das al "fast kriminell" dar zu stellen.
    Nur genau genommen gibt es Institutionen die sich um so vermeintlich schwarze Schafe kümmert und manipulierte Ware zurück zusenden ist nach dem Gesetzestext Sachbeschädigung und somit kann man es auch als kriminell ansehen. Allerdings nehme ich das zurück was nichts an der Verwerflichkeit dieser Art zu handeln ändert.
    Ps: in 3 Std bin ich im Urlaub,bye


    Aleusius:D

  • Also mir ist eine solche Institution nicht bekannt, die genau so etwas untersuchen würde... ;)


    Und von "Sachbeschädigung" kann keine Rede sein. Das ehem., inzw. ins BGB integrierte FernAbsGes. sieht NICHT vor, daß jemand, der von seinem Rückgaberecht gebrauch macht, den fraglichen Gegenstand nicht benutzen darf. Ebensowenig ist geregelt, daß der Käufer von sich aus irgendwelche Vorkehrungen treffen muß, um den Artikel in einen ohne Einschränkungen wiederverkaufsfähigen Zustand zurückzuversetzen. Eine solche Regelung wäre auch dumm, da ein verschickter Artikel ja so oder so nicht mehr neu ist, der Wiederverkauf als Neuware also schon für sich genommen gesetzwidrig sein dürfte.


    Das Setzen eines Sicherheitscodes während der 2 Wochen ist an sich eine ganz normale Aktion. Wenn ich dann beim Rücksenden vergesse, den wieder rauszunehmen, dann gilt das bereits Gesagte, d.h. es gehört sich einfach nicht, macht Arbeit und ist, wenn es beabsichtigt war, IMHO nicht akzeptabel. Aber "Sachbeschädigung"? Nein, eher nicht... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ehem., inzw. ins BGB integrierte FernAbsGes. sieht NICHT vor, daß jemand, der von seinem Rückgaberecht gebrauch macht, den fraglichen Gegenstand nicht benutzen darf.


    Das stimmt zwar, aber das Gesetz sieht eine "Nutzungsgebühr" vor.


    Zitat


    Im Grunde ist das nichts anderes wie diese bekannten Tests, bei denen jemand im Restaurant irgendwas in ein ansonsten unberührtes Essen steckt, um zu sehen, ob das Essen nochmal serviert wird. Schmeißt


    Da ist dann doch wohl ein "kleiner" Unterschied - das unberührte Essen wird ja voll bezahlt und daher hat der Kunde auch das Recht mit dem Essen zu verfahren, wie es ihm beliebt, auch wenn er es z.B. als Aschenbecher benutzen will.

  • Da hast Du Recht - der Vergleich hinkt insofern in der Tat ein wenig.


    Die Frage der Nutzungsgebühr ist hier allerdings bisher nicht thematisiert worden und spielt eigentlich auch keine Rolle. Daß es diese Regelung gibt und daß ein Händler natürlich das Recht hat, diese ggf. auch anzuwenden, ist, zumindest was mich angeht, unstrittig.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ok, das mit der Systempin ist bedenklich, das sehe ich auch ein.


    Zum Thema Rücknahmegebühr: ich habe diese als Möglichkeit des Händlers auch schon genannt und hätte dagegen nicht mal was. Ich möchte ja keinem Händler einfach nur Schaden. Aber Rücksendungen gehören dazu, und der Händler kann sich aussuchen, wie er das Problem finanziell löst. Eine Rücknahmegebühr werden die Großen allerdings kaum durchsetzen, somit würden sich die kleinen Händler selbst einen Wettbewerbsnachteil verschaffen.


    Es bleibt den Kleinen wohl nur, es wie die Großen über den generellen Verkaufspreis für die Neugeräte zu finanzieren. Und den "Verlust" der Rücksendewaren über den Gebrauchtkauf abzumildern.


    Und die Sprüche a la "Der arme Händler macht dann aber Verlust" haben den Kunden in Sachen Rücksendemoral nicht zu interessieren! Er ist nicht dazu da, daß der Händler mit jeder Aktion und in jeder Minute Gewinn macht - auch wenn dieser das gerne so hätte.


    Kein Laden macht in Allem stets Gewinn. Hätten die Netzbetreiber so gedacht, wären die Funknetze heute so löchrig wir vor 6 Jahren. Die Frage ist doch, ob es unterm Strich für einen Gewinn langt. Und ein "Verlust" bei Rücksendegeräten, aus denen Vertrauen beim Kunden entsteht, weil er erkennt, wie es mit den Geräten weitergeht, der kann auch als eine Art Werbungskosten gesehen werden. Und Werbung kostet nunmal, aber es macht sich - wenn der Händler geschickt ist - bezahlt.


    Nehmen wir doch meine Tat als Beispiel: der Händler verkaufte das Gerät 40 EUR unter seinem Normalpreis. Dies kann aber nicht der effektive Verlust für ihn gewesen sein, da sein Preis ja Gewinn beinhalten dürfte. Der effektive Verlust dürfte bei 20 EUR gelegen sein. Und ist dies schlimm? Nur auf den ersten Blick, denn was passiert weiter: ich war zufrieden und werde wieder kaufen. Da ich nicht alles zurückschicke, werden sie also damit Gewinn erzielen. Der Kunde des Gebrauchtgeräts machte ein Schnäppchen. Ihm machte es nichts aus, daß das Gerät nicht ganz neu ist und er ist zufrieden. Auch er ist also ein neuer zufriedener Kunde geworden und wird - das ist nicht unwahrscheinlich - wieder bei dem Laden etwas bestellen.


    Was ich damit ausdrücken will, ist, daß KEIN Händler ein Einzelgeschehen wie eine Rücksendung in bare Münze umrechnen kann. Der Kluge wird weiter denken und das Beste darauf machen. Und das ist in meinem Fall letztlich im Grunde sicher von Vorteil für den Laden gewesen.


    Zur Moral der Kunden: genausowenig, wie die Moral der Kunden gerade im www abgenommen haben soll, nimmt auch die der Händler ab - gerade, wenn sie sich gegenseitig die Margen ruinieren. Dann bleibt denen doch fast nur, ein "wie neu" aussehendes Rücksendegerät einfach weiter zu verkaufen. Aber, auch wenn ich dieses Problem vertehe, bin ich dennoch der Meinung, daß es so nicht sein darf. Und ich als Neukunde freue mich über jede "Nachricht" eines evtl. Vorbesitzers, um dem Händler dann gehörig in den H****** zu treten.

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