ZitatOriginal geschrieben von Michael Lindner
Gratulation. Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse Mofa.
Keinen Führerschein.
Entschuldige, dass ich Dich korrigiere:
Er hat eine "Mofa-Prüfbescheinigung" nach §4a Abs. 1 StvZO erworben.
Zitat
Dem Inhaber wird hiermit gemäß §4s Abs. 1 StvZO bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas (§4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StvZO) erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat (Anm.: Theoretische Prüfung, 4-Seitiger Bogen, 16 Fragen) und mit den Gefahren des Strassenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. (Anm.: Theorieunterricht, 1 Praxisstunde (30-45 min))
Quelle: Rückseite meiner PB von 1994
In diesem Sinne.
Stefan