Getunter Roller - Welche Strafen?

  • Zitat

    Getunter Roller - Welche Strafen?


    tach auch,
    Das hat doch nichts damit zu tun wie schnell dein Roller fährt,sondern wie schnell du damit fährst.:top:
    OK Frisieren ist nicht erlaubt da denn die ABE erlicht und somit auch der Versicherungsschutz , aber wenn dein Mofa,Roller,Mopet ,Auto oder sonnst was schneller fährt als es zulässig ist ( auch von Werk aus )-dann darfst du damit nicht schneller fahren als zB 6 ,25 , 50, 80 kmh ,eben das was für dieses Gefärht erlaubt ist:( .
    mein Auto fährt leider nur 180kmh ,trotzdem darf ich in der Stadt dieses Tempo nicht nutzen! ist mein Auto schuld wenn ich zu schnell fahre ???:confused:
    Schönen Gruß
    Akky

    Rauchfrei seit: 06.03.2006 !
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  • Zitat

    Original geschrieben von Akky
    tach auch,
    Das hat doch nichts damit zu tun wie schnell dein Roller fährt,sondern wie schnell du damit fährst.:top:(...)schneller fahren als zB 6 ,25 , 50, 80 kmh ,eben das was für dieses Gefärht erlaubt ist:( .
    mein Auto fährt leider nur 180kmh ,trotzdem darf ich in der Stadt dieses Tempo nicht nutzen! ist mein Auto schuld wenn ich zu schnell fahre ???:confused:


    Wenn ein Roller, der für 50 km/h zugelassen ist und bauartbedingt auch nur diese Geschwindigkeit fahren darf, darf er nunmal auch nicht schneller als 50 km/h fahren können (zzgl. einer gewissen Toleranz).


    Kann der Roller schneller fahren als 50 km/h liegt in der Regel eine technische Veränderung vor, die Eintragungspflichtig ist. Wird dies nicht vorgenommen, erlischt die ABE und damit auch der gesamte Versicherungsschutz.


    Da ist es unerheblich, ob Du nun brav 50 km/h oder langsamer/schneller gefahren bist.




    Stefan

  • Zitat

    Kann der Roller schneller fahren als 50 km/h liegt in der Regel eine technische Veränderung vor, die Eintragungspflichtig ist. Wird dies nicht vorgenommen, erlischt die ABE und damit auch der gesamte Versicherungsschutz


    tach auch ,
    aber wenn der Roller von Werk aus schneller fährt als zB 50 kmh ?(Bei den Modellen zur meiner Jugendzeit war das oft so )
    wer zahlt die Strafe und bekommt die Punkte wenn ich dann so mit 120 durch das Gelände düse.
    Natürlich ohne Änderungen vorgenommen zu haben.
    Kann man eine Firma haftbar machen weil das "Vehikel "zu schnell fährt .
    also ich glaube nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
    gruß Akky
    PS kann ich eine "Knolle "bekommen wenn ich mit dem Fahrrad innerhalb geschlossener Ortschaften über 50kmh fahre ? :confused:
    Natürlich:)

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  • Akky:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre das dann glaub ich

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Akky:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre das dann glaub ich


    Sehe ich genauso.



    Mache ich einen Roller-FS oder habe einen FS Klasse B, darf ich ein Zweirad mit einem Hubraum von 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h fahren. Fährt das Zweirad "ab Werk" schneller als 50 km/h, entspricht es nicht mehr dieser Spezifikation und darf mit o.g. Führerscheinen nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.


    Soooo einfach ist das.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Akky


    tach auch ,
    aber wenn der Roller von Werk aus schneller fährt als zB 50 kmh ?(Bei den Modellen zur meiner Jugendzeit war das oft so )

    Dann hast Du trotzdem Pech gehabt. Es gab vor vielleicht sieben oder acht Jahren den Fall, daß 50er-Roller eines Herstellers (weiß leider nicht mehr, welche Firma das war - da müßte ich mal meine ganzen alten Roller-Zeitschriften durchblättern) massenhaft schneller gefahren sind, als sie hätten fahren dürfen (knapp 70 km/h). Das hat niemanden gestört, bis die ersten dieser Roller in Unfälle verwickelt waren und die Sachverständigen anhand der Bremsspuren und der Flugweite diverser Trümmerteile die überhöhte Geschwindigkeit des Rollers festgestellt haben - und das Resultat war, daß die meisten der betroffenen Versicherungen keine müde Mark gezahlt hat, egal ob der Rollerfahrer Verursacher oder Opfer des Unfalls war (und egal ob er von den "Fähigkeiten" seines Rollers wußte, oder nicht).


    Ich weiß zwar nicht, ob das Vorgehen der Versicherungen legal war (schließlich verläßt man sich ja als Käufer eines Rollers eigentlich darauf, daß er auch wirklich den Vorgaben entspricht), oder ob sich da die meisten Fahrer einfach über den Tisch ziehen haben lassen, aber so ist es zumindest damals gelaufen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • viele Leute scheinen sich vor allem auch nicht bewusst zu sein, was es bedeutet den Versicherungsschutz zu verlieren! Im Ernstfall --> Punkte: egal, Fahrverbot: kann man wegstecken... aber die Kosten tragen zu müssen für einen von dir (mit-) verursachten Verkehrsunfall im worst case mit Tanklaster und jemandem der dabei arbeitsunfähig wird und einem Versicherungsschaden in Millionenhöhe, dann bist du fertig! Das Szenario ist natürlich wenig wahrscheinlich, aber man sollte einfach die Dimensionen nicht vergessen, die das Ganze annehmen kann! Gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluß (wofür ich Null Verständnis habe) etc...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511


    viele Leute scheinen sich vor allem auch nicht bewusst zu sein, was es bedeutet den Versicherungsschutz zu verlieren! Im Ernstfall --> Punkte: egal, Fahrverbot: kann man wegstecken... aber die Kosten tragen zu müssen für einen von dir (mit-) verursachten Verkehrsunfall im worst case mit Tanklaster und jemandem der dabei arbeitsunfähig wird und einem Versicherungsschaden in Millionenhöhe, dann bist du fertig!

    Diese Erläuterungen kannst Du Dir vermutlich (leider) sparen, die angesprochene Klientel hat sich bereits hier als absolut beratungsresistent erwiesen... :rolleyes:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Also meint ihr, das da gar keine Drossel draußen ist, das wäre ja noch besser, dann mus ich mir nämlich gar keine Gedankem mehr machen :).
    Ich hoff mal, das ich kein Unfall bau (ja klingt sau doof, aber nich über mich herfallen)
    Werd ihn dann mal reparieren lassen und zum 1. November mit nem Versicherungsschild wieder straßentauglich machen.
    Danke schonmal für eure Beratung :)


    Wolf

  • Vorhin kam bei RTL Explosiv eine Sendung über getunte Roller. Darin wurde gesagt, das die Zahl der Verkehrstoten mit Rollern stark ansteigt.
    Aus diesem Grund werden in Zukunft vermehrt Kontrollen durchgeführt.
    Dafür hat die Polizei ein mobiles Messgerät das unter den Reifen gestellt wird. Darin befindet sich für die Beweisführung auch gleich eine Art Fahrtenschreiber der die Daten auf eine Tachoscheibe schreibt.


    bye
    m@rtin

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