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Anzeige wegen angeblich nicht zugeschicktem Datenkabel!?
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Wenn er bezüglich des angeblich nicht erhaltenen Datenkabels nicht einmal Kontakt für eine aussergerichtlichen Einigung mit Dir aufgenommen hat, würde ich der Sache gelassen entgegen sehen.
Schliesslich wusstest Du nicht, dass er die Ware nie erhalten hat, wäre es Dir bekannt gewesen, hättest Du selbstverständlich kulanter Weise den bezahlten Betrag zurück überwiesen.
Hat er allerdings Kontakt zu Dir aufgenommen und den Sachverhalt geschildert und Du hast Dich nicht kooperativ verhalten, kann er Dir IMHO zumindest die Anwaltskosten aufbrummen, da eine gütliche Einigung nicht möglich war.
Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, wer bei Privatgeschäften das Versandrisiko unversicherter Sendungen trägt.
Also: Ich würde ihm einfach anbieten den Auktionsbetrag zurück zu erstatten und die Sache ist aus der Welt geschafft.
Stefan
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Briefmarkenquittung ?
Hast Du die Briefmarkenquittung für die Portokosten noch ?
Die wäre - Beweis des ersten Anscheins - sicher hilfreich.
Wenn - nach allgemeiner Lebenserfahrung - das Porto kein Paketporto war, dann musste der Empfänger wissen, dass die Sendung nicht versichert war.[Edit]
Da hat wer gleichzeitig geschrieben :-))Ich bin nicht der Meinung, dass man kulanterweise das Geld erstatten sollte.
Da sollte man erst mal einen Nachforschungsantrag stellen.
Ausserdem: wer sagt denn, dass der Empfänger tatsächlich die Sendung nicht erhalten hat ?
[/Edit]
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Wenn Du das Teil abgeschickt hast, kannst Du ja bedenkenlos eine eidesstattliche Versicherung über dieses Abschicken abgeben.
Schlussendlich wird Aussage gegen Aussage stehen --> das klingt sehr nach Einstellung des Verfahrens.
Denn die Gegenseite kann Dir den unterstellten Betrug genausowenig nachweisen wie Du nachweisen kannst, dass das Kabel abgeschickt wurde.
Und in Deutschland gilt immer noch der Grundsatz: in dubio pro reo!

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Zitat
Original geschrieben von Sebastian
(...)--> das klingt sehr nach Einstellung des Verfahrens.Und was ist dann mit den Verfahrenskosten des Gerichts?
fragt Ralf
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Es wird wohl kaum zur Gerichtsverhandlung kommen, sondern das Verfahren wird wohl zuvor eingestellt werden. Ist im Endeffekt dieselbe Situation, wie in folgendem Beispiel:
Ich könnte nachher zur Polizei gehen und A.Kordis anzeigen mit der Behauptung, er habe mich am 27.09.2003 in Hintertupfingen beim Überholen mit dem erhobenen Stinkefinger beleidigt. Zeugen habe ich dafür keine, denn ich war allein im Auto.
A.Kordis gibt zu Protokoll, dass er am fraglichen Tage mit Kopfschmerzen zu Hause lag und sicherlich nicht in Hintertupfingen war. Zeugen dafür hat er ebenfalls keine.
Somit steht in diesem (völlig hypothetischen!) Beispiel Aussage gegen Aussage, und das Verfahren wird eingestellt werden - ohne Gerichtsverhandlung. Denn den angeblichen Tatbestand kann niemand wirklich beweisen.
So kenne ich das zumindest (glücklicherweise nicht als Betroffener!).

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Re: Briefmarkenquittung ?
ZitatOriginal geschrieben von Teddie_Neubert Ich bin nicht der Meinung, dass man kulanterweise das Geld erstatten sollte.
gerade aus dem Grund, dass derjenige direkt eine Anzeige erstattet hat würde ich grundsätzlich GAR NIX erstatten, wär ja noch schöner.
Wer keinen Anstand hat erst mal per eMail nachzufragen o der sonstiges soll nicht noch belohnt werden IMHO, basta.CU
Dennis -
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Ebay ........
Hallo,
Fakt ist das bei einen Verkauf von Privat zu Privat das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, es sei denn es ist eine Versandart gewählt worden vom Käufer zb. per Einschreiben oder Paket sollte der VK dieser nicht nachgekommen sein Haftet natürlich dann der Verkäufer bzw. die Post bei Verlust !
Und noch einen Tip geh einfach auf Ebay in die Foren Versand da wird dir auch geholfen !
Greetz Strike
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Ciao,
in einer der letzten C´ts war nen Artikel darüber. Hier mal die wichtige Passage:
http://www.zeh-weh.de/ct_ebay_l.jpgHoffe das verstößt nit gegen Copyright?!? Ansonsten bitte löschen.
Ciao Vito
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