Keine Kundendatei bei Prepaidkarten erforderlich

  • Also nur mal so zur Klarstellung:


    Das Urteil basiert auf dem aktuelle gültigen Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies ist 1996 und somit vor der Zeit der Prepaidkarten entstanden.



    Richter haben nicht zu viel Haribo gelutscht, sondern entscheiden nach Recht und Gesetz. Hier war m.E. gar keine andere Entscheidung möglich.


    Das neue TKG, welches voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft tritt, sieht im Regierungsentwurf folgenden § 109 vor:


    § 109


    Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden


    (1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern
    vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern bereitstellt, hat für
    die Auskunftsverfahren nach den §§ 110 und 111 die Rufnummern, den Namen und die Anschrift des
    Rufnummerninhabers, bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum, bei Festnetzanschlüssen auch die
    Anschrift des Anschlusses sowie das Datum des Vertragsbeginns vor der Freischaltung zu erheben und
    unverzüglich zu speichern; bei Vertragsende ist zusätzlich das Datum des Vertragsendes zu speichern.
    Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in öffentliche Verzeichnisse eingetragen werden. Wird dem Verpflichteten
    nach Satz 1 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen. Nach Ende
    des Vertragsverhältnisses sind die Daten mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu
    löschen. Eine Entschädigung für die Datenerhebung und -speicherung wird nicht gewährt. Für das Auskunftsverfahren
    nach § 111 ist die Form der Datenspeicherung freigestellt.


    (2) Bedient sich der Diensteanbieter nach Absatz 1 Satz 1 eines Vertriebspartners, hat der Vertriebspartner
    die Daten nach Absatz 1 Satz 1 zu erheben und diese sowie die nach § 93 erhobenen Daten unverzüglich
    dem Diensteanbieter zu übermitteln; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Satz 1 gilt auch für Daten
    über Änderungen, soweit sie dem Vertriebspartner im Rahmen der üblichen Geschäftsabwicklung zur
    Kenntnis gelangen.


    (3) Für Vertragsverhältnisse, die am Tage des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits bestehen, müssen
    Daten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 nicht nachträglich erhoben werden.


    Entnommen ist der Text aus: http://www.bmwi.de/Redaktion/I…ruendung,property=pdf.pdf (Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit)


    Also spätestens nächsten Sommer ist die Rechtslage eindeutig und die Diskussion Makulatur.


    Aber auch dies wird in Zukunft Kriminelle nicht davon abhalten in Österreich od. Liechtenstein anonyme und roamingfähige Prepaidkarten zu kaufen und diese in Geräten mit geänderter IMEI-Nummer einzusetzen. Dies funktioniert auch in Deutschland. Das Gesetz ist also wie ein 10 Meter hoher Zaun mit NATO-Stacheldraht oben dran - um den ich aber auch drumrumlaufen kann. :cool:

  • Kisok


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    also in jeder halbwegs größeren Stadt bekommt man an jedem Kisok freigeschaltetet Prepaidkarten.


    Was, bitte, ist ein Kisok?

    noki777

  • Re: Kisok


    Zitat

    Original geschrieben von noki777
    Was, bitte, ist ein Kisok?

    Kiosk?

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Das mit dem Gesetz versteh ich nicht ganz, ich wusste zwar, dass wenn ich mir zum Beispiel in nem Vodafonshop ne Karte hol die meinen Perso sehen wollen, aber ich hab mir selbst in den letzten 3 Jahren 5 oder 6 unregistriete Karten geholt.
    Das hatte verchiedene Gründe, auch wegen dem von euch erwarteten Kleinkriminalismus und weil ich ich gut fand ne Nummer zu haben, über die kein Weg zu mir führte...
    Jedenfalls bin ich jeweils in irgendeinen Laden, hab mir ne Karte geholt und bin wieder raus. Wozu also nun ein Gesetz,das etwas erlaubt, was eh schon in Läden verkauft wird? Hat das denn nie jmd. interessiert, dass da dann illegale Karten im Umlauf waren?
    Das beste war: zweimal hab ich für 15€ ne D2 Karte mit 25€ Guthaben bekommen:D , da hab ich mich auch schon gefragt, wo die wohl herkamen:rolleyes:

    c ya

  • >Er hat Name, Adresse, Telefonnummer von Dir
    >Er hat Deine Kontonummer und Einzugsermächtigung
    >Er sieht Deine Schufa und Scoring Einträge und kann auch selber welche >machen


    Diese wird bei Prepaid alles nicht aufgenommen!

  • Zitat

    Original geschrieben von SirMobil
    >Er hat Name, Adresse, Telefonnummer von Dir
    >Er hat Deine Kontonummer und Einzugsermächtigung
    >Er sieht Deine Schufa und Scoring Einträge und kann auch selber welche >machen


    Wer ist Er?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wer ist Er?


    Big Brother natürlich :D


    Ne ,im Ernst....


    Was heisst das Gesetz jetzt für mich ?
    Ich gehe in den Laden ,kaufe mir ein Prepaid-Paket irgendeines Netzbetreibers und muss mich nicht registrieren ?
    Weder im Laden,noch später beim NB(gabs da mal nicht so eine 3 Monats-Frist?)?


    ciao


    PS:Dann kann ich mir ja soviele Nummern wie ich möchte anschaffen.
    Bis jetzt waren es 3 pro Person(?).

    Nix..............

  • Wieviele Karten Du hast ist im Prepaid Bereich wohl egal, solange Du
    diese nur regelmäßig betankst, denn 'money makes the world go round'.
    Alles andere zählt für die Industrie in erster Linie nicht.


    Auf jeden Fall funktioniert es, ohne Ausweis eine Prepaidkarte zu bekommen,
    somit ist diese dann auch nicht registriert.


    Ob das jetzt richtig oder falsch ist will ich hier nicht sagen, nur daß es geht.

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