ZitatOriginal geschrieben von Jones
Wenn man aber einen Versandhandel anmeldet, dann wird einem der Kundenverkehr eben untersagt
Sorry, aber davon habe ich noch *nie* etwas gehört. Außerdem wird kein Mensch einen "Versandhandel" anmelden, sondern auf dem Gewerbeschein wird immer stehen "Handel mit ...". Wie du dann handelst ist dir überlassen (außer, wenn du das Gewerbe "reisend" ausübst - denn dann benötigst du eine Reisegewerbekarte ;)).