Die Kläger haben kein Revisionsrecht. Jetzt klagen eben die Kinder!
Netzausbau O2 GSM- und UMTS-Netz
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Zitat
Original geschrieben von gogo65
Die Kläger haben kein Revisionsrecht. Jetzt klagen eben die Kinder!Mit meinem bescheidenen juristischen Verstand würde ich sagen, am Sachverhalt zur damaligen Klage (der Eltern) hat sich nichts geändert. Somit sollte oder könnte das doch eher zügig gehen, falls der Richter nicht pennt, oder sehe ich da was falsch?
Gruß
unze -
Zitat aus dem von Harlekyn verlinkten Artikel im QZahlen Fred:
http://www.boerse.de/nachricht…e/1d25ad06&page=&segment="Auch die Entwicklung zum mobilen Internet werde nicht binnen weniger Monate vonstatten gehen, sondern eher ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Erste Anwendungen für Mobilfunkgeräte seien verfügbar, doch bis zur Marktsättigung sei es noch ein weiter Weg. Der Druck für neue Investitionen dürfte sich nach Erachten der Experten also erst im Laufe des Jahres 2012 erhöhen."
Also: Pause bei LTE bis 2012 ????
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Die "Entwicklung zum mobilen Internet" ist doch voll am laufen bzw. an einer Grenze, wo bei der Konsumergruppe sich die Sättigung einstellt.
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Oh!
Da wurde wieder Geld für Gerichtskosten verbrannt!Dienstag 03. Mai 2011 Klage von Milter Sendeastgegnern abgewiesen
Eine Klage von Milter Bürgern gegen die Stadt Warendorf ist heute vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen worden. Es ging um die Baugenehmigung der Stadt für die Errichtung eines Mobilfunk-Sendemasten in dem Ortsteil. Geklagt hatten Anwohner. Sie befürchten, dass von dem Sendemast Gesundheit beeinträchtigende Strahlungen ausgehen. Mit welcher Begründung die Klage abgewiesen wurde, darüber konnte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes noch keine Angaben machen. Die Kläger können innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen und vors Oberverwaltungsgericht ziehen.
http://www.radiowaf.de/WAF.103+M5b278aca7f2.0.html
MfG
MR -
Zitat
Original geschrieben von meisterroerig
Oh!
Da wurde wieder Geld für Gerichtskosten verbrannt!MEISTER, das kommt alles der Staatskasse zu gute !
Und ich Wette, das Geldverbrennen geht weiter ... Mit der Berufung vor dem OVG.
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OVG Münster
Da kenne ich einen ehemaligen Richter.
Sein Kommentar: " Ich habe jeden Sender durch gewunken. Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen Mobilfunksender!"
Liebe Ostmilter!
Mit Gas und Spaß zum OVG Münster!
Das bringt unserer Staatskasse die dicke Knete.
:p :top:
MR
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Zeitung
Verwaltungsgericht
Genehmigung regelt Bau, nicht Betrieb des Funkmasts
Milte / Münster (rik). Auch im zweiten Anlauf ist Jutta Ziehm-Weigel gestern vor dem Verwaltungsgericht in Münster mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für einen Funkmasten des Telefonanbieters O2 auf ihrem Nachbargrundstück in Ostmilte gescheitert. Allerdings klammerte die Richterin bei ihrer Entscheidung die Standortbescheinigung ausdrücklich aus der Baugenehmigung aus.
Bereits im Jahr 2009 hatte Ziehm-Weigel gegen die Baugenehmigung für einen 34 Meter hohen Stahlgittermast in direkter Nachbarschaft zu ihrem Grundstück geklagt und als Begründung dafür vor allem gesundheitliche Bedenken aufgrund der befürchteten elektromagnetischen Strahlung angeführt. Diese Klage hatte die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts seinerzeit abgewiesen, weil alle formalen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt worden waren.
Dieser Auffassung schloss sich die Richterin auch gestern an, als die erneute Klage Ziehm-Weigels gegen die Genehmigung des nun auf 45 Meter Höhe geplanten Funkmastes verhandelt wurde. Dabei nahm sie aber die Frage nach einer möglichen Gesundheitsschädigung durch die Funkstrahlen aus dem Themenkomplex Baugenehmigung heraus. Dieses Problem sei im Standortbescheinigungsverfahren zu klären, und das sei Sache der Bundesnetzagentur, betonte sie. „Die Baugenehmigung regelt den Bau, nicht den Betrieb einer solchen Anlage“, so die Richterin.
Damit bleibt Jutta Ziehm-Weigel und ihrem Rechtsanwalt noch die Hoffnung auf eine weitere, parallel laufende Klage. Darin wendet sie sich gegen die emissionsschutzrechtliche Genehmigung, die die Bundesnetzagentur dem Projekt in ihrer Standortbescheinigung gegeben hat.
„Mir geht es darum, dass dieser Genehmigung nur seit langem feststehende Grenzwerte in Sachen Strahlenschutz zugrunde liegen, während neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefährdung durch athermische Strahlungen überhaupt nicht berücksichtigt wurden“, erläutert Ziehm-Weigel und hofft, dass diese neuen Studien im Verfahren gegen die Bundesnetzagentur, das ebenfalls demnächst vor dem Verwaltungsgericht stattfinden wird, einbezogen werden.
Derzeit allerdings ist die Baugenehmigung gültig: 02 könnte jederzeit mit dem Bau und Betrieb des Funkmasten beginnen.
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merkt die noch was?
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Zitat
Original geschrieben von iDet
merkt die noch was?
Nö!
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