Hallo@all,
also man liest bei ebay ja immer öfter sowas wie " Auf Grund der neuen ER Richtlinien gebe ich keine Garantie und nehme die angebotene Ware nicht zurück...".
Was hat es genau damit auf sich ? Heißt das einfach nur, dass ich bei PRIVATVERKÄUFEN keine Garantie oder sonstiges anbieten muss? Oder noch mehr ?
Und meine zweite Frage : wenn ich mich davon in meinem Ebay-Angebot NICHT ausdrücklich schriftlich distanziere, gilt es dann trotzdem? Oder kann der Käufer dann Garantie verlangen von mir ? In meinem Fall ist es so, dass ich ein handy anbiete, wo noch 4 Monate Garantie drauf sind. Es ist ja also Garantie, nur nicht durch MICH.
Wie muss ich mich da rechtlich wirksam verhalten ?
Gruß
*Daniel*