Vermögenswirksame Leistungen

  • Zitat

    Original geschrieben von Hpman
    Bin eigentlich immer noch irritiert warum Fonds- und Bausparen staatlich gefördert werden und VL Sparen scheinbar nicht.


    also irgendwie solltest du nochmal genau nachfragen, was du nun bezahlt bekommst.
    VL Sparen ist nix anderes wie Fonds- und Bausparen. VL Sparen ist lediglich ein Überbegriff für Fonds- und Bausparen (und andere Produkte). VL Sparen bezeichnet nicht ein spezielles Sparprodukt.


    Und natürlich kann dir dein Arbeitgeber vorschreiben (wenn so vertraglich vereinbart - arbeitsvertrag, tarifvertrag etc.), daß nur staatlich geförderte Verträge bezuschusst werden (auch wenn diese letztendlich garnicht vom Staat gefördert werden weil du über der Einkommensgrenze liegst) . wenn das die bedingung des AG ist, hast du nur fondssparpläne oder bausparverträge zur Auswahl, denn NUR die werden staatlich gefördert. es ist dann egal ob du vom staat dann was bekommst - es geht nur darum, daß die verträge theoretisch förderfähig wären.


    lies das mal, dann ist dir vielleicht manches klarer: http://www.fondsvermittlung24.de/vl-definition.html
    auch die nachfolgenden links beachten...

  • Wie gesagt war gestern bereits in der Personalabteilung ,meine Firma fördert auch VL Sparen im Sinne "von Geld direkt Sparen". Aussage war: Alles ist förderfähig was seitens der Bank als Produkt unter "Vermögenswirksame Leistungen" angeboten wird. Dazu zählt speziell auch das DIBA Angebot über 6+1 Jahre mit jährlicher Verzinsung von 3,25%. Da es sich hierbei weder um Bausparen oder Fondsparen handelt würde es vom Staat auch keinen Arbeitnehmersparzulage geben was mir aber egal sein kann.


    Andere normale Geldanlage, wie eigentlich von jeder Bank auch angeboten wird wo monatlich xx Euro auf ein Konto wandern und was man z.B. bei der VW-Bank als "Plus Sparbrief"mit 7 Jahren Laufzeit angeboten bekommt, werden firmenseitig nicht akzeptiert. Steht halt im Produktwerbeblatt kein VL-Sparen dabei :confused:.


    Hpman

  • Sehe ich es richtig, dass ich parallel vom Staat fördern lassen kann:
    [list=a]
    [*]Arbeitnehmersparzulage für Fondssparen (18% * 400 € = 72 €)
    [*]Arbeitnehmersparzulage für Bausparvertrag (9% * 470 € = 42 €)
    [*]Wohnungsbauprämie für Bausparvertrag (8,8% * 512 € = 45 €)
    [/list=a]


    Das entspräche insgesamt 115 € monatlichem Anlagebetrag zuzügl. 13,25 € staatlicher Förderung. Das funktioniert auch, wenn der Arbeitgeber nichts beiträgt, aber eben die Überweisungen für a und b vornimmt.


    Alles richtig verstanden?


    Es ist abzusehen, dass ich in 3 Jahren die Gehaltsgrenzen für beide Modelle überschreiten werde. Was passiert dann? Kann ich die Sparverträge einfach für den Rest der Sperrfrist liegen lassen oder bin ich verpflichtet auch ohne Anspruch auf die Sparzulagen weiterzusparen?


    Grüße,
    Tim

  • a: ANSZ: 18% von 400€ = 34€
    b: 43€ besser
    c: 45€ p.M.


    Alles natürlich innerhalb der Einkommensgrenzen.


    Wenn du mehr verdienst, wird einfach keine Förderung mehr gezahlt. Kannst die Verträge dann ruhen lassen und nach Ablauf der Bindefrist dann über Einzahlungen + Prämien verfügen!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • scolia:
    Sorry, du hast natürlich Recht. Hatte grade nen Riesen Paul! :(
    Hab die monatlichen Einzahlungen mit den Jahreshöchstförderungen verwechselt! :(

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Mal eine Frage zum Verständnis von ASZ und WoP:
    Der AG zahlt weit weniger als der max. Förderungsbetrag von 470,- ASZ, also zahtl der AN den fehlenden Differenzbetrag auf. Der monatliche Gesamtbetag muss dann vom AG direkt in den BSV eingezahlt werden.


    Für die WoP gilt der Höchstbetrag von 512,-. Wird nun in diesen Betrag schon der vom AN gezahlten Differenzbetrag zum Erreichen des max. ASZ Förderungsbetrags eingerechnet? Oder müssen hier nochmals weitere 512,- Eur durch den AN einbezahlt werden?


    Ich hoffe ihr versteht was gemeint ist!


    ASZ wird mit der Steuererklärung, WoP bei der BSK beantragt?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Wird nun in diesen Betrag schon der vom AN gezahlten Differenzbetrag zum Erreichen des max. ASZ Förderungsbetrags eingerechnet? Oder müssen hier nochmals weitere 512,- Eur durch den AN einbezahlt werden?


    Die Wohnungsbauprämie gibt es nur auf Beiträge, für die noch keine Sparzulage gezahlt wurde.


    Also noch weitere 512 Euro.

  • Zitat

    Original geschrieben von scolia
    Die Wohnungsbauprämie gibt es nur auf Beiträge, für die noch keine Sparzulage gezahlt wurde.


    Also noch weitere 512 Euro.


    Das heißt ich habe ein Mal einen Teil zu den nicht ausreichenden VL zu zahlen, die mir der AG direkt vom Lohn auf den BSV überweist.


    Und dann habe ich zusätzlich noch Mal 512,- auf den BSV zu überweisen um WoP voll auszuschöpfen, ja?
    Die 512,- Eur kann ich aber idealerweise als Einmalzahlung am Jahresende auf den BSV überweisen um das Geld vorher noch besser verzinst anzulegen?

  • hallo,


    ich häng mich hier mal dran.
    ich habe eben mit unserer buchhalterin gesprochen bezüglich den vwl. leider kennt sie sich nicht so damit aus und hat mich nun etwas verwirrt.


    ich dachte immer, die vwl sei eine zusätzliche leistung des arbeitgebers, die eben zusätzlich freiwillig auf einen bausparvertrag oder ähnlich gezahlt werden kann.


    die auskunft von meiner buchhalterin war, dass sie es so kennt, dass dann das geld, z.B. 40 € vom geschäftskonto zwar gezahlt wird, diese 40 € dann aber ebenfalls von meinem nettogehalt abgezieht werden würden. das wäre dann aber doch nur ein lustiges nullsummenspiel, ob mir das geld direkt vom konto weggeht oder ich gleich weniger bekomm - ist aus meiner sicht egal.


    kann mir jemand kurz bestätigen, dass meine ursprüngliche sichtweise - dass es eben eine freiwillige zusätzliche leistung ist, die schlicht und einfach "mehr" gezahlt wird - eben direkt auf den bausparer oder ähnliches.

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