Vermögenswirksame Leistungen

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    hallo,


    ich häng mich hier mal dran.
    ich habe eben mit unserer buchhalterin gesprochen bezüglich den vwl. leider kennt sie sich nicht so damit aus und hat mich nun etwas verwirrt.


    ich dachte immer, die vwl sei eine zusätzliche leistung des arbeitgebers, die eben zusätzlich freiwillig auf einen bausparvertrag oder ähnlich gezahlt werden kann.


    Deine Sichtweise ist schon richtig. Dein AG zahlt anscheinend keine vL freiwillig. Nichtsdestotrotz kannst Du, sofern Du innerhalb der Einkommensgrenzen liegst, einen vL-Vertrag abschließen, der nur aus Deiner Eigenleistung besteht. Diese wird Dir auf der Lohnabrechnung abgezogen und vom AG direkt auf den vL-Vertrag eingezahlt.


    -Andi-

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  • ob mein ag zahlt, muss ich meinen chef noch fragen. ich bin jetzt nur auf meine buchhaltern mit der thematik zugegangen, weil ich davon ausging, dass sie sich auskennt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    ob mein ag zahlt, muss ich meinen chef noch fragen. ich bin jetzt nur auf meine buchhaltern mit der thematik zugegangen, weil ich davon ausging, dass sie sich auskennt.


    Ob der zahlt müsste doch in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Aber wenn die Buchhalterin schon Nichts bekommt, ist die Wahrscheinlichkeit, das Du vL erhältst IMHO gering ;)


    -Andi-

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  • die buchhalterin ist selbstständig und macht für uns die buchhaltung immer auf rechnung... von daher ists klar dass sie nichts bekommt ;)


    und im arbeitsvertrag steht nur, dass "gewährte gratifikationen" nur freiwillige leistungen sind - nicht was und wieviel... naja, mal fragen^^

  • Hallo Freunde,
    habe eine Frage, und zwar gibt es einen Nachteil ,wenn man eine VWL erst ab 2009 abschliesst ? Habe in der Suche nichts gefunden.Danke

    gruß primu

  • Zitat

    Original geschrieben von primu
    Hallo Freunde,
    habe eine Frage, und zwar gibt es einen Nachteil ,wenn man eine VWL erst ab 2009 abschliesst ? Habe in der Suche nichts gefunden.Danke


    Nachteile nicht. Aber Deine Erträge unterliegen dann der Abgeltungssteuer. Ist aber selbst bei einem Abschluss in diesem Jahr nicht anders. Schließlich finden Zahlungen auch in 2009 statt.


    -Andi-

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  • hast Du Anspruch auf Wohnungsbauprämie? (Unter TEU 25,6 zu versteuerendes Einkommen p.a.) - dann macht es Sinn, falls ein Bausparvertrag zur Diskussion steht, den noch dieses Jahr abzuschliessen. Denn dann kannst Du nach 7 Jahren frei entscheiden, was Du mit dem Geld machen willst. Wenn Du 2009 erst abschliesst, kannst Du das nicht mehr, sondern musst das Geld wohnwirtschaftlichen Zwecken zuführen oder die WoP zurückzahlen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • nochmal ne frage zu dem thema:


    leider hat mein chef mir nun bestätigt, dass es keine zusätzlichen vwl seitens der firma gibt. hat mir aber angeboten, dass man 40 € statt auszahlung mit dem lohn direkt auf den bausparer überweisen würde...
    der vorteil dieser möglichkeit ist mir aber immernoch nicht ganz klar, hat dies einen steuerlichen vorteil oder ähnliches?

  • Diese 40,- Eur werden dir dann quasi als VWLs angesehen und du bekomst die ASZ - wenn unter der Einkommensgrenze von 17.900,- Eur.
    Ich selber bekomme auch nur weniger als 40,- Eur VWL, der Rest wird direkt von der Lohnabrechnung abgezogen und vom AG als Eigenleistung eingezhalt.


    Die Erträge können doch weiterhin freigestellt werden.
    Und wenn ich über den Sparerfreibetrag komme, dann unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer und werden nicht mehr mit meinem persönl. Steuersatz versteuert - auch ASZ und WoP? Waren ASZ und WoP schon immer stuerpflichtig oder ist das im Rahmen der Abgeltungssteuer frei?

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