Vermögenswirksame Leistungen

  • Arbeitnehmersparzulage; Abgeltungssteuer


    Wie funktioniert das eigentlich ab 2009 mit den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?


    Bis 2008 war ja das zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid entscheidend 17.900 oder 35.800, also inkl. Zinsen über 801 bzw. 1602 Euro.


    Wie ist das ab 2009 mit den Kapitalerträgen die ja prinzipiell mit der Abgeltungssteuer nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.


    Gut die andere Frage ist, ob man bei 17.900/35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen nicht einen Steuersatz weit unter 25% hat und damit die Zinsen doch besser angibt, müßte man dann noch durchrechnen.



    Also meine prinzipielle Frage ist, wenn ich meinen VL-Anspruch beim Finanzamt für 2009 geltend mache, muss ich meine Kapitalerträge dann doch angeben, da die ja nicht mehr zum versteuernden Einkommen 2009 dazugehören.



    (Habe ich die Gesetztesänderung richtig verstanden VL für Fondsparpläne bis 20.000/40.000 Euro; für Bausparverträge wie gehabt 17.900/35.800? Was soll diese Unterscheidung?)

  • Nein, ab 2009 sind die Kapitalerträge steuerlich schon abgegolten, wenn die Bank die 25 % einbehalten hat. Auch in Bezug auf Arbeitnehmersparzulage. Wäre ja auch inkonsequent sonst...

  • Die grundsätzliche Frage ist ja wie genau das Antagsformular/Feld ich glaube das war Seite 3 der Anlage N für 2009 aussehen wird.


    Ob das da so bleibt wie gehabt oder ob dort vieleicht ein klitzelkeines Feld hinzukommt, wie "Einkünfte die mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind aber in die Bemessungsgrundlage für den vL-Anspruch hinzuzurechnen sind" oder so ähnlich.


    Die Frage ist eigentlich wie ab 2009 der Begriff zu versteuerndes Einkommen in Bezug auf VL-Anspruch definiert wird. (Zinsen sind ja auch Einkommen und zu versteuern bzw. abzugelten).


    Ich kanns mir fast nicht vorstellen, das Zinseinkünfte komplett für die Bemessung wegfallen.


    Grenzsteuersatz ist ab 15.400/30.800 zu versteuerndes Einkommen über 25%, also wer mehr verdient bekommt zumindest keine gezahlte Abgeltungssteuer zurück.


    https://www.abgabenrechner.de/…0&in_jahr=2009&berechnen=

  • Zitat

    Original geschrieben von papabaer71
    Die grundsätzliche Frage ist ja wie genau das Antagsformular/Feld ich glaube das war Seite 3 der Anlage N für 2009 aussehen wird.


    Ob das da so bleibt wie gehabt oder ob dort vieleicht ein klitzelkeines Feld hinzukommt, wie "Einkünfte die mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind aber in die Bemessungsgrundlage für den vL-Anspruch hinzuzurechnen sind" oder so ähnlich.


    Die Frage ist eigentlich wie ab 2009 der Begriff zu versteuerndes Einkommen in Bezug auf VL-Anspruch definiert wird. (Zinsen sind ja auch Einkommen und zu versteuern bzw. abzugelten).

    Das ist derzeit wohl Spekulation. - Andererseits läuft das Steuerjahr 2009 derzeit noch.
    In diesem Zeitraum können durchaus noch berufsbedingte Ausgaben anfallen, so dass das zu versteuernde Einkommen unter die genannte Grenze fällt. ;)


    Zitat

    Ich kanns mir fast nicht vorstellen, das Zinseinkünfte komplett für die Bemessung wegfallen.

    Progressionsvorbehalt :rolleyes: - Das könnte möglich sein... -


    andererseits steht bei Wiki für die Abgeltungssteuer:

    Zitat

    Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gilt für den Privatanleger seine Steuerpflicht als „abgegolten“, das heißt, dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müssen und nicht mit seinem individuellen Steuersatz versteuert werden.

  • http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home


    Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP


    [...]
    Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung für außersteuerliche Leistungen ebenfalls mitberücksichtigt, wenn diese auf Einkommensbegriffe des Einkommensteuergesetzes abstellen (§ 2 Abs. 5a EStG 2009).


    In Betracht kommen hier Zuschüsse und Sozialleistungen, insbesondere Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Eigenheimzulage, BAföG, Wohngeld und Hartz lV.


    Also wie befürchtet müssen die Kapitalerträge wie gehabt für den VL-Antrag mit angegeben werden.


    Da ich das jetzt weiß, habe ich ja noch 5 Monate Zeit Werbungskosten zu produzieren (Fortbildung/Laptop etc.) oder bißchen mehr als nötig zu riestern für den Sonderausgabenabzug.

  • Hallo Leute,


    ich habe seit einigen Jahre ein Depotkonto bei der Postbank für VL-Leistungen, welches ungenutzt herumliegt und mit ca 900 Euro gefüllt ist. Da ich schon lange nichts mehr eingezahlt habe, frage ich mich nun, wie ich den bereits eingezahlten Betrag retten kann.


    1. Kann ich ohne Unterstützung eines Arbeitgebers das Konto selber befüllen?
    2. Wenn ja, wieviel darf ich da monatlich einfüllen?
    3. Welches Ereignis löst das Wartejahr aus, nach dem man das Geld verzinst ausgezahlt bekommt? Die Füllhöhe des Kontos oder die Anzahl an monatlichen Einzahlungen?

  • Es soll ja möglich sein (Link) 4 Jahre rückwirkend die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.


    Mein Finanzamt hat mir geschrieben:
    Mit dem Wegfall des Papierverfahrens hat die Nachweisführung durch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung zu erfolgen, die den Finanzämtern jeweils zum 28.02. des dem Zulagejahr folgenden Kalenderjahres elektronisch vorliegen muss. Der Nachweis der vermögenswirksam angelegten Leistungen auf amtlichen Vordruck ("VL-Bescheinigung") ist erstmals ab der Einkommensteuerveranlagung 2013 nicht mehr zulässig.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 16,99 Euro/Monat | Mobilfunk: NettoKOM Smart S (10 GB LTE im 02-Netz + SMS&Sprach-Flat für 8,99 €/28d)

  • Ich hau mich mal gerade an den Thread dran hier, auch wenn der schon etwas älter ist :)


    Folgendes: ich könnte vom Arbeitgeber einen einstelligen Euro-Betrag Vermögenswirksame Leistungen im Monat bekommen. Da ist die Frage, ob ich diesen Betrag in Anspruch nehmen soll und wenn ja, welche Form sich dafür am besten eignet. Ich blicke ehrlich gesagt nicht so ganz durch.


    Ich bin glücklicherweise (?) unter 25, könnte also nach meinem Verständnis noch die 200 Euro Prämie vom Staat bekommen wenn ich einen Bausparvertrag abschließe. Wirklich bauen / kaufen will ich in der nächsten Zeit vermutlich nicht, wer weiß, ich will es eher mitnehmen einfach weil ich es kann. Und wenn ich das richtig verstehe muss man bei einem Bausparvertrag das Darlehen ja nicht in Anspruch nehmen und wenn man unter 25 abschließt ist der Auszahlungsbetrag auch nicht zweckgebunden.


    Bausparvertrag finde ich mega kompliziert und irgendwie merkwürdig, aber die 200 Euro Prämie könnten es da ja vielleicht attraktiv machen? Ansonsten gibt es bei meiner Bank (comdirect) ein Angebot wo man die VL in ein Depot einzahlen lassen kann, kostet allerdings 12 Euro Verwaltungsgebühr im Jahr und da weiß ich nicht ob sich das am Ende rechnet bei einer einstelligen Einzahlsumme pro Monat.


    Vielleicht hat ja jemand einen Rat.


    Achso, was ich auch nicht verstehe: man liest öfter, dass man doch den Restbetrag (bis zu 40 Euro?) zu den VL selbst beisteuern könne. Welche Vorteile hat das, steuerlich hab ich da auf den ersten Blick doch nichts gespart, oder?

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