Ja, SunnyStar, wir wissen jetzt, dass Du die besten Leute kennst und Deine Ansichten den Königsweg darstellen. Das hast Du nun oft genug geschrieben. ![]()
Wenn es hier jetzt nicht bald on topic weitergeht, ist Feierabend.
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Ja, SunnyStar, wir wissen jetzt, dass Du die besten Leute kennst und Deine Ansichten den Königsweg darstellen. Das hast Du nun oft genug geschrieben. ![]()
Wenn es hier jetzt nicht bald on topic weitergeht, ist Feierabend.
Mundi
Meine Gedanken schon die ganze letzte Zeit in einigen Geplauder-Themen bei TT :top:
So, zum Thema:
Wenn Geld für die Garderobe bezahlt wird, und kein deutlich sichtbarer Aushang mit Haftungsausschluss, dann wären zumindest Jacken oder Mäntel zu ersetzen.
Da hier allerdings Handys abhanden gekommen sind, sieht es eher schlecht aus. Hier würde ein vermutlicher Haftungsausschluss greifen.
Ausserdem könnte da ja jeder kommen: "Ich hatte in meinem Mantel ein Bündel mit 8000 Euro, ein Vertu, meine Zweit-Rolex..."
"Das glaub ich nicht, Tim!"
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Ja, SunnyStar, wir wissen jetzt, dass Du die besten Leute kennst und Deine Ansichten den Königsweg darstellen. Das hast Du nun oft genug geschrieben.
Wenn es hier jetzt nicht bald on topic weitergeht, ist Feierabend.
Spar Dir Deine ........ Kommentare. ![]()
Und jetzt bitte wieder BTT.
SunnyStar
Hab mich grad durch den ganzen Thread gequält... . ![]()
Hab auch gestern von dem Chaos an der Garderobe vom 4004 gehört. Bei der ganzen Diskussion um Securitys usw. ist wohl ein pikantes Detail untergegangen:
Der Grund warum die Leute die Garderobe gestürmt hatten -
Die Jacken in der Garderobe waren gar nicht oder nur unzureichend numeriert! D.h. das keiner die richtigen Jacken den Besuchern zuordnen konnte und somit die Gäste vom Garderoben Personal gebeten wurden, sich ihre Jacken selber zu holen. Dass das dann natürlich im Chaos endete war klar... es sind wohl auch viele einfach mit mehreren Jacken (oder anders dann ohne Jacke) heimgegangen. ![]()
Insgesamt sind wohl einige Pannen bei der Eröffnung des Clubs erwähnenswert: nur 1 Eingang
... Schlange vor der VIP Area war wohl zunächst größer als vor dem normalen Bereich... und sehr interessant ist wohl noch dieses: 1 Bier (0,33l) kostet 2.50 € während das billigste nicht-alkoholische Getränk (0,2l Wasser, Cola, etc.) auch 2.50 € kostete. Dies ist afaik nicht erlaubt. 15 Securitys ist wohl wirklich zu wenig IMHO - zumal der Laden nicht sooo übersichtlich ist.
@Partylöwe aka SunnyStar:
Wow, ich bin beeindruckt.
Erstmal Glückwunsch, dass du dermassen in der internationalen Partyszene involviert bist. (falls es sich nur um nationale Kontakte handelt bitte ich um eine PN, wäre mir sehr wichtig, vergiss gegebenenfalls nicht auch ein Autogramm mitzuschicken.)
Aber kommen wir zum Thema:
Mir sei die Frage gestattet, wie du einfach so ohne konkrete Situationskenntnis (im Gegensatz zu Augenzeugen der Geschichte) beurteilen willst, inwieweit die Security nicht dran schuld sei?!
Davon abgesehen möchte ich dir recht herzlich zum Gewinn deines selbstinszenierten virtuellen Schw**zvergleiches zum Thema:"Ich meine viele wichtige Leute zu kennen", gratulieren.
Mickey09
ZitatOriginal geschrieben von SirShagalot
Die Jacken in der Garderobe waren gar nicht oder nur unzureichend numeriert! D.h. das keiner die richtigen Jacken den Besuchern zuordnen konnte und somit die Gäste vom Garderoben Personal gebeten wurden, sich ihre Jacken selber zu holen. Dass das dann natürlich im Chaos endete war klar... es sind wohl auch viele einfach mit mehreren Jacken (oder anders dann ohne Jacke) heimgegangen.
Da hast du definitiv was falsches gehört. Das ganze Gaderobensystem lief von Anfang an etwas schief, da hast du recht, und zwar deshalb, weil keiner der Gäste gepeilt hat, dass die große Gaderobe eigentlich 2 Gaderoben sind (einmal mit nem gelben Zettel und die andere mit nem grünen Zettel). Aber es wurden definitiv keine Gäste gebeten ihre Jacken selbst zu holen. Die Leute haben immer weiter reingedrückt und irgendwann sind sie dann reingestürmt. Das ist jedenfalls die Version, die ich gesehen hab und die mir auch von der Freundin, die da an der Gaderobe arbeitet (so ne relativ kleine Blonde, vielleicht hast du sie ja gestern gesehen) erzählt hat.
Allerdings finde ich die Gaderoben auch etwas dürftig angebracht. Ne 3. (eigenständige) Gaderobe wäre da echt angebracht.
Edit: Bitte Jungs, tretet alle ein Level runter. Jeder kann sich zu einigen Kommentaren in dem Thread seinen Teil denken, aber ich würde in dem Thread ungern ein Schloss sehen.
Ich mach hier mal temporär zu, um die Gemüter abzukühlen.
-------------------
EDIT:
Weiter gehts, bitte in topic und friedlich. Danke! ![]()
Also ich hab jetzt von verschiedenen Leuten ein paar Infos bekommen:
Es wurden ca. 1500 Jacken geklaut. Die Leute, die ich kenne und denen was abhanden gekommen ist, haben Stafanzeige gegen den Club und gegen Unbekannt erstattet. Es muss scheinbar so gewesen sein (habe ich jetzt schon von mehreren Leuten gehört), dass ihnen die Nummern ausgegangen sind und sie dann Jacken einfach so angenommen haben. Später wurden dann einige Jacken nicht mehr gefunden, ich weiß nur noch nicht, ob das Jacken mit oder ohne Nummern waren. Daraufhin wurden einige Leute (auch ein Kumpel von mir, wie ich heut erfahren hab) gebeten ihre Jacken selbst zu suchen. Daran hat sich die Masse ein Beispiel genommen und es sind alle Leute in die Gaderobe gestürmt. Aber am Samstag hingen überall Schilder auf denen stand: "Für Gaderobe keine Haftung". Desweiteren war es am Samstag total leer. ![]()
Desweiteren wird der Club eh ziemlichen Ärger bekommen, da die billigsten Getränke ein Becks für 2,50€ (Menge: 0,33l) und ein paar antialkoholische Getränke auch für 2,50€ (Menge: 0,2l) waren. Und soweit ich weiß, sagt das Gesetz, dass mindestens Ein antialk. Getränk billiger sein muss als das billigste alk. Getränk.
Siehe BGB
Hallo.
Es ist doch alles im BGB geregelt:
Stichwort: Rechte und Pflichten des Gastwirts
(Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten)
§ 701
Haftung des Gastwirts
(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.
(2) Als eingebracht gelten
Sachen, welche in der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen ist, in die Gastwirtschaft oder an einen von dem Gastwirt oder dessen Leuten angewiesenen oder von dem Gastwirt allgemein hierzu bestimmten Ort außerhalb der Gastwirtschaft gebracht oder sonst außerhalb der Gastwirtschaft von dem Gastwirt oder dessen Leuten in Obhut genommen sind,
Sachen, welche innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen war, von dem Gastwirt oder seinen Leuten in Obhut genommen sind.
Im Falle einer Anweisung oder einer Übernahme der Obhut durch Leute des Gastwirts gilt dies jedoch nur, wenn sie dazu bestellt oder nach den Umständen als dazu bestellt anzusehen waren.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird.
(4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.
§ 702
Beschränkung der Haftung; Wertsachen
(1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3 500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3 500 Euro der Betrag von 800 Euro.
(2) Die Haftung des Gastwirts ist unbeschränkt,
wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist,
wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 abgelehnt hat.
(3) Der Gastwirt ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. Er kann verlangen, dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.
§ 702a
Erlass der Haftung
(1) Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 abgelehnt hat.
(2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.
§ 703
Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist.
In §701 und §702 steht IMHO genau Dein Fall drinnen.
Jaja, wozu langweilige Schuldrechtvorlesungen mal gut sein können... ![]()
Grüße SpeedTriple
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