Frage zu Siemens bzgl. Widerrrufsrecht

  • hallo@all!


    wollte heute morgen mein sx1 zurück schicken. doch irgendwie ist mir folgender passus der online shop agb`s nicht so ganz klar:


    Zitat


    5.2 Im Falle des Widerrufs erstattet Siemens den Kaufpreis vollständig, sobald der Kunde die Gegenstände originalverpackt, mit seinem Namen und Anschrift gekennzeichnet, zurückgesandt hat. Die Rücksendung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Bei Bestellungen mit einem Wert von bis zu EUR 40,00 gehen die Kosten der Rücksendung zu Lasten des Kunden; bei einem Wert über EUR 40,00 trägt Siemens die Kosten der Rücksendung. Dies gilt nicht bei Lieferung fehlerhafter oder anderer als der bestellten Ware; in diesen Fällen trägt Siemens stets die Kosten der Rücksendung maximal jedoch den Gegenwert für die Kosten einer normalen Postpaketsendung. Bei Rücksendung beschädigter oder benutzter Ware behält sich Siemens vor, die Wertminderung der Ware ersetzt zu verlangen, die über eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme hinausgeht, sowie den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen. Ersatzansprüche werden mit einem ggf. bereits gezahlten Kaufpreis verrechnet.


    wollte das einfach mit dem der lieferung beiliegenden retoureaufkleber zurück schicken, doch bei der post meinten die, daß ich noch einen Paketaufkleber ausfüllen müsse. dies habe ich dann getan und das ganze unfrei an siemens geschickt. ist das jetzt richtig, oder wird die annahme von siemens verweigert?


    thanx&greetz


    JohnnyT

  • Das ist so schon korrekt, wie Du das gemacht hast. Der Text der AGB ist finde ich recht eindeutig. Ich hoffe mal, Du hast auch einen kleinen Text beigelegt, wieso Du das SX1 wieder zurückschickst. Dann sollte alles klar gehen.

    Marktplatz
    *läßt sich inspirieren*

  • Zitat

    Die Rücksendung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden


    Diese Klausel ist schonmal nichtig zumindest wenn sie in Zusammenhang mit dem dem 14-tägigen Rückgaberecht laut BGB steht da dort der Händler für die Abholung der Ware zuständig gemacht wird ("der Kunde muß die Ware bereitstellen").
    Eine Erklärung wieso ist laut dieser Klausel ebenfalls nicht notwendig!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich weiß nicht wie Siemens das handhabt, aber normalerweise gehen unfreie Pakete zurück, da diese in der Regel abgelehnt werden.


    Normalerweise verschickt man das Paket frei, bekommt dann das Geld zurückerstattet...


    Jetzt heißt es, abwarten und hoffen...

  • das wäre natürlich dann richtig scheis**!


    komischerweise stand das aber auch nirgendwo explizit drin, wie man das machen soll. dann habe ich mir gedacht, wenn da schon so ein retoureaufkleber dabei ist, dann wird das schon so stimmen. aber als der postmann dann meinte, dass er es nur mit paketkarte annehmen könne, war ich mir selber nicht mehr so sicher. die 01805 nummer wollte ich dann auch nicht mit dem handy anrufen, da das dann wahrscheinlich teurer als die ganze sendung geworden wäre....:mad:


    na ja, werde morgen früh von zu hause aus mal da anrufen und das klären...


    greetz


    JohnnyT

  • Unglaublich, was sich Siemens da leistet:


    In Fällen des Widerrufs und der Rückgabe hat der Unternehmer die Kosten und die Gefahr des Untergangs der Kaufsache zu tragen. Kosten sind nur bei einem Warenwert bis 40 € zu tragen, das Sx1 war ja deutlich teurer.;)
    Nachzulesen in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB.


    Also keine Panik und viele Grüße
    Jeff

    Viele Grüße, Jefferson


    Handy-Historie: Nokia 6110, Ericsson T28s, Siemens SL 45, Siemens SL 45i, Nokia 7210, Samsung S100, Panasonic GD 87, Sony Ericsson P900, Nokia N80, Nokia N82, Sony Ericsson Xperia X1, Nokia N82, Samsung I8910 HD, iPhone 4, iPhone 5, iPhone 5s, iPhone 6 Plus, iPhone 6s Plus, iPhone 7 Plus

  • Den Punkt mit der Wertminderung finde ich interessanter, hoffentlich müßen wir Rücksender jetzt nicht noch drauf zahlen.


    Ich habe schon mal etwas zurückgeschickt bei Siemens, auch unfrei mit dem DHL-Ticket, keine Probleme.


    Siemens braucht nur endlos lange für die Gutschriften, nach 8 Wochen endlich der Bescheid per Post, auf meiner Kreditkarte wird es nochmal 4 Wochen dauern bis ich es wieder hab (die haben mir das falsche Kabel geschickt). Auf die 639€ möchte ich nicht so lange warten.

  • @ Diera


    keine Sorge, wenn das Telefon "normal" genutzt wurde. Nur alles was über die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme hinausgeht, könnte Probleme machen. Also wer sein Handy z.B. hat fallen lassen oder als Hammer benutzt hat.:D
    Allerdings steht in § 357 Abs. 3 BGB:
    Der Verbraucher hat trotzdem Wertersatz zu leisten, wenn sich die Sache auch durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahmeverschlechtert hat, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen wurde, sie zu vermeiden.
    Sollte dies nicht so sein, gilt § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB:
    bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bleibt außer betracht!


    Viele Grüße
    Jeff

    Viele Grüße, Jefferson


    Handy-Historie: Nokia 6110, Ericsson T28s, Siemens SL 45, Siemens SL 45i, Nokia 7210, Samsung S100, Panasonic GD 87, Sony Ericsson P900, Nokia N80, Nokia N82, Sony Ericsson Xperia X1, Nokia N82, Samsung I8910 HD, iPhone 4, iPhone 5, iPhone 5s, iPhone 6 Plus, iPhone 6s Plus, iPhone 7 Plus

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