Was macht man mit der ausgefüllten Steuerkarte?

  • Zitat

    Eine St.-Erklärung muss eigentlich nur abgegeben werden, wenn bei der Zusammenrechnung aller Einkünfte irgendwie eine Steuer rauskommen kann.


    Klar, sobald ich Lohnsteuer zahle, macht es ja auch Sinn für mich !


    Zitat

    Ääähm Hast Du keine Eltern?


    Doch ! Nähere Umstände möchte ich aber nicht erläutern. Auf jeden Fall können Sie es mir nicht zeigen, da sie es selbst nie machen - sondern machen lassen !

  • AdministratorDr
    Da Du ja Politiker und Beamte (in einem anderen Thread) so vehement verteidigst könntest Du ja eben diese fragen.

  • Teddie_Neubert
    Ich verteidige keinen, nur hasse ich es auf einem Stammtischniveau mich zu unterhalten. Daher poste ich manchmal contra, damit andere auch mal ein wenig nachdenken. ;)


    Aber trotzdem Danke für dein Unnützes Posting :top: ;)

  • hmmm... bei mir haben sie sich beschwert, dass ich keine Einkommensteuererklärung abgegeben habe, ich hatte zu dieser Zeit nur Einkünfte aus meinem Gewerbebetrieb, die allerdings extrem gering waren, da bei mir die Schule absolut vorgeht.


    ESt habe ich natürlich dann trotzdem nicht bezahlt

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    hmmm... bei mir haben sie sich beschwert, dass ich keine Einkommensteuererklärung abgegeben habe, ich hatte zu dieser Zeit nur Einkünfte aus meinem Gewerbebetrieb, die allerdings extrem gering waren, da bei mir die Schule absolut vorgeht.

    Selbst wenn du keinen Umsatz gemacht hast oder Verlust, sobald du ein Gewerbe hast, mußt du dafür eine Umsatzsteuererklärung machen und danach über deine private Steuernummer noch die Einnahmen in irgendner Anlage angeben.
    Selbst wenn du also alles mit Nullen füllen kannst, mußt du die Erklärung in diesem Fall machen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von ShadowMaster
    Kann ich bestätigen.
    Meine Freundin hat auch ein Gewerbe. Auch wenn Sie keine Gewinne erziehlt muss sie jedes Jahr das beim Finanzamt belegen.

    Das tolle dabei: Wenn du eine GbR hast, dann hast du im Normalfall für GbR und Privat unterschiedliche Steuernummern. Wenn du für die GbR alles brav abgegeben hast, mußt du dennoch zwingend noch mal die Daten bei Privat in einer Anlage mit abgeben.
    Ich denke, daß die das nicht mal intern abgleichen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Ich hab mal ein paar Paragraphen gewälzt, erhebe aber natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


    Die Erklärungspflicht zur Abgabe einer (Einkommen-)Steuererklärung ergibt sich primär aus der Abgabenordnung (§ 149), dann aus dem Einkommensteuergesetz (§§ 25, 46) und schliesslich der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (§ 56).


    Wenn Du ausser den Einkünften über Steuerkarte nichts weiter eingenommen hast (z. B. über Gewerbe, Vermietung oder Zinsen), wird es wohl reichen, die Steuerkarte beim Finanzamt abzugeben und sie dann ruhigen Gewissens zu vergessen. Im Zweifelsfall wird Dich das Finanzamt dann dazu auffordern, weitere Erklärungen abzugeben, falls dies für notwendig erachtet wird. Definitive Sicherheit wird Dir der StB Deines Vertrauens, oder aber auch der Finanzbeamte geben können...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Oder geh zum Steuerberater.


    Als erste Anlaufstelle würde ich nicht den Steuerberater nehmen, sondern das Finanzamt. Die erklären einem auch, wie das funktioniert und das sogar kostenfrei. Der Steuerberater nimmt da bereits schon €uros.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!